Home Blog Page 8

Neue Grundsteuer: Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten – Klage

Neue Grundsteuer: Verbände zweifeln und Klagen
Zur Berechnung der Grundsteuer - Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Grafik: adobestock 165414758

Die Debatte um die Reform der Grundsteuer in Deutschland hat eine neue juristische Dimension erreicht: Die Verbände Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben am 27. Februar 2026 gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Ziel ist eine abschließende Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der neu eingeführten Bewertungsmethode, die aus Sicht der Kläger wesentliche Grundsätze des Gleichheitsrechts verletzt.

Kritikpunkt: Bodenrichtwerte und fiktive Mieten als Bewertungsbasis

Zentrale Kritik der Verbände richtet sich gegen die Bewertungsbasis, auf der die Grundsteuer berechnet wird. Im Bundesmodell fließen vor allem Bodenrichtwerte und fiktive beziehungsweise pauschalisierte Mietwerte in die Ermittlung des Grundsteuerwertes ein. Nach Ansicht von Haus & Grund und BdSt wird dadurch die tatsächliche wirtschaftliche Situation einzelner Grundstücke und Wohnungen nicht realistisch abgebildet.

Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke kritisiert, dass Bodenrichtwerte in ihrer „groben Rasterung“ die individuellen Standortbedingungen eines Grundstücks nicht hinreichend berücksichtigen. In der Konsequenz könne die neue Grundsteuer zu willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Steuerbescheiden führen – mit erheblichen Abweichungen zwischen tatsächlicher Marktlage und Steuerbemessung.

Auch BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont, dass die Einschätzung von pauschalen Durchschnittsmieten in vielen Fällen weit von realen Mietverhältnissen entfernt sei und damit zu massiven Verzerrungen bei der Steuerlast führe. Insgesamt würde dies das Gleichheitsgebot verletzen und die Steuer zu einem „Lotteriespiel“ machen, bei dem nicht klar sei, warum vergleichbare Immobilien unterschiedlich stark belastet werden.

Juristische Hintergründe und bisherige Verfahren

Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das bisherige Bewertungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hatte. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb ein neues System, das bundesweit von elf Bundesländern angewandt wird.

Bereits vor dem jetztigen Schritt gab es mehrere Musterklagen gegen Einzelbescheide nach dem neuen Bundesmodell – zum Teil begleitet durch Haus & Grund und den BdSt. In einigen Fällen hatten Finanzgerichte differenzierte Entscheidungen getroffen; der Bundesfinanzhof hat in Teilen jedoch das Bundesmodell bestätigt. Dennoch ist der Rechtsstreit um verfassungsrechtliche Einwände und die praktische Anwendbarkeit der Reform weiterhin offen.

Ein juristisches Rechtsgutachten, das beide Verbände in Auftrag gegeben haben, kommt zu dem Schluss, dass das Grundsteuergesetz des Bundes grundsätzlich verfassungswidrig sei – insbesondere wegen der pauschal anzusetzenden Mieten und der Bodenrichtwerte. Dieses Gutachten wird als Begründung in den laufenden Verfahren beigefügt.

Kommunale Haushaltslage: Einseitige Belastung oder notwendige Einnahmequelle?

Parallel zur juristischen Auseinandersetzung hat die Reform auch kommunalpolitische Effekte: Die Grundsteuer ist eine der bedeutendsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden, die sie zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Kultur und sozialen Dienstleistungen nutzen. Gemeinden haben dabei das Recht, den Hebesatz – also den kommunalen Multiplikator der Steuer – selbst festzusetzen.

Kritiker der Reform argumentieren, dass einige Gemeinden die neuen Bewertungsgrundlagen und Hebesatzanpassungen nutzen, um strukturelle Haushaltsschwächen oder steigende Ausgaben (etwa im Sozial- oder Bildungsbereich) zu kompensieren.

Zwar war die Reform ursprünglich als aufkommensneutral konzipiert, so dass das Gesamtsteueraufkommen bundesweit im Vergleich zur alten Rechtslage nicht steigen sollte, in der Praxis ziehen jedoch viele Kommunen höhere Hebesätze als zuvor, um ihre Haushalte auszugleichen.

Andere Stimmen aus der kommunalen Praxis betonen aber, dass die Grundsteuer trotz Reform weiterhin eine verlässliche und stabile Einnahmequelle darstellt, die langfristige Investitionen ermöglicht – insbesondere in Zeiten rückläufiger Einnahmen aus anderen Steuerquellen wie Gewerbesteuer.

Forderungen der Verbände: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Gleichbehandlung

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen Haus & Grund und der BdSt Rechtssicherheit schaffen und das Bundesmodell in Karlsruhe einer finalen verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen. In der Begründung fordern sie klar definierte und nachvollziehbare Bewertungsregeln, die stärker an realen Boden- und Mietwerten orientiert sind, um systematische Unschärfen und Belastungsverschiebungen zu vermeiden.

Zudem pochen die Verbände darauf, dass die Steuer am konkreten Objekt orientiert und für Betroffene transparent sein muss ein Aspekt, der nach ihrer Ansicht im aktuellen Modell nicht ausreichend gegeben ist.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Verfassungsbeschwerde wird mit Spannung erwartet. Sie könnte nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die Grundsteuer selbst haben, sondern auch auf das Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Kommunen in fiskalpolitischen Fragen.

Gleichzeitig bleibt absehbar, dass der politische Diskurs über kommunale Finanzautonomie und Steuerbelastung weitergeht – nicht zuletzt im Hinblick auf die Wohnkosten- und Mietpreisentwicklung, für die die Grundsteuer eine indirekte Rolle spielt.

Gerd Warda

Anzeige

Gebäudemodernisierungsgesetz: Stop-and-Go kostet mehr als Klimaschutz

Heizungsgesetz (GMG): Stop-and-Go kostet mehr als Klimaschutz
Transformation gelingt nicht durch wiederholtes Umsteuern, sondern durch konsequente, verlässliche Leitplanken, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Foto-Laurence Chaperon

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet die Eckpunkte der Regierungsfraktionen zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kritisch. Nicht einzelne Instrumente stehen im Mittelpunkt der Kritik, sondern das Signal an Planung und Baupraxis: Leitplanken werden gelockert, gleichzeitig wird für 2030 eine Evaluation mit möglicher Nachsteuerung angekündigt. Das schafft Unsicherheit und verteuert Projekte.

Wer 2030 Null-Emissionsgebäude will, darf 2026 keine Rückwärtsbewegung einbauen.

Die Architektenschaft steht in der Praxis zwischen politischen Zielvorgaben, Investitionsentscheidungen und Genehmigung. Für sie ist entscheidend, dass der Transformationspfad nachvollziehbar und stabil bleibt.

Neubau: Ziel 2030 – und jetzt ein Zwischenschritt zurück?

Ab 2030 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie Null-Emissionsgebäude im Neubau. In den veröffentlichten FAQ der Regierungsfraktionen wird zugleich darauf verwiesen, dass bereits heute 96 Prozent der genehmigten Wohnungsneubauten dieses Niveau erreichten.

Vor diesem Hintergrund ist es widersprüchlich, in der Übergangsphase Anforderungen zu lockern. „Wenn der Markt sich bereits auf das Ziel 2030 ausrichtet, sollte die Politik diesen Weg stabilisieren, nicht temporär relativieren“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Heizungsregulierung: Investition entlastet, Risiko verlagert

Nach den Eckpunkten soll die bisherige anlagenbezogene 65-Prozent-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau entfallen. Fossile Heizsysteme wären damit nicht mehr an einen unmittelbaren erneuerbaren Mindestanteil im Gebäude geknüpft.

Stattdessen soll – wie im Eckpunktepapier und den FAQ ausgeführt – stärker über brennstoffbezogene Quoten (u. a. „Bio-Treppe“ ab 2029 sowie Inverkehrbringer-Quoten) gesteuert werden.

Das kann Investitionsentscheidungen kurzfristig erleichtern. Die langfristige Planbarkeit hängt jedoch stärker von Brennstoffverfügbarkeit, Preisentwicklung und künftigen regulatorischen Anpassungen ab.

Für Planende bedeutet das: Die Unsicherheit verlagert sich vom Heizungskeller in die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Entscheidend ist das Gesamtgebäude

Welche Lösungen im Neubau und im Bestand tatsächlich tragfähig sind, entscheidet sich nicht allein an der Heiztechnik, sondern am Effizienzniveau des Gesamtgebäudes und an klaren Nachweisregeln. Entscheidend ist, wieviel CO2 das Gebäude insgesamt ausstößt. Hier bleiben die Eckpunkte bislang vage.

Zugleich stehen mit der EU-Gebäuderichtlinie lebenszyklusbasierte Treibhausgas-Nachweise bevor. Diese müssen frühzeitig methodisch klar, digital handhabbar und vollzugstauglich ausgestaltet werden. Sonst droht zusätzlicher bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert.

Verlässlicher Pfad statt späterer Korrektur

Die Ankündigung, 2030 zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern, ersetzt keinen stabilen Transformationspfad. Planung, Bauwirtschaft und Kommunen benötigen heute Klarheit – nicht die Aussicht auf erneute Kurskorrekturen in wenigen Jahren.

„Transformation gelingt nicht durch wiederholtes Umsteuern, sondern durch konsequente, verlässliche Leitplanken. Wir haben kein Energieproblem, sondern ein Emissionsproblem“, so Gebhard.

Mit ihrem eigenen Eckpunktepapier hat die Bundesarchitektenkammer konkrete Vorschläge für einen verlässlichen und praxistauglichen Transformationspfad vorgelegt. Diese Position wird sie nun aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Cathrin Urbanek

Anzeige

Baden-Württemberg-Check: Bezahlbarer Wohnraum braucht bessere Rahmenbedingungen

Bezahlbarer Wohnraum bleibt eines der drängendsten Themen in Baden-Württemberg. Das zeigt der veröffentlichte Baden-Württemberg-Check der baden-württembergischen Tageszeitungen: 56 Prozent der Befragten sehen es als eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Landesregierung an, ausreichend bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.

Die Wohnungswirtschaft Baden-Württemberg steht bereit, ihren Beitrag zu leisten. Die im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen organisierten Wohnungsbaugenossenschaften sowie kommunalen und kreisgebundenen Wohnungsbaugesellschaften bieten bereits heute bezahlbaren Wohnraum: Die landesweite Durchschnittsmiete liegt bei 7,66 Euro pro Quadratmeter.

Der Bau neuer bezahlbarer Wohnungen ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Gestiegene Bau- und Grundstückskosten, hohe kommunale Anforderungen, mangelnde Akzeptanz für neue Projekte, zu wenig verfügbares Bauland sowie überzogene energetische Anforderungen haben zu höheren Mieten geführt.

Um in den kommenden fünf Jahren deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen bezahlbar zu halten, müssen aus Sicht der Wohnungswirtschaft im Land die hohen Anforderungen und Vorgaben im Wohnungsbau sowie die bestehende Wohnraumförderung grundlegend überprüft werden. Nur so könne die Spirale steigender Preise bei steigender Nachfrage und daraus folgenden Verdrängungs- und Segregationseffekten durchbrochen werden.

Der vbw schlägt deshalb unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Die Einführung einer neuen Gebäudekategorie mit abgesenkten Baustandards
  • Die Erhöhung der Mittel für die Wohnraumförderung
  • Die Schaffung von mehr Bauland – sowohl innerstädtisch als auch am Stadtrand
  • Sowie die Fokussierung auf die CO2-Einsparung als zentrales Steuerungselement der Dekarbonisierung statt vorwiegend auf Energieeinsparung zu setzen

Nach der Landtagswahl gilt es, diese Maßnahmen rasch auf den Weg zu bringen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und sich die Wohnungsmärkte entspannen.

Im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind 273 Wohnungs- und Immobilienunternehmen organisiert. Zwei Drittel der Unternehmen tragen die Rechtsform der Genossenschaft, ein Drittel zählt zu den Unternehmen der Gebietskörperschaften und Sozialverbände. Sie bewirtschaften rund 450.000 Wohnungen und investieren jährlich insgesamt mehr als 1,8 Milliarden Euro in die Instandhaltung und Modernisierung ihres Wohnungsbestandes sowie in den Wohnungsneubau.

