In vielen Unternehmen läuft der Geschäftsbetrieb auf Hochtouren, wenn andernorts längst Feierabend ist. Vor allem im Dienstleistungsbereich ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht (kurz: SFN-Arbeit) die Regel.


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Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit: von steuerfreien Lohnzuschlägen profitieren
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