In einer Entscheidung am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekannt gegeben, dass ausgewählte Punkte der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Anpassung der Regeln bis zum 30.06.2016 gesetzt, bis zu deren Ablauf das bislang geltende Recht weiterhin angewendet wird.


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Verschonungsregeln für Betriebsvermögen unverzichtbar für die Immobilienwirtschaft mahnt der BFW
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