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Wärmewende in der Stadt: Was das Hamburger Wohnquartier „Stellinger Linse“ zum Vorbild macht

Das Wohnquartier Stellinger Linse im Hamburger Norden: Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG setzt gemeinsam mit HanseWerk Natur auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Foto: HanseWerk Natur

Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG und der Wärmenetzbetreiber HanseWerk Natur zeigen im Wohnquartier “Stellinger Linse” im Hamburger Norden, wie eine klimaschonende Wärmeversorgung wirtschaftlich tragfähig und mieterfreundlich gelingen kann – wenn Gebäudestandards und Quartiersstrukturen zusammenpassen.

So bleiben die Wohnungen in der Stellinger Linse im Winter warm

Gemeinsam mit HanseWerk Natur hat die Baugenossenschaft ein Konzept auf drei Säulen entwickelt: einem hocheffizienten Blockheizkraftwerk mit dem erneuerbaren Brennstoff Biomethan, großflächiger Solarthermie in Verbindung mit intelligent regelnden Wärmespeichern und der Anbindung ans Fernwärmenetz für die verbleibende residuale Wärmelast.

Über 70 Prozent der benötigten Wärme entstehen direkt im Quartier, 30 Prozent kommen aus dem Hamburger Fernwärmenetz West. Diese ergänzende Fernwärme ist aktuell nur zum Teil erneuerbar, soll aber bis 2030 auf mindestens 60 Prozent sowie bis 2040 vollständig schrittweise auf erneuerbare und auf Abwärme basierende Erzeugung umgestellt werden.

Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in der Energiezentrale der Stellinger Linse. Foto: HanseWerk Natur

Im Mittelpunkt der Wärmeversorgung steht ein Biomethan BHKW mit fast 2.000 Kilowatt thermischer und mehr als 1.500 Kilowatt elektrischer Leistung. Es nutzt Kraft-Wärme-Kopplung, um gleichzeitig Strom und Wärme zu produzieren. Der Primärenergiefaktor liegt künftig bei 0,26 – deutlich niedriger als bei vielen großen städtischen Fernwärmenetzen.

Jährlich produziert die Anlage bis zu 12.000 Megawattstunden Wärme und rund 11.700 Megawattstunden Strom direkt vor Ort im Hamburger Nordwesten.

Rund 525 Megawattstunden Wärme pro Jahr vom Dach

Etwa 1.200 Quadratmeter Solarthermie auf den Hochhausdächern liefern rund 525 Megawattstunden Wärme pro Jahr. Sie decken damit fünf bis sechs Prozent des Wärmebedarfs. Moderne Wärmespeicher mit insgesamt 70 Kubikmetern Volumen ermöglichen es, die Solarwärme auch abends und in Verbrauchsspitzen bereitzustellen.

Rund 1.200 Quadratmeter Solarthermie auf den Hochhausdächern der Stellinger Linse liefern jährlich etwa 525 Megawattstunden Wärme und decken fünf bis sechs Prozent des Wärmebedarfs. Foto: HanseWerk Natur

Nach Überzeugung von Dr. Gerta Gerdes-Stolzke, Sprecherin der Geschäftsführung von HanseWerk Natur, zeige das Quartier, wie die Wärmewende im urbanen Raum funktionieren könne. Durch den Einsatz von Biomethan, Solarthermie und moderner Technik ließen sich die CO₂-Emissionen im Vergleich zur vorherigen Wärmeversorgung deutlich reduzieren.

Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG, sagt:„Klimaschutz steht schon lange ganz oben auf unserer Agenda. Mit der Wärmeversorgung in der Stellinger Linse gehen wir einen großen Schritt in Richtung klimaneutralen Wohnungsbestandes und werden unserer sozialen Verantwortung gerecht, indem wir unseren Bestand langfristig sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln.“

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG und Andreas Marake von HanseWerk Natur (v.l.) enthüllen die Energietafel. Sie macht die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit die nachhaltige Entwicklung der Wärmeversorgung des Wohnquartiers sichtbar. Foto: HanseWerk Natur

Dieses Zusammenspiel aus Klimaschutz und nachhaltigen Lösungen ist für die Wohnungswirtschaft ein zentraler Entscheidungsfaktor bei Quartiersprojekten.

Voraussetzungen für die Übertragbarkeit auf andere Quartiere?

Das Wärmekonzept für die Stellinger Linse ist passgenau entwickelt worden, aber die Grundprinzipien sind auf ähnliche Quartiere übertragbar.

Wichtige Bedingungen:

  • hohe Wärmebedarfsdichte in Mehrfamilienhausquartieren
  • kurze Leitungswege und geringe Netzverluste
  • Dachflächen für Solarthermie oder PV
  • vorhandene Modernisierungsstandards oder zumindest moderate Sanierungsstände
  • Kooperationsfähigkeit der Eigentümerstrukturen

Hendrik Voß, Programmleiter für die Dekarbonisierung bei HanseWerk Natur sieht in Wärmenetzen eine potenziell kosteneffiziente Option für die Wohnungswirtschaft, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Klimaschutz sei unter den richtigen Rahmenbedingungen einfacher, günstiger und sozialverträglicher umsetzbar als durch umfassende Gebäudesanierungen oder individuelle Wärmepumpenlösungen. Das gilt jedoch nur für Quartiere mit hoher Wärmebedarfsdichte und einer geeigneten Netzinfrastruktur.

Über 70 Prozent der benötigten Wärme für die Stellinger Linse entstehen direkt im Quartier – durch Biomethan-BHKW, Solarthermie und intelligente Wärmespeicher. Foto: HanseWerk Natur

Das Beispiel der Stellinger Linse zeige, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung im urbanen Quartier funktionieren könne – wenn Gebäudestandards, Wärmebedarfe und Partnerschaften zusammenpassen. Die Wärmewende sei kein „Ob“, sondern ein „Wann“, betont Voß. Projekte wie dieses würden zeigen, dass Klimaschutz und soziale Balance für Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen vereinbar seien.

Hendrik Voß


Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland. Das Unternehmen betreibt über 120 Nah- und Fernwärmenetze mit einer Gesamtlänge von rund 850 Kilometern und versorgt mehrere zehntausend Privat- und Unternehmenskunden zuverlässig mit Wärme. Maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik bringen die Wärmewende voran – im Mehrfamilienhaus-Quartier, im Krankenhaus sowie in Industrie und Gewerbe. Rund 40 Prozent der Wärme wird bereits heute auf Basis von Abwärme oder Erneuerbaren Energien erzeugt. www.hansewerk-natur.de

Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG verwaltet mehr als 5.100 Wohnungen in Hamburg und legt besonderen Wert auf die Zufriedenheit ihrer über 8.000 Mitglieder mit lebenslangem Wohnrecht. Schwerpunkte sind Neubau sowie umfangreiche Modernisierungen mit einem besonders hohen Investitionsanteil in energetische Verbesserungen und Klimaschutzmaßnahmen. Zudem engagiert sich die Hamburger Wohnen mit ihrem Sozialen Management und eigener Stiftung in sozialen und kulturellen Projekten sowie Aktivitäten zur Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Mehr unter www.hamburgerwohnen.de.


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Bauen fürs bezahlbare Wohnen, aber wie? Schneller, einfacher, klimafreundlicher – oder gar nicht?

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, lieber Leser.

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2025 kann im Frühjahr 26 für viele Mieter:innen ein Schock werden. Fernwärme ist im Bundesdurchschnitt um 13,2 Prozent teurer geworden, in Städten wie Karlsruhe oder Halle (Saale) sogar um bis zu 21 Prozent. Gas und Strom legten ebenfalls deutlich zu.

Der Grund: Die Heizperiode war deutlich kälter als im Vorjahr – gleichzeitig fehlt es vielerorts weiterhin an einer flächendeckend bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die Quittung bekommen nun vor allem jene Haushalte, die sich ohnehin schon strecken mussten.

Dabei ist das nur die Spitze des Eisbergs.

Die eigentliche Frage lautet: Wie schaffen wir es, angesichts explodierender Baukosten, ehrgeiziger Klimaziele und einer sich zuspitzenden Energiekrise bezahlbaren und zugleich zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen?

Beim 3. Norddeutschen Wohngipfel wurde die Antwort versucht.

Fünf Bundesländer einigten sich auf eine gemeinsame Erklärung: Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen deutlich schneller werden, Baukosten müssen runter, der soziale Wohnungsbau bekommt Priorität. Gute Absichtserklärungen – aber ohne verbindliche Umsetzung droht der politische „Bau-Turbo“ zum Rohrkrepierer zu werden. Fakt ist: Wer heute ohne Förderung baut, muss laut Branchenangaben Nettokaltmieten von 18 bis 20 Euro je Quadratmeter verlangen, um wirtschaftlich zu bleiben. Das ist für breite Bevölkerungsschichten schlicht nicht mehr bezahlbar.

Gleichzeitig rückt der energetische Zustand des Gebäudebestands stärker in den Fokus. Die Wohnraumauflagen – etwa durch effizientere Heizsysteme, bessere Dämmung oder individuelle Steuerungstechnik – können dabei helfen, Einsparpotenziale im Bestand zu heben. Das spart Energie, schont das Klima und entlastet direkt die Nebenkosten. Aber wer kann sich das bei steigenden Kosten, Zinsen etc. leisten.

Auch Balkonkraftwerke tragen ihren Teil bei.

