Die Ende April vom Landtag in Brandenburg verabschiedete Rauchwarnmelderpflicht tritt zum 01.07.2016 in Kraft. Entscheidend für die Ausrüstungspflicht bei Neubauten ist die beantragte Baugenehmigung. In Neubauten, für die ab dem 01.07.2016 eine Baugenehmigung beantragt wird, gilt: Alle Aufenthaltsräume sowie Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Neubauten, für die eine Baugenehmigung bereits vor dem 01.07.2016 beantragt wurde, und für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist. Sie sollen bis 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden.