Die in den Landesbauordnungen geforderten Lüftungsöffnungen von Aufzugsschächten werden wegen Energieeinsparungsforderungen von Bauherren wie Betreibern oft mit Aufzugsschachtentrauchungs-Anlagen „verschlossen“.
Solche Anlagen müssen jedoch dreierlei Aufgaben erfüllen: Öffnen im Brandfall, tägliches Be-/Entlüften (insbesondere bei energetisch sanierten Gebäuden) und im Störungsfall Sicherstellen einer ausreichenden Sauerstoffversorgung für eingeschlossene Personen. Errichter stehen also vor entsprechenden Herausforderungen.