Schon gewusst, dass Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden, laut Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind, Lizenzentgelte an die Urheber zu zahlen?
Darauf weisen aktuell die bundesweit führenden Verwalterverbände BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter und Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin.