Trocknung von durchfeuchteten Wänden, Decken und Böden – der 8-Punkte-Leitfaden der Ingenieurkammer-Bau NRW

Für viele von der Flutkatastrophe betroffene Haushalte stellt die Trocknung der durchfeuchteten Gebäude derzeit eine große Herausforderung dar. Tatsächlich gilt es, bei der korrekten Gebäudetrocknung einige wichtige Aspekte zu beachten.

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen hat deshalb einen für den Laien leicht zu handhabenden Leitfaden für die korrekte Gebäudetrocknung entwickelt:

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Punkt 1: Entfernen von durchfeuchteten Ausbaumaterialien (z. B. Gipskarton, ggfs. Wand- und Bodenbeläge, etc.). Lattungen können verbleiben.

Punkt 2: Aufstellen eines oder mehrerer Trocknungsgeräte in einem Raum (regelmäßige Kontrolle und Leeren des Wasserauffangbehälters erforderlich) und Ventilatoren in anderen Räumen ohne Trocknungsgeräte, die aber mit dem erstgenannten in einer offenen Verbindung stehen müssen.

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Punkt 3: Fenster und Zugang während des Trocknungsvorgangs geschlossen halten.

Punkt 4: Räumlichkeiten möglichst über die Außentemperatur beheizen (hier können z. B. auch normale elektrische Heizlüfter eingesetzt werden). Die Raumtemperatur sollte dabei aber nicht über 25°C eingestellt werden. Raumtrockner arbeiten mit der Kondensation durch Abkühlung von Luft. Wenn die Luft zu warm ist, kommen die Geräte nicht in die Kondensation.

Punkt 5: Einsatz von einfachen Haushalts-Ventilatoren, um den Luftaustausch in den Räumen zu erhöhen. Ventilatoren führen den Trocknungsgeräten immer wieder feuchtere Luft aus den Räumen zu in denen kein Trocknungsgerät steht!

Punkt 6: Räume mit Verbundestrich (Estrich ohne Dämmung) mit oder ohne Fliesen, können ohne Ausbau getrocknet werden. Das Wasser unter dem Estrich diffundiert über einen längeren Zeitraum durch die Fliesen-Fugen nach und nach heraus und erzeugt keine Schäden…

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