Marion Schubert

Anzeige

Berliner Stadtwerke gemeinsam mit HOWOGE – Ökostrom für Häuser, auch mit Sonnenstrom vom Dach

Berliner Stadtwerke mit HOWOGE: Ökostrom für Häuser vom Dach
Die "Nur-Strom-Häuser" der HOWOGE sind Gebäude, die ausschließlich mit elektrischem Strom betrieben werden, um den Bedarf an Energie zu decken. Egal, ob zum Heizen, Duschen oder für den Betrieb der benötigten Gebäudetechnik: Es kommt keine Energie zum Einsatz, die auf Grundlage fossiler Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird. Hier ein Luftbild von der Dach-Solaranlage Lückstraße. Foto: HOWOGE

Die Berliner Stadtwerke und die kommunale Berliner HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bauen ihre Zusammenarbeit deutlich aus. Seit Jahresbeginn beliefern die Stadtwerke den gesamten Gebäudebestand der HOWOGE mit Allgemeinstrom. Dazu gehören unter anderem der Strom für den Betrieb von Aufzügen, Heizzentralen, Wärmepumpen sowie für die Beleuchtung der Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen in den Gebäuden. Die freie Lieferantenwahl der Mietenden bleibt davon unberührt.

Langfristiges Beschaffungskonzept

Die jährlich von den Stadtwerken an die HOWOGE gelieferte Ökostrommenge beläuft sich anfangs auf mehr als 25 GWh und wird durch den Bau oder den Ankauf neuer Wohnungen fortlaufend wachsen. Grundlage des Vertrags ist ein langfristiges Beschaffungskonzept, bei dem auch auf den Dächern der HOWOGE-Gebäude erzeugter Strom vor Ort genutzt wird.

Schützt Mieterinnen und Mieter vor starken Strompreis-Schwankungen

„Mit dieser Partnerschaft sichern wir die Energieversorgung unseres wachsenden Wohnungsbestandes nachhaltig und wirtschaftlich ab“, sagt HOWOGE-Geschäftsführer Ulrich Schiller. „Wir bündeln Kompetenzen – von der Erzeugung über die Beschaffung bis zur Lieferung. Das schafft Preisstabilität, stärkt die regionale Wertschöpfung und schützt unsere Mieterinnen und Mieter vor starken Schwankungen an den Energiemärkten.“

„Wir freuen uns sehr, dass die HOWOGE unser Know-how über den Bau und Betrieb von Solaranlagen hinaus nutzt. Gemeinsam können wir so ein aufeinander abgestimmtes Paket aus Photovoltaik, Vermarktung und Lieferung realisieren und unsere energiewirtschaftlichen Stärken und Synergien sinnvoll bündeln“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Chris Werner.

Zur Kooperationsbilanz gehören schon 140 Solaranlagen mit fast 12 Megawatt Leistung

Die Partnerschaft von HOWOGE und Stadtwerken kann bereits eine umfangreiche Bilanz vorweisen. So haben die Berliner Stadtwerke seit 2019 bereits 106 Solaranlangen mit zusammen 8 MW Leistung für die HOWOGE errichtet, im Rahmen der von der HOWOGE verantworteten Berliner Schulneubauoffensive wurden fünf weitere Anlagen mit insgesamt 1,5 MW gebaut und sind darüber hinaus Betriebsführer für 29 weitere Solaranlagen der HOWOGE mit rund 2,2 MW.

Der Bau weiterer Solaranlagen und die Erarbeitung von Energiekonzepten im Neubaubereich sind vereinbart. Bis zum Jahr 2033 plant die HOWOGE alle dafür baulich geeigneten Dächer ihres Bestandes mit Solaranlagen ausstatten.

Stephan Natz / Quelle: Berliner Stadtwerke

Anzeige

Nachhaltigkeit zahlt sich aus: toom halbiert Stromverbrauch und spart jährlich 16,5 Mio Euro

Nachhaltigkeit lohnt: toom halbiert Stromverbrauch, spart 16,5Mio €
Erfolgreiche energetische Transformation: toom konnte durch konsequente Einsparungsmaßnahmen den absoluten Stromverbrauch im Vergleich zu 2015 halbieren. Foto: toom Baumarkt

Während der Handel branchenweit vor der Herausforderung steigender Energiekosten und strenger Klimaschutzvorgaben steht, liefert toom Baumarkt den Beleg für eine erfolgreiche energetische Transformation. Durch die konsequente Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50.001 hat das Unternehmen seinen absoluten Stromverbrauch im Vergleich zum Basisjahr 2015 halbiert. So konnten 68,4 Millionen Kilowattstunden Strom im Vergleich zum Referenzjahr eingespart werden.

Diese Reduktion ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer konsequenten Integration eines Energiemanagementsystems nach ISO 50.001. Im Rahmen der ISO-Zertifizierung wurden sämtliche energiebezogenen Prozesse – von der Beleuchtung über die Lüftungstechnik bis hin zur intelligenten Laststeuerung in den Märkten – systematisch analysiert und optimiert.

Nachhaltigkeit als wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil

Der ökologische Erfolg schlägt sich unmittelbar in der Bilanz nieder: Die jährliche Kostenersparnis beläuft sich auf rund 16,5 Millionen Euro. Damit beweist toom, dass ambitionierte Klimaziele und betriebswirtschaftliche Vernunft Hand in Hand gehen. „Die Halbierung unseres absoluten Stromverbrauchs ist ein Meilenstein, der zeigt: Nachhaltigkeit ist bei uns kein Marketing-Label, sondern ein zentraler und relevanter Effizienztreiber“, kommentiert Jan Karrasch, CFO toom Baumarkt.

Fokus auf Green Building und Wärmewende

Zu den zentralen Maßnahmen zählen unter anderem die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung, optimierte Steuerungs- und Monitoringprozesse sowie technische Anpassungen in den Märkten. Auch im Bereich Wärme verfolgt toom klare Ziele: Bestehende Öl-Heizungen werden – wo möglich – gemeinsam mit Vermietern schrittweise durch Fernwärme oder Wärmepumpen ersetzt. „Gerade im Handel liegt ein großer Hebel in den Gebäuden“, so Frank Brenner, Leiter Energie- und Umweltmanagement. „Deshalb ist das Thema Green Building seit vielen Jahren fest in unserer DNA verankert – sowohl bei Neubauten als auch beim Umbau bestehender Gebäude.“

Bereits seit über einem Jahrzehnt setzt toom auf verbindliche Bau- und Ausstattungsstandards, die bei allen Neu- und Umbauten Anwendung finden. Inzwischen verfügt das Unternehmen bundesweit über 19 nach DGNB sowie 3 nach BREEAM zertifizierte Green Buildings, weitere Standorte befinden sich in Vor- oder Primärzertifizierung – häufig in enger Zusammenarbeit mit Eigentümern und Vermietern.

Die Säule Energie, Klima und Umwelt beschäftigt sich bei toom Baumarkt insbesondere damit, wie unsere Märkte ressourcenschonend betrieben werden können. Neben dem behutsamen Einsatz fossiler Energien und der Umstellung auf nachhaltige Alternativen, wird auch der effiziente Wasserverbrauch und das Recycling der Wertstoffe fokussiert. Foto: toom Baumarkt

Ganzheitliches Umweltmanagement stärkt Resilienz

Neben Strom und Wärme verzeichnet toom auch bei weiteren Umweltkennzahlen messbare Fortschritte: Seit Einführung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14.001 konnte der Trinkwasserverbrauch um 18 Prozent gesenkt sowie die Abfallmengen um 22 Prozent reduziert werden. „Diese Ergebnisse zeigen, dass professionelles Energie- und Umweltmanagement kein Selbstzweck ist“, betont Jan Karrasch. „Es stärkt unsere Resilienz und schafft Spielräume, weiter in nachhaltige und zukunftsfähige Standorte zu investieren.“

Mit diesem systematischen Ansatz positioniert sich toom als Best Practice im Handel und zeigt, wie sich nachhaltige Transformation im großen Maßstab messbar, wirtschaftlich und strategisch wirksam umsetzen lässt.

Mit rund 300 Märkten im Portfolio (toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt), 18.000 Beschäftigten und einem Bruttoumsatz von rund 3 Milliarden Euro zählt toom zu den führenden Anbietern der deutschen Baumarktbranche. Das Unternehmen gehört zur REWE Group. Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa.

Im Jahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von 96 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren rund 390.000 Beschäftigten in 21 europäischen Ländern präsent. +++ Seit 2016 trägt toom das Zertifikat „audit berufundfamilie“. Mit dem „audit berufundfamilie“, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, geht toom als Arbeitgeber zukunftsorientierte Wege und unterstützt seine Mitarbeitenden in unterschiedlichen Lebensphasen und den damit verbundenen Herausforderungen.

Daria Ezazi

Anzeige

Einfach unterirdisch – Streitfälle um Erdboden, Leitungsverlegung und Baugruben

Streitfälle um Erdboden, Leitungsverlegung und Baugruben

Bauarbeiten streben nicht immer nur in die Höhe, sondern zwangsläufig auch in die gegenteilige Richtung. Wenn Leitungen verlegt und Baugruben ausgehoben werden müssen, dann kommt es dabei immer wieder zu einem Rechtsstreit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu dieser Thematik gesammelt.

Fremde Stromleitung über mein Grundstück – geht das?

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn durch unterirdisch verlegte Stromleitungen jahrzehntelang gestattet hat, verliert durch dieses Verhalten nicht automatisch das Recht, dies zu widerrufen.

Hier hatte bereits ein Voreigentümer das Verlegen der Leitungen in einer Siedlung von Wochenendhäusern gestattet, der Nachfolger wollte das nach einer gewissen Zeit nicht mehr dulden und konnte sich vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 181/13) damit durchsetzen. Die Nutzung der Leitung war nicht vertraglich abgesichert gewesen. Dem unterlegenen Grundstückseigentümer blieb nichts anderes übrig, als sich selbst einen Zugang zur Stromversorgung zu sichern.

Hammerschlags- und Leiterrecht – Was ist erlaubt?

Das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht erlaubt es Grundstückseigentümern, das Nachbargrundstück für die Durchführung wichtiger Bau-, Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten am eigenen Gebäude zu betreten.

Dies gilt zumindest dann, wenn die Arbeiten nicht anders erledigt werden können. Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen I-18 U 17/20) stellte fest: Auch die Durchführung von Unterfangungsarbeiten an Fundamenten fällt unter das Hammerschlags- und Leiterrecht.

Bei Abbruch aufs Nachbar-Grundstück achten

Finden Vertiefungsarbeiten statt – sei es durch Abbruch des Betonbelages, sei es durch Erdaushub – dann ist die Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers gefragt. Ihn trifft nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 5 U 148/08) eine eigenverantwortliche Prüfpflicht, ob die geplanten Maßnahmen zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Nachbargrundstücks führen können.

Dieser Verpflichtung sei der Eigentümer „in keiner Weise nachgekommen“, hieß es im Urteil. Im konkreten Fall war es um den Abriss einer Treppen- und Podestkonstruktion gegangen, die bei der benachbarten Immobilie zu einem Bruch im Fundament führte. Eine aufwändige Sanierung war unvermeidlich.

Vorsicht – kontaminierter Boden

Ein ausdrücklicher Hinweis des Auftraggebers auf kontaminierten Boden ist bei Tiefbauarbeiten nach Überzeugung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VII ZR 67/11) nicht immer zwingend, wenn sich die Kontamination aus den Umständen klar ergibt.

Das können zum Beispiel die Nähe zu einem Industriegebiet, die frühere Art der Nutzung oder die typische Belastung unter Asphalt sein. Wenn allerdings der Auftraggeber diese Angaben unterlässt, dann kann es im Zweifelsfalle zu Mehrkosten beim Auftreten einer unerwarteten Kontamination kommen.

Notausgabe führte zu einer Grube

Unmittelbar hinter einer als Notausgang gekennzeichneten Türe eines Gebäudes dürfen sich keine erheblichen Niveauunterschiede befinden, denn das stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Wegen Bauarbeiten im Umfeld einer Sporthalle war genau das geschehen.

Man hatte Erdreich abgetragen, so dass eine Grube entstand. Eine Frau stürzte, als sie die Türe zum Lüften öffnen wollte. Sie verletzte sich – und erhielt vom Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 15/19) Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil hat Bedeutung für alle Gebäude, die über einen Notausgang verfügen. Dies gelte selbst dann, wenn die Notausgangstüre benutzt werde, ohne dass eine tatsächliche Notlage bestünde.

Dr. Ivonn Kappel

Anzeige

Befüllte Heizungsleitungen in der Bauphase – und plötzlich kam der Frost

Befüllte Heizungsleitungen in der Bauphase: plötzlich kam der Frost
An der Pressverbindung sind Korrosionsprodukte zu sehen. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Der erste Herbst in einem neu gebauten Einfamilienhaus: Als die Tage kälter werden und die Heizsaison beginnt, zeigt sich eine Leckage an einer Heizungsleitung, die im Fußboden des Erdgeschosses liegt. Während der erste Leitungsabschnitt zur Ermittlung der Schadenursache im IFS untersucht wird, findet man im Haus bereits eine weitere Undichtigkeit an den Leitungen der Heizungsinstallation.

Die Beitragsbilder zeigen das Asservat bei der Laboruntersuchung: Die Leckage liegt an einer Pressverbindung zwischen einem Bogenfitting und einem Rohrabschnitt, beides aus niedrig legiertem C-Stahl. Das Rohrende wurde durch einen starken Innendruck teilweise aus dem Fitting herausgeschoben Frost hat auf die Leitungen eingewirkt.

Dichtigkeitsprüfung im Wasserbad: Es zeigen sich Undichtigkeiten. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Die Entstehung dieses Frostschadens liegt allerdings bereits einen Winter zurück, in der Bauphase des Gebäudes: Die Heizungsanlage selbst war noch nicht installiert, als eine Fachfirma eine Druckprüfung mit Wasser an den bereits verlegten Heizungsleitungen vornahm.

Kurz nach der Druckprüfung gab es Frostwetter und im Rohbau des Einfamilienhauses froren die befüllten Leitungen ein. Anschließend fand man einen frostbedingten Schaden an einer Heizungsleitung im Obergeschoss und einen weiteren an der Trinkwasserleitung, die offenbar auch schon befüllt war. Die Leckagen wurden repariert. Eine weitere Druckprüfung wurde danach nicht durchgeführt.

An der Innenwand des aufgetrennten Fittings und der Außenseite des Rohres zeichnet sich ein durchgängiger Wasserpfad ab. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Offenbar waren die Fachleute davon ausgegangen, dass es sich bei den beiden Undichtigkeiten aus dem zurückliegenden Winter um die einzigen Folgen der Frosteinwirkung auf die Leitungen im Rohbau handelte. Die neuen Leckagen zeigten jedoch, dass durchaus weitere Schäden verursacht wurden.

Wenn die Beheizung eines Gebäudes nicht gewährleistet werden kann, dürfen wasserführende Leitungen im Winter nicht befüllt sein. In der Bauphase waren sie den Frosttemperaturen ohne Schutz ausgesetzt.

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Anzeige

Schadenprävention bei Leitungswasserschäden ist keine Option mehr, sondern Pflicht

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

1,1 Millionen Leitungswasserschäden pro Jahr, rund 5,55 Milliarden Euro Regulierungssumme in 2025, statistisch alle 30 Sekunden ein Rohrbruch – diese Zahlen markieren längst keine Randnotiz mehr in der Schadenstatistik der Versicherer. Sie sind Ausdruck eines strukturellen Defizits im Umgang mit wasserführenden Systemen in Gebäuden. Wer das Thema weiterhin als versicherungstechnische Größe behandelt, verkennt seine strategische Dimension für die Wohnungswirtschaft.

Denn die Dynamik ist eindeutig: Selbst bei gleichbleibender Schadenzahl ist 2026 mit weiter steigenden Kosten zu rechnen. Materialpreise und Löhne ziehen an, die Baukosten insgesamt bleiben hoch. Damit wird jeder einzelne Schaden teurer. Die Kostenspirale dreht sich – unabhängig davon, ob die Branche sie aktiv bremst oder nicht.

Die unbequeme Wahrheit: Fehler in der Ausführung dominieren

Die Ursachenanalyse des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS e.V.) ist klar und zugleich ernüchternd. Mit rund 38 bis 40 Prozent stehen Installations- und Montagefehler an der Spitze der Schadenstatistik. Unsachgemäß verarbeitete Verbindungen, fehlerhafte Dichtungen, nicht korrekt verlegte Leitungen – es sind keine exotischen Materialversagen, sondern handwerkliche und organisatorische Defizite.

Weitere 25 Prozent entfallen auf Betriebsbedingungen, darunter Frostschäden, die allein etwa zehn Prozent der untersuchten Fälle ausmachen. Materialfehler schlagen mit rund 13 Prozent zu Buche, Planungsfehler mit etwa zwei Prozent. In rund 22 Prozent der Fälle wirken mehrere Ursachen zusammen oder lassen sich nicht eindeutig zuordnen.

Die Gewichtung ist eindeutig: Der überwiegende Teil der Schäden ist nicht schicksalhaft, sondern vermeidbar. Das ist die eigentliche Brisanz.

Denn wenn fast 40 Prozent der Schäden auf Installations- und Montagefehler zurückzuführen sind, dann reden wir nicht über unkontrollierbare Risiken, sondern über Qualitätsdefizite in Planung, Ausführung und Kontrolle. Anders formuliert: Die größte Einsparreserve liegt nicht in neuen Versicherungstarifen oder Selbstbehalten, sondern in der Bau- und Betriebspraxis selbst. Zum Artikel.

Risikophase Renovierung: Wenn Routine zur Schwachstelle wird

Besonders aufschlussreich sind Schadensfälle in Renovierungs- und Umzugsphasen. Der vom IfS geschilderte Fall einer langen ungenutzten Einliegerwohnung, in der eine Spülmaschine nicht am vorhandenen Gerätezusatzventil, sondern an einem neu montierten Ventil angeschlossen wurde – mit der Folge einer Leckage –, mag banal wirken. Tatsächlich steht er exemplarisch für ein systemisches Problem.