Mit aktuell rund 1,15 Millionen gemeldeten Geräten in Deutschland produzieren sie dezentral Sonnenstrom, senken die Stromrechnung und geben Mieter:innen erstmals eine aktive Rolle in der Energiewende. Doch Mythen, Bürokratie und Halbwissen bremsen ihre Verbreitung weiterhin aus.

Klar ist:

Wenn es draußen kalt, grau und windstill ist, braucht es verlässliche Alternativen zu Sonne und Wind. Die Wärmewende ist deshalb mehr als nur ein Solarprojekt. Im Wohnquartier “Stellinger Linse” im Hamburger Norden zeigt die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG gemeinsam mit der „HanseWerk Natur“ wie klimafreundliche Wärmeversorgung funktioniert: Ein Biomethan-Blockheizkraftwerk, Solarthermie auf Hochhausdächern und moderne Wärmespeicher erzeugen vor Ort über 70 Prozent der benötigten Wärme – der Rest kommt aus dem Fernwärmenetz. Der Primärenergiefaktor liegt bei beeindruckenden 0,26, ein Vorzeigewert, der zeigt, wie klimasmarte Quartierslösungen heute schon aussehen können.

Und die Wissenschaft geht noch weiter. Das DualVac™-System zur Nutzung tiefen Geothermie könnte eine echte Alternative für urbane Räume werden – unabhängig vom Wetter, verfügbar rund um die Uhr. Wenn solche Technologien skalierbar gemacht werden, eröffnet dies neue Perspektiven für eine sichere, fossilfreie Wärmeversorgung – in Städten ebenso wie in industriellen Ballungsräumen.

Was es jetzt braucht, ist der politische Wille, diese Lösungen in die Breite zu tragen. Dazu gehören ein entschlacktes Bauordnungsrecht, rechtssichere Standards wie der Gebäudetyp E und ein klarer Vorrang für sozialen Wohnungsbau im Baugesetzbuch. Ohne diesen Rahmen bleibt jede Wärmestrategie Stückwerk.

Der Druck wächst – sozial, wirtschaftlich und klimapolitisch. Wer heute nicht baut, baut am Problem von morgen.

Januar 2026, Wohnungswirtschaft energie., Ausgabe Nummer 30, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda

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Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise wird Heizen teurer – Fernwärme +13,2 %, Gas +9,7 %

Heizkostenprognose 2025: Fernwärme +13,2 %, Gas +9,7 %
Ein Blick auf das Kieler Ostufer. Dort produzieren die Stadtwerker Fernwärme. Im bundeweiten Techem Heizkosten-Ranking 2025 sind die Kieler mit +0,7 % die Günstigsten. In Karlsruhe sind die Fernwärmekosten am höchsten gestiegen: +21 %. Foto: Wohnungswirtschaft-heute gw

Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt.

Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 %. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).

Kältere Heizperiode sorgt für Mehrverbrauch

Die Heizperiode 2025 war spürbar kälter als 2024. Geht man von einem linearen Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizenergieverbrauch aus, ergibt sich ein Verbrauchsanstieg von rund +11,6 %. Während die Preise für Gas (-1,6 %), Strom (-2,1 %) und Heizöl (-8,2 %) im Mittel sogar gesunken sind, überkompensiert der höhere Verbrauch durch die niedrigeren Temperaturen diesen Effekt. Lediglich Fernwärme verzeichnet einen leichten Preisanstieg von +1,5 %. Die höchsten Kostensteigerungen entfallen damit auf Fernwärme (+13,2 %), gefolgt von Gas (+9,7 %) und Strom (+9,2 %). Heizöl steigt um +2,4 %.

Baden-Württemberger müssen mit höchstem Kostenanstieg rechnen 

Die Prognose zeigt deutliche regionale Unterschiede, die durch unterschiedliche Witterungsbedingungen entstehen: 

Bundesländer: Während Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg mit einem Kostenanstieg von +14,2 %, in Sachsen mit +13,3 % und in Sachsen-Anhalt mit +12,2 % rechnen müssen, fällt die Kostensteigerung in Schleswig-Holstein mit +2,8 % am geringsten aus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+5,8 %) und Niedersachsen (+5,9 %) sind vergleichsweise niedrigere Kostensteigerungen zu erwarten. 

Städte: Kiel (+0,7 %), Solingen (+2,7 %) und Oberhausen (+2,9 %) gehören zu den Gewinnern mit einem vergleichsweise geringen Anstieg der Kosten.

Karlsruhe (+21 %), Halle (Saale) (+14,8 %) und Dresden (+14,6 %) müssen dagegen mit einer deutlichen Kostensteigerung für die Heizkosten rechnen.

Digitale Lösungen helfen beim Sparen

„Unsere Heizkostenprognose zeigt auch in diesem Jahr wieder, wie entscheidend ein transparenter Überblick über den eigenen Verbrauch ist – denn Messen schafft Bewusstsein“, betont Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Um Kosten und Verbrauch nachhaltig zu reduzieren, setzen wir auf technologische Innovationen: Ein Beispiel ist der Digitale Heizungskeller: Durch kontinuierliches Monitoring und eine optimierte Steuerung der Heizungsanlagen lassen sich im Schnitt rund 15 % Energie einsparen und die Emissionen sinken spürbar.

Ergänzend schaffen smarte Messsysteme vollständige Transparenz – nicht nur beim Stromverbrauch, sondern auch beim Gas. So werden Energieverbräuche flexibel an die volatile Stromproduktion aus erneuerbaren Energien angepasst. Unterjährige Verbrauchsinformation sorgen zudem für regelmäßige Klarheit rund um den Verbrauch“, sagt Hartmann abschließend.

Über die Heizkostenprognose

Die Techem Atlas Heizkostenprognose 2025 basiert auf Wetter- und Preisdaten und gibt einen Ausblick auf die erwartete Kostenentwicklung für die Heizperiode 2025/2026. Grundlage sind der harmonisierte Verbraucherpreisindex der EU (Eurostat) sowie Wetterdaten von meteostat.net, die mit Daten des Deutschen Wetterdienstes validiert wurden. 

Die in dieser Prognose gezeigten Prozentwerte geben jeweils die Veränderung der Heizkosten und Heizenergieverbräuche für 2025 im Vergleich zu 2024 an und wurden als arithmetisches Mittel gebildet.

Quelle: Techem

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Norddeutsche Bundesländer unterzeichnen Bremer Erklärung für mehr Tempo beim Bauen

Unterzeichnung der Bremer Erklärung für mehr Tempo beim Bauen
Bremer Erklärung der 5 Norddeutsche Bundesländer zu: Mehr Tempo beim Bauen, Klimaschutz, sozialer Durchmischung und lebenswerten Quartieren. Bildrechte: Aygün Kilincsoy (SBMS)

Beim 3. Norddeutschen Wohngipfel in Bremen haben sich fünf Bundesländer auf eine gemeinsame Erklärung verständigt, um dem angespannten Wohnungsmarkt im Norden entschlossen zu begegnen. Im Schulterschluss bekennen sich die Länder dazu, Planen und Bauen deutlich zu beschleunigen, Baukosten zu senken und den Neubau wie auch die Weiterentwicklung des Bestands spürbar voranzubringen.

Zentrales Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – ohne Abstriche bei städtebaulicher Qualität, Klimaschutz, sozialer Durchmischung und lebenswerten Quartieren.

Im Zentrum der gemeinsamen Erklärung steht der feste Wille, konkrete Schritte umzusetzen und spürbare Fortschritte zu erzielen. Die Länder setzen auf schnellere und verlässlichere Planungs- und Genehmigungsverfahren, einfaches und kosteneffizientes Bauen sowie auf Förderstrukturen, die Planungssicherheit bieten und Investitionen erleichtern.

Dabei geht es insbesondere um einen bewussten Fokus auf das notwendige Maß: weniger Komplexität, klare Standards und praxistaugliche Regelungen für alle am Bau Beteiligten. Ein zentrales Element ist die enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder machen deutlich, dass gesetzliche Änderungen auf Bundesebene nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn sie mit den Ländern abgestimmt sind und im Vollzug vor Ort praktikabel umgesetzt werden können. Ziel ist es, Reibungsverluste zu vermeiden, Genehmigungen zu beschleunigen und zugleich Rechtssicherheit für Verwaltungen, Bauwirtschaft und Wohnungsunternehmen zu schaffen.

Darüber hinaus unterstreicht die gemeinsame Erklärung den Anspruch, Qualität und Tempo zusammenzudenken. Schnelleres Bauen soll dort stattfinden, wo lebenswerte, sozial gemischte und zukunftsfähige Nachbarschaften entstehen. Bezahlbare Mieten, die Stärkung des Wohneigentums als Form der Altersvorsorge sowie eine verlässliche soziale und technische Infrastruktur werden ausdrücklich als Bestandteil einer modernen Wohnraumpolitik benannt.

Der Norden will beim Wohnungsbau vorangehen – pragmatisch und verlässlich

Die Länder betonen zudem, dass der Wandel im Bauen Ausdauer und Akzeptanz braucht. Erste Projekte und Erfahrungen sollen systematisch ausgewertet, sichtbar gemacht und für weitere Vorhaben nutzbar gemacht werden. Wissenstransfer, Kooperation und ein gemeinsames Lernen über Ländergrenzen hinweg gelten dabei als Schlüssel, um den notwendigen Strukturwandel im Wohnungsbau dauerhaft zu verankern.

Mit der gemeinsamen Erklärung setzen die fünf Bundesländer ein klares Signal: Der Norden will beim Wohnungsbau vorangehen – pragmatisch, verlässlich und mit dem festen Willen, konkrete Ergebnisse für die Menschen zu erzielen.

Wohnen ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Zusammenhalt

Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen: „Bezahlbares Wohnen entscheidet ganz unmittelbar über soziale Teilhabe und über die Frage, ob unsere Städte für alle lebenswert bleiben. Wenn wir schneller, einfacher und kosteneffizienter bauen, geht es nicht um Abstriche, sondern um Verantwortung: Verantwortung dafür, dass Familien, Auszubildende, Alleinerziehende und ältere Menschen eine Wohnung finden, die sie sich leisten können.

Genau deshalb setzen wir auf klare Regeln, zügige Verfahren und einen engen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen. Unser Anspruch ist es, Tempo zu machen und gleichzeitig gute Quartiere zu schaffen – sozial gemischt, klimagerecht und mit einer starken Infrastruktur. Wohnen ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Zusammenhalt und Gerechtigkeit in unseren Städten.“

Unsere Landesbauordnungen werden wir auch weiterhin entsprechend vereinfachen

Grant Hendrik Tonne, Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister: „Norddeutschland geht voran beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen auf Tempo und Pragmatismus. Auch auf diesem 3. Norddeutschen Wohngipfel haben wir viele konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Wohnungsbau und den Umbau günstiger und schneller zu machen. Unsere Landesbauordnungen werden wir auch weiterhin entsprechend vereinfachen.

Klar ist aber auch, dass Bauen eine Gemeinschaftsaufgabe ist – daher ist es gut, dass wir in enger Abstimmung mit dem Bund und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vorgehen. Wenn alle weiterhin so konsequent und konstruktiv gemeinsam weiterarbeiten, besteht Grund zur Zuversicht, die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nach und nach abzumildern.“

Wir ziehen mit aller Kraft und mit allen verfügbaren Mitteln an einem Strang

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wir ziehen mit aller Kraft und mit allen verfügbaren Mitteln an einem Strang, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Dass wir in Hamburg zum wiederholten Mal steigende Baugenehmigungszahlen verzeichnen, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit: Wir kämpfen um jede einzelne Wohnung, drehen jeden Stein um und nehmen niemanden aus der Verantwortung – auch uns selbst nicht.

Wir haben viel angestoßen – im Neubau wie bei der Nachverdichtung, etwa durch erleichterten Dachgeschossausbau, Aufstockungen, Baukostensenkungen und beschleunigte Verfahren. Hamburg hat gezeigt, dass Veränderung möglich ist, wenn man nicht nur redet, sondern handelt. Und weil bei diesem Thema alle gefragt sind, stehen die norddeutschen Länder eng beieinander. Wir teilen unser Wissen, damit die Menschen sehen: Da tut sich etwas – für sie, für ihre Familien und für ihre Zukunft.“

Gemeinsam auch die rechtlichen Grundlagen verbessern

Dr. Frederik Hogrefe, zuständiger Innenstaatssekretär Schleswig-Holsteins für das Bauen: “Die ausreichende Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit dem Bund unsere Anstrengungen bündeln und gemeinsam auch die rechtlichen Grundlagen verbessern. Dies gilt beispielsweise bei der Frage des kostengünstigen Bauens. Unser Regelstandard erleichtertes Bauen zeigt im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung schon sehr gute Resultate.

Die Herstellungskosten konnten dadurch in Schleswig-Holstein im Schnitt um 14,5 Prozent gesenkt werden. Wir müssen gemeinsam mit dem Bund die Anstrengungen verstärken, damit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit dieser Regelstandard auch im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus rechtssicher angewendet werden kann.”

Weniger Bürokratie, klare Standards

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Norddeutsche Wohngipfel in Bremen setzt ein wichtiges Zeichen: Wir wollen gemeinsam schneller, einfacher und verlässlicher bauen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das entscheidend, denn bezahlbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung dafür, dass unsere Städte und Gemeinden attraktiv bleiben – für Familien, Fachkräfte und ältere Menschen gleichermaßen.

Mit der Bremer Erklärung bekennen wir uns dazu, Genehmigungen zu beschleunigen, Baukosten zu senken und zugleich Qualität, Klimaschutz und lebenswerte Quartiere zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern bringt sich aktiv in diesen Schulterschluss ein, weil wir überzeugt sind: Weniger Bürokratie, klare Standards und eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sind der Schlüssel, um spürbare Fortschritte für die Menschen zu erreichen.“

Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu straffen

Dr. Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bund und Länder eint ein gemeinsames Ziel: Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Dafür müssen wir schneller planen und genehmigen sowie kostengünstiger bauen. Das Positionspapier der norddeutschen Länder liefert hierbei wichtige Impulse. Und auch der Bund stellt die richtigen Weichen.

Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau, ein Bau-Turbo für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die im Dezember gestartete 800 Millionen Euro schwere Förderung für Gebäude im EH55-Standard werden helfen, den Wohnungsbau voranzubringen. Und wir haben noch viel vor: Die Etablierung einer Plattform für kostengünstiges Bauen, die rechtliche Absicherung eines Gebäudetyps E für deutlich reduzierte Baukosten sowie die Novellierung des Baugesetzbuches, um Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu straffen. Ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, dem Wohnungsbau neuen Schwung zu verleihen.“

Der Bau bezahlbarer Wohnungen braucht Vorrang vor anderen gesetzlichen Vorschriften

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist die große Herausforderung unserer Zeit. Angesichts gestiegener Baukosten wächst der Druck, rascher und günstiger zu bauen. Wer heute ohne öffentliche Förderung neu baut, muss am Ende eine Nettokaltmiete von 18 bis 20 Euro pro Quadratmeter verlangen, um eine ‚schwarze Null‘ zu schreiben.

Das können sich selbst gut verdienende Haushalte nicht (mehr) leisten. Genauso wichtig ist: Der Bau bezahlbarer Wohnungen braucht Vorrang vor anderen gesetzlichen Vorschriften – sozusagen eine ‚fast lane“. Sowohl die Zeit bis zur Genehmigung als auch der Umsetzung muss kürzer werden. Hinzu kommt die Entschlackung der Landesbauordnungen. Am besten wäre es, wenn sich die fünf norddeutschen Länder auf eine entschlackte einheitliche norddeutsche Bauordnung einigen würden.“

Bezahlbarer Wohnraum darf nicht länger ausgebremst werden

Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft): „Bezahlbarer Wohnraum darf nicht länger ausgebremst werden. Der sozial orientierte Wohnungsbau braucht bei der Novellierung des Baugesetzbuches klar und uneingeschränkt Vorfahrt. Gleichzeitig muss der Gebäudetyp E endlich rechtssicher ausgestaltet werden. Die norddeutschen Länder haben ihre Standards formuliert – jetzt braucht es verbindliche Regelungen, damit aus guten Ansätzen auch tatsächlich neue Wohnungen entstehen.“

Mit der gemeinsamen Erklärung unterstreichen die fünf Länder ihren Anspruch, die bestehenden Spielräume konsequent zu nutzen, Bürokratie abzubauen und den Wohnungsbau gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, den Kommunen und dem Bund voranzubringen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 478 Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften und Partnerunternehmen. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Oliver Schirg

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LAVA ENERGY übernimmt 208 Energieanlagen von GETEC

LAVA ENERGY übernimmt 208 Energieanlagen von GETEC
Zu den 70 Eigentümern gehören sowohl große als auch kleine Bestandshalter – von institutionellen Wohnungsunternehmen bis hin zu privaten Eigentümern. Eine Beispielanlage. Foto: Lava energy

LAVA ENERGY (LAVA), Experte für wirtschaftliche Dekarbonisierung, übernimmt ein bundesweites Energieanlagen-Portfolio von der GETEC, einem europaweit agierenden Spezialisten für Energie- und Infrastrukturlösungen. Die Anlagen an 62 Standorten versorgen vor allem Wohngebäude mit Energie. Mit dieser Akquisition setzt LAVA seine Wachstumsstrategie im Bestandskundengeschäft konsequent fort und stärkt seine Rolle als deutschlandweiter Energieversorger und langfristiger Partner der Wohnungswirtschaft.

GETEC schärft ihr strategisches Profil und legt künftig den Schwerpunkt noch stärker auf komplexe Energielösungen für Industrie und Immobilien. Die Übergabe des Portfolios an LAVA ermöglicht es GETEC, in den relevanten europäischen Märkten weiter kräftig zu wachsen und ihre gesamte Expertise sowie Innovationskraft gezielt auf anspruchsvolle, maßgeschneiderte Energielösungen für ihre Industrie- und Immobilienkunden auszurichten. LAVA wird die Anlagen mit hoher technischer Expertise, datenbasierter Betriebsführung und einem klaren Fokus auf wirtschaftlich orientierte Bestandsentwicklung weiterführen. 

Partner für bezahlbaren, zukunftssicheren und klimafreundlichen Wärmebetrieb

Für Eigentümer und Bewohner bleibt die Wärmeversorgung unverändert bestehen. LAVA führt die bestehenden Wärmelieferverträge zu identischen Konditionen nahtlos weiter und sichert damit den reibungslosen Betrieb der Anlagen. Im Mittelpunkt steht zunächst das genaue Verständnis der jeweiligen objektspezifischen Anforderungen. Darauf aufbauend entwickelt LAVA gemeinsam mit den Eigentümern einen klaren, wirtschaftlich sinnvollen und planbaren Transformationspfad, der sowohl die Betriebssicherheit gewährleistet als auch eine realistische Erreichung der Klimaziele ermöglicht.

Die Anlagen befinden sich schwerpunktmäßig in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg. In der Mehrzahl handelt es sich um Kesselanlagen, die jetzt schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

„Die Übernahme dieses Portfolios ist ein weiterer Meilenstein für LAVA und ein starkes Signal an den Markt. Wir zeigen, dass wirtschaftliche Dekarbonisierung im Bestand möglich ist – technologieoffen, kundenorientiert und ohne zusätzlichen Aufwand für die Eigentümer. Voraussetzung hierfür sind ein hohes technisches Verständnis, verlässliche Betriebsführung und eine klare Priorisierung. Genau dafür steht LAVA“, sagt Marcus Lehmann, Geschäftsführer von LAVA.

Alessio Pugliese, Leiter Geschäftsentwicklung bei LAVA, ergänzt: „Der Wohnungsbestand steht unter enormem Druck. Wir müssen CO₂ reduzieren, Investitionsrisiken minimieren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen finden. Mit unserer Kapitalstärke, unserer Erfahrung und unserem Geschäftsmodell können wir genau dort ansetzen.“

Zu den 70 Eigentümern gehören sowohl große als auch kleine Bestandshalter – von institutionellen Wohnungsunternehmen bis hin zu privaten Eigentümern. Die Übernahme ermöglicht nicht nur den Zugang zu neuen Kundenbeziehungen, sondern auch die Erschließung weiterer Potenziale in bestehenden Liegenschaften.

Caroline Kleine


LAVA ENERGY wurde 2013 gegründet und ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart und weiteren Standorten in ganz Deutschland. Als Experte für wirtschaftliche Dekarbonisierung plant, finanziert, realisiert und betreibt LAVA ENERGY deutschlandweit ganzheitliche Energieversorgungslösungen für Wärme, Kälte und Strom aus einer Hand. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Lösungen für Elektromobilität und Mieterstrom an und vernetzt so die unterschiedlichen Sektoren zu einem effizienten Gesamtsystem. Mit technischer Kompetenz, unternehmerischer Stärke und hoher Umsetzungsorientierung unterstützt LAVA ENERGY Eigentümer und Bestandshalter dabei, ihre Immobilien wirtschaftlich, effizient und nachhaltig zu transformieren. Ziel ist es, den Gebäudebestand der Wohnungswirtschaft langfristig zukunftssicher und wertsteigernd zu entwickeln. www.lavaenergy.de

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Deutschland verliert Tempo beim Klimaschutz – Wärmepumpen und E-Autos holen nur langsam auf

Klimaschutz – Wärmepumpen und E-Autos holen nur langsam auf
* Durchschnittliches Reduktionstempo der letzten 6 Jahre. Historische Werte: Agora Energiewende nach UBA 2025a. 2025: Schätzung von Agora Energiewende basierend auf AGEB 2025c, UBA 2025a. Zielpfad abgeleitet aus Klimaschutzgesetz

Im Jahr 2025 hat Deutschland 640 Millionen Tonnen CO₂* ausgestoßen, das entspricht einer Minderung von 1,5 Prozent oder 9 Millionen Tonnen CO₂ gegenüber dem Vorjahr. Damit liegen die Emissionen um 49 Prozent niedriger als im Referenzjahr 1990. Zwar hält die Bundesrepublik das nationale Jahresemissionsziel für 2025 ein, insgesamt fiel die Minderung jedoch weniger als halb so hoch aus wie noch im Vorjahr. Dies zeigen aktuelle Berechnungen von Agora Energiewende, die der Thinktank mit seiner Bilanz des Energiejahres 2025 vorgelegt hat.

Die Emissionsminderung 2025 ergibt sich zum einen aus Produktionsrückgängen in der energieintensiven Industrie, bedingt durch eine andauernde Nachfrageschwäche und die angespannte Lage an den Weltmärkten; und zum anderen aus einer Rekorderzeugung von Solarstrom. Die Energiewirtschaft konnte 2025 jedoch vor allem witterungsbedingt weniger Minderungen als in den Jahren zuvor erreichen.

Im Verkehr und bei Gebäuden sind die Emissionen 2025 laut Agora-Schätzung sogar gestiegen – nach Jahren unzureichender Fortschritte vor allem beim Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen. Bei Gebäuden nahm der Öl- und Erdgasverbrauch zum Heizen aufgrund eines kalten Jahresbeginns zu und ließ die Emissionen in diesem Bereich um 3 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ansteigen.

Ein etwas höherer Kraftstoffverbrauch steigerte die Verkehrsemissionen um 2 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 1,4 Prozent gegenüber 2024. Damit verfehlt die Bundesrepublik nach bisher verfügbaren Daten abermals die im Rahmen der sogenannten Effort Sharing Regulation festgelegten europäischen Klima-schutzvorgaben um rund 30 Millionen Tonnen CO₂. Das bedeutet, dass Deutschland sein EU-Emissionsbudget für Gebäude und Verkehr zu schnell verbraucht und nach derzeitigen Entwicklungen bis 2030 zusätzliche Zertifikate in Höhe von bis zu 34 Milliarden Euro kaufen müsste.

„Wind- und Solarenergie bleiben auch 2025 das Rückgrat der Energiewende in Deutschland. Allerdings kann der Stromsektor – bisher das Zugpferd der Emissionsminderung – die Versäumnisse beim Umstieg auf Klimatechnologien in Verkehr und Gebäuden nicht dauerhaft ausgleichen“, sagt Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland.

„Dabei zeigt der Trend beim Absatz von strombetriebenen Technologien wie E-Autos und Wärmepumpen international nach oben und auch in Deutschland ging es 2025 leicht bergauf. Den Rückenwind sollte die Bunderegierung nutzen: Indem sie die heimische Nachfrage und damit die Industrie stärkt, gelingt Deutschland der Anschluss bei Zukunftstechnologien.“

Solarstrom wird nach Windkraft zweitwichtigster Stromlieferant

Der Agora-Auswertung zufolge ist der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 2025 um rund einen Prozentpunkt auf 55,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Grund für den nur leichten Anstieg ist einerseits ein schwaches Windaufkommen.

Diese Einbußen konnte jedoch eine starke Solarstromerzeugung kompensieren – dank eines weiterhin dynamischen Zubaus von Solaranlagen und vielen Sonnenstunden. Solaranlagen lieferten 2025 erstmals mehr Strom als sowohl Steinkohle-, als auch Braunkohle- und Gaskraftwerke. Sie sind damit nach Windstrom zur zweitwichtigsten Stromquelle in Deutschland aufgestiegen. Durch den Zubau von Erneuerbaren-Anlagen sowie die zusätzlich geringere Auslastung von Raffinerien und Kokereien sanken die Emissionen der Energiewirtschaft um 3 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Solarausbau blieb mit etwa 17,5 Gigawatt 2025 auf einem hohen Niveau, der Nettoausbau von Windkraft an Land stieg auf 4,5 Gigawatt an. Perspektivisch setzt sich dieser Trend fort: Bei Windanlagen an Land zeichnet sich mit einem Rekord an Genehmigungen in Höhe von 17,9 Gigawatt in den kommenden Jahren ein starker Zubau ab.

Bei der Windkraft auf See gibt es hingegen wenig Bewegung: 2025 sind nahezu keine neuen Offshore-Windkraftanlagen in Betrieb genommen worden und nur bei einer von drei Ausschreibungen wurden Gebote eingereicht.

Der Stromverbrauch in Deutschland blieb der Analyse zufolge entgegen dem globalen Aufwärtstrend fast unverändert bei insgesamt 528 Terawattstunden (+0,8 Terawattstunden gegenüber 2024), bei gleichzeitig leicht steigender Erzeugung (+8,2 Terawattstunden). In der Folge sanken die Nettostromimporte – der Saldo aus Exporten und Importen – im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Terawattstunden beziehungsweise 28 Prozent auf einen Anteil von 3,6 Prozent am Stromverbrauch.

Der stagnierende Verbrauch geht auch auf eine weiterhin schwache Dynamik bei Wärmepumpen und Elektromobilität zurück. Zwar wurden nach den geringen Absatzzahlen 2024 im vergangenen Jahr mit rund 300.000 Stück erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft, und der Anteil von E-Pkw an den Neuzulassungen stieg auf knapp ein Fünftel (gut 545.000 Fahrzeuge). Der Anstieg der Neuzulassungen ist vor allem auf die Verschärfung der europäischen CO₂-Flottengrenzwerte 2025 zurückzuführen.

Jedoch bremsen weiterhin hohe Investitionskosten einen für die Klimaziele hinreichend schnellen Hochlauf strombetriebener Technologien in Industrie, Gebäuden und Verkehr. Bläsius betont: „Attraktive Strompreise, ein verlässlicher CO₂-Preispfad, zielgerichtete Förderung und ein schneller Zugang zu Stromnetzen schlagen die Brücke, sodass Haushalte und Unternehmen erneