Posch: Bei Kurzarbeit fällt die Fehlbelegungsabgabe weg oder verringert sich

Aufgrund der aktuellen Situation und der Vielzahl der angemeldeten Kurzarbeit, möchte das Hessische Wirtschaftsministerium Entlastung für die von Kurzarbeit Betroffenen veranlassen. Konkret soll für die Kurzarbeiter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen, die Abgabe um mehr als 10 Prozent reduziert werden.

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