Gerade vermeintlich einfache Eingriffe in bestehende Installationen bergen hohe Risiken. Bestehende Strukturen werden verändert, ohne dass ihr Zustand umfassend bewertet wird. Schnittstellen zwischen Alt und Neu sind anfällig. Zum Artikel.

Hier zeigt sich eine gefährliche Routine: Wasserführende Installationen gelten als beherrscht, als Standard. Doch Standardisierung ersetzt keine Sorgfalt. Jede zusätzliche Verbindung, jedes Ventil, jede Modifikation erhöht die Komplexität – und damit das potenzielle Schadenrisiko.

Trinkwasserhygiene und Schadenprävention gehören zusammen

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Initiative „Fit für Trinkwasser“ eine Bedeutung, die über das Thema Hygiene hinausgeht. Wenn BTGA, figawa, ZVSHK und DVGW ihre Kräfte bündeln, um Qualifizierung und Weiterbildung systematisch auszubauen, dann ist das mehr als ein symbolischer Schulterschluss.

Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik beim BTGA, bringt es auf den Punkt: Die hygienisch einwandfreie Bereitstellung von Trinkwasser ist eine Aufgabe aller beteiligten Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, ergänzt: Sauberes Trinkwasser ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis qualifizierter Fachbetriebe, klarer Regeln und kontinuierlicher Weiterbildung.

Diese Aussagen lassen sich direkt auf das Schadenproblem übertragen. Hygienische Sicherheit und technische Dichtheit sind keine getrennten Disziplinen. Sie sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer normkonform plant, korrekt dimensioniert, fachgerecht installiert und sauber dokumentiert, reduziert nicht nur mikrobiologische Risiken, sondern auch Leckagen, Folgeschäden und Haftungsfragen.

Schadenprävention wird damit zum integralen Bestandteil professioneller Technischer Gebäudeausstattung (TGA) – und nicht zu einer nachgelagerten Reaktion auf bereits eingetretene Schäden. Zum Artikel.

Qualität ist kein Kostenfaktor, sondern ein Geschäftsmodell

Für Wohnungsunternehmen ist diese Erkenntnis von essenzieller Tragweite. Jeder Leitungswasserschaden bedeutet mehr als eine Reparaturrechnung. Er führt zu Mietausfällen, organisatorischem Aufwand, Reputationsschäden und steigenden Versicherungsprämien. In einem Markt, der ohnehin unter Druck steht – energetische Sanierung, Dekarbonisierung, regulatorische Anforderungen –, wollen wir mit der Initiative Schadenprävention unseren Beitrag leisten, zusätzliche Belastungen zu vermeiden.

Dies und mehr erwartet Sie in der Ausgabe 33 von FORUM LEITUNSGWASSER.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre!

Ihr

Hartmut Rösler

Anzeige

Eingefrorene Heizungs- und Trinkwasserleitungen – Was ist zu tun. VDI gibt Tipps

Eingefrorene Heizungs- und Trinkwasserleitungen – VDI gibt Tipps
Vorsicht bei wasserführenden Leitungen in Dachüberständen. Fehlt die Dämmung können die Leitungen leicht einfrieren. Foto: Wohnungswirtschaft-heute.de Gerd Warda

Im Kontext des Stromausfalls in Berlin und der Kältewelle in Deutschland, warnt der VDI vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Gefährdet sind dabei nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem Häuser und Wohnungen von Privatpersonen: Wenn Wasser z.B. aufgrund eines Stromausfalls oder von längerer Abwesenheit der Bewohnenden in Leitungen steht und gefriert, dehnt es sich aus und kann Rohre zum Bersten bringen. Der VDI gibt Betroffenen Tipps.

Trinkwasser-Experte Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik erklärt: „Frostschäden an Heizungs- und Trinkwasserleitungen zeigen sich oft erst, wenn die Kälteperiode vorbei ist und das Eis wieder auftaut. Wer jetzt nicht vorsorgt und später nicht aufmerksam ist, riskiert, Wasserschäden zu spät zu bemerken, und damit unnötig hohe Sanierungskosten.“

Bei einem großflächigen Stromausfall fallen die Heizung und die Trinkwasserversorgung aus. Das führt dazu, dass Gebäude auskühlen und das in den Leitungen stehende Wasser gefrieren kann. Das in den Leitungen stehende Wasser dehnt sich dabei aus und die Rohre reißen. Das bleibt zunächst unbemerkt, weil kein Wasser austritt, solange der Frost anhält. Beim Wiederauftauen können dann schwere Wasserschäden auftreten. 

Empfehlungen für Eigentümer, Betroffene und Fachbetriebe

Wollstein empfiehlt: „Wenn Sie absehen können, dass Ihr Haus während einer Frostperiode nicht beheizt und kein Trinkwasser entnommen wird, informieren Sie unverzüglich Ihren Sachversicherer und halten sich an ein von ihm vorgegebenes Vorgehen. Weiter empfiehlt es sich, die Trinkwasserinstallation abzusperren. Das verhindert möglicherweise nicht den Rohrbruch, begrenzt jedoch die austretende Wassermenge.

Wenn möglich, sollten die Leitungen entleert werden. Bei Wiederinbetriebnahme muss die Trinkwasserinstallation gespült werden.“

Hilfreich ist es, auch Keller- und Nebenraumfenster geschlossen zu halten, da offene Fenster die Auskühlung beschleunigen. Außerdem sollten regelmäßig Sichtkontrollen auf Feuchteschäden oder erkennbare Leitungsschäden stattfinden, besonders nach dem Ende der Frostperiode.

Wollstein erklärt:Dämmmaßnahmen verlängern die Zeit bis zum Einfrieren. Rohrbegleitheizungen können es verhindern – solange sie mit Strom versorgt werden.“ Für die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen verweist der VDI auf die Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Trinkwasser-Installationen; Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“.

Bei Verdacht auf eingefrorene Leitungen sollte der Hauptabsperrhahn geschlossen und Entnahmestellen (z. B. Wasserhähne) geöffnet werden, damit der Überdruck in den Leitungen kontrolliert abgebaut werden kann.

Zudem warnt der VDI-Experte davor, Leitungen in Eigenregie mit offener Flamme oder Heißluftgeräten aufzutauen. Vielmehr sollte ein Fachinstallationsbetrieb hinzugezogen werden. Fachleuten empfiehlt der VDI für die Vorsorge gegen Einfrieren in der Planung frostgefährdeter Leitungen die Richtlinie VDI 2069 „Verhinderung des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ zu berücksichtigen.

Sonja Bosso

Anzeige

Kunststoffrohrleitungen in der Trinkwasser- und Heizungsinstallation – Chancen, Grenzen und Schadensbilder

Kunststoffrohrleitungen in Trinkwasser- und Heizungsinstallation
Aufgeblähtes und aufgeplatztes hochvernetztes Kunststoffrohr aus Polyethylen (Quelle: Sonderdruck Sanitär+HeizungsTechnik 1998-2001)

Von Dr. Georg Scholzen

Kunststoffrohrleitungen haben sich in der Trinkwasser- und Heizungsinstallation seit Jahrzehnten etabliert. Sie gelten vielfach als Alternative zu metallischen Rohrleitungen – nicht zuletzt, um klassische Korrosionsprobleme zu vermeiden. Gleichzeitig zeigen Schadenanalysen aus der Praxis, dass auch Kunststoffsysteme keineswegs frei von Risiken sind. Schäden entstehen nicht nur durch Montagefehler, sondern auch durch materialtypische Eigenschaften, ungeeignete Betriebsbedingungen oder Planungsdefizite.

Der folgende Beitrag bündelt zentrale Erkenntnisse aus der Schadenspraxis und ordnet sie fachlich ein. Er beleuchtet typische Schadensmechanismen an Kunststoff- und Mehrschichtverbundrohren, zeigt Grenzen des Werkstoffes auf und leitet daraus Anforderungen für Planung, Installation und Betrieb ab.

Korrosion, Degradation und der besondere Blick auf Kunststoffrohre

Während bei metallischen Rohrleitungen von Korrosion gesprochen wird, bezeichnet man vergleichbare Schädigungsprozesse bei Kunststoffen als Degradation. Darunter versteht man chemische oder physikalische Veränderungen des Werkstoffs infolge äußerer Einwirkungen wie Temperatur, Druck, Sauerstoff, Chemikalien oder Desinfektionsmaßnahmen.

Typische Erscheinungsformen sind Quellung, Versprödung, Rissbildung, Ablösung von Schichten oder Festigkeitsverluste – stets verbunden mit einer Verkürzung der Nutzungsdauer.

Wichtig ist vorab festzuhalten: Alle in der EU zugelassenen und geprüften Kunststoffrohrsysteme dürfen in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden. Entscheidend ist jedoch, dass ihre Einsatzgrenzen bekannt sind und eingehalten werden. Kunststoffrohre verzeihen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik deutlich weniger als häufig angenommen.

Typische Schadensbilder an Kunststoffrohrleitungen

Montagefehler und Verbindungstechnik

links: Mehrschichtverbundrohr ohne Verbundhaftung, rechts: Abrissstelle am Fitting

links: strumpfhosenartige Faltung der vom Innenrohr gelösten Schichten, rechts: Detail der überlappten Aluminiumenden mit dazwischen liegender, abgelöster Kunststoffklebeschicht

Ein erheblicher Teil der Schäden ist nicht materialspezifisch, sondern auf mangelhafte Ausführung zurückzuführen. Undichte Press-, Klemm- oder Steckverbindungen treten bei Kunststoff-, wie bei Metallrohren auf. Bei Kunststoffsystemen erhöht sich jedoch das Risiko, da eine große Vielfalt an Rohrtypen, Dimensionen und Verbindungstechniken existiert. Jede Kombination erfordert spezifische Werkzeuge, Schulungen und die strikte Einhaltung der Herstellerangaben.

Bereits kleine Abweichungen – etwa unvollständiges Pressen, falsche O-Ringe oder nicht systemkonforme Fittings – können langfristig zu Undichtigkeiten führen.

Diffusionsoffenheit und unerwartete Ablagerungen

Ein lange unterschätztes Phänomen ist die Bildung von Kalkablagerungen in diffusionsoffenen Kunststoffrohren. In der Praxis wurden massive Calciumkarbonatablagerungen insbesondere in Polypropylenrohren unmittelbar hinter Warmwassererwärmern beobachtet. Ursache ist das Diffundieren von CO₂ durch die Rohrwand, wodurch sich das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht verschiebt. Die Folge sind Ablagerungen an der Rohrinnenwand, die sich aufgrund unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten von Rohrmaterial und Kalk wieder ablösen und in nachgeschaltete Armaturen eingetragen werden können.

Kalkansammlung in dem Kunststoffrohr aus Polypropylen nach dem Warmwasserbereiter (Quelle: Sonderdruck Sanitär+HeizungsTechnik 1998-2001)

Solche Ablagerungen können Ventile blockieren und den Volumenstrom erheblich reduzieren. Es handelt sich hierbei nicht um klassische Leitungswasserschäden im Sinne der Versicherung, wohl aber um funktionale Schäden mit erheblichem Betriebsrisiko.

Sauerstoffdiffusion und Folgeschäden

Ein vergleichbares Problem zeigte sich bereits bei frühen Kunststoff-Heizungsrohren. Sauerstoff kann durch diffusionsoffene Rohrmaterialien in eigentlich geschlossene Systeme eindringen und dort metallische Komponenten zur Korrosion bringen. Die daraus resultierenden Leckagen an Heizkörpern, Pumpen oder Verteilern waren häufig versicherungsrelevant – nicht jedoch die Kunststoffrohre selbst, sondern die korrodierten Metallbauteile.

Thermische Längenänderung und mechanische Spannungen

Kunststoffe weisen im Vergleich zu Metallen eine deutlich höhere thermische Längenausdehnung auf. Wird diese Ausdehnung durch Befestigungen oder Einbausituationen behindert, entstehen erhebliche Zug- und Druckspannungen. Typische Folgen sind:

  • Undichtigkeiten an Press- oder Klemmverbindungen
  • Versagen von O-Ringen mit ungeeigneten Materialeigenschaften
  • Verformung oder Herausreißen von Heizungsverteilern aus der Befestigung
  • Besonders kritisch sind Systeme, bei denen einzelne Bauteile unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten besitzen und diese nicht aufeinander abgestimmt sind.
  • Temperaturüberschreitungen – ein zentrales Schadensrisiko
  • Plastische Verformung einfacher Kunststoffrohre

Überschreitungen der zulässigen Betriebstemperatur führen bei Thermoplasten zu plastischen Verformungen. In der Praxis kam es bei defekten Sicherheitstemperaturbegrenzern zu Aufblähungen von PVC-Warmwasserrohren, gefolgt von Rohrbrüchen an Armaturenanschlüssen und massiven Leitungswasserschäden.

Legionellenprophylaxe und Verbundrohre

Ein besonders praxisrelevantes Schadensfeld ergibt sich aus erhöhten Warmwassertemperaturen zur Legionellenprophylaxe. Temperaturen über 80 °C im Warmwasserbereiter, die erforderlich sind, um an allen Entnahmestellen mindestens 65 °C zu erreichen, überschreiten häufig die Dauerbelastbarkeit von Mehrschichtverbundrohren.

Geplatztes Verbundrohr (Bildquelle: Georg Scholzen, Provinzial Versicherung AG)

In mehreren Schadensfällen kam es zum Aufblähen, Reißen oder Platzen der Verbundrohre. Anders als bei punktuellen Korrosionsschäden an Metallleitungen führen solche Versagensformen zu großflächigen Rissen und damit zu einem extrem hohen Wasseraustritt in kurzer Zeit.

Mehrschichtverbundrohre – Vorteile mit systembedingten Risiken

Mehrschichtverbundrohre gelten als „zweite Generation“ der Kunststoffrohre. Ihr Aufbau aus einer Aluminium-Zwischenschicht mit innen- und außenliegenden Kunststoffschichten verbindet Formstabilität mit Diffusionsdichtheit. Sie werden sowohl in der Trinkwasserinstallation als auch in Heizungsanlagen eingesetzt.

Der zentrale Schwachpunkt liegt jedoch in der Schichthaftung. Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten von Aluminium und Kunststoff erzeugen bei thermischer Belastung hohe Scherkräfte im Haftvermittler. Typische Schadensbilder sind:

  • Ablösung der Kunststoffschichten vom Aluminiumkern
  • Abriss an Fittings
  • Faltenbildung des Innenrohres mit Querschnittsverengung
  • Blasenförmige Aufwölbungen des Mediumrohres

Diese Schäden traten in der Praxis häufig bereits nach vier bis fünf Betriebsjahren auf – insbesondere in Warmwasser- und Heizungsanwendungen mit erhöhten Temperaturen oder unzureichend berücksichtigten Ausdehnungslängen.

Hinzu kommt: Chemische oder thermische Desinfektionsmaßnahmen verändern das Medium und beschleunigen die Alterung von Kunststoffen und Klebstoffen zusätzlich.

Bild links: Ablösung des Innenrohres aus PE-X von Aluminiumrohr und Faltenbildung mit Querschnittsverengung des Rohres. Bild mitte: Blasenförmige Aufwölbung des Kunststoffinnenrohres Bild rechts : Blick in ein durchfluss-vermindertes Rohrstück.

(Bild-Quelle: Alle Bilder und Schadenbeispiele stammen aus dem Sonderdruck der Beiträge in der Sanitär + Heizungstechnik von 1998 bis 2001 der Initiative Kupfer, von Karl-Josef Heinemann)

Planung, Ausführung und Betrieb – die entscheidenden Stellschrauben

Unabhängig vom Werkstoff gelten für Kunststoffrohrleitungen dieselben Grundanforderungen wie für metallische Systeme:

  • fachgerechte Planung unter Berücksichtigung der Betriebsgrenzen
  • systemkonforme Installation nach Herstellerangaben
  • qualifiziertes Fachpersonal und geeignetes Werkzeug
  • sachgerechter Betrieb und regelmäßige Instandhaltung

Besondere Bedeutung kommt der Planung zu. Sie muss nicht nur den Regelbetrieb, sondern auch mögliche Störfälle berücksichtigen. Temperaturen von über 120 °C, wie sie bei defekten Regel- oder Sicherheitseinrichtungen auftreten können, sind von handelsüblichen Kunststoff- und Verbundrohren nicht beherrschbar.

Ebenso wichtig ist eine umfassende Dokumentation der Anlage. Nur wenn Material, Einsatzgrenzen und Herstellerangaben auch Jahre später noch nachvollziehbar sind, lassen sich geplante Betriebsänderungen – etwa im Rahmen hygienischer Maßnahmen – sicher bewerten.

Fazit

Kunststoff- und Mehrschichtverbundrohre sind leistungsfähige und bewährte Werkstoffe für die Trinkwasser- und Heizungsinstallation. Sie sind jedoch keineswegs wartungsfrei oder unkritisch. Schäden entstehen weniger durch den Werkstoff an sich, sondern durch Überschreitungen der Einsatzgrenzen, unzureichende Planung, fehlerhafte Montage oder veränderte Betriebsbedingungen.

Die dargestellten Schadensfälle zeigen: Es gibt keinen Rohrwerkstoff, der über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren per se schadenfrei bleibt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Material, Planung, Ausführung und Betrieb. Werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Herstellerangaben konsequent eingehalten, können Kunststoffrohrsysteme eine ebenso lange und sichere Nutzungsdauer erreichen wie metallische Installationen.


Lesen Sie auch folgende vertiefende Beiträge von Dr. Georg Scholzen.

Kunststoffrohrleitungen in der Trinkwasserinstallation – „als Alternative zu metallischen Rohrleitungen“
Schadenursachen und Schäden an Kunststoffrohrleitungen
Schäden an Kunststoffrohrleitungen: Mehrschichtverbundrohr


Dr. Georg Scholzen ist Diplom-Chemiker mit über 20 Jahren Erfahrung in der Verhütung von Leitungswasserschäden. Er war u. a. Sprecher der Projektgruppe „Leitungswasser“ des GDV, Mitglied im Projektkreis „Betrieb und Wartung“ beim DVGW, Autor des Fachbuchs „Leitungswasserschäden: Vermeidung – Sanierung – Haftung“ und Experte im FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe.

Anzeige