Am 1. November 2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) in Kraft gesetzt. Die bis dahin geltende Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 wurde in der jetzt vorliegenden Fassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema „Trinkwasserhygiene“ angepasst .
Oberstes Ziel dabei ist die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die Wahrung der hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland. Da die Qualität des Trinkwassers insbesondere in der Hausinstallation beeinflusst werden kann, formuliert die 3. Novellierung nun erstmals weitreichende Überwachungspflichten für Gebäudeeigentümer. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der neuen TrinkwV 2011 und enthält wichtige Hinweise für die Planung und Ausführung trinkwasserhygienisch optimaler Hausinstallationen.