In einer Entscheidung am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekannt gegeben, dass ausgewählte Punkte der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Anpassung der Regeln bis zum 30.06.2016 gesetzt, bis zu deren Ablauf das bislang geltende Recht weiterhin angewendet wird.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Verschonungsregeln für Betriebsvermögen unverzichtbar für die Immobilienwirtschaft mahnt der BFW
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
IWS in Baden-Württemberg mahnt Reformen für Bauen und Wohnen an
Mit Blick auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März hat...
blackprint und FUTU-RE schließen sich zusammen: Innovationshub & KI-Plattform bündeln Kompetenzen
Der nationale Innovations-Hub der Bau- und Immobilienwirtschaft blackprint geht den nächsten...
Energiepreise 2026: 10 Milliarden Euro Entlastung – Was auf die Branche...
Zum 01. Januar 2026 sind erneut wichtige Änderungen bei Steuern und...
AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig...
Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus
Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell...
Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: Geplante Änderungen fallen weg, trotzdem keine Entwarnung
Das Bundeskabinett nimmt nach heftiger Kritik seine Pläne zurück, wonach nur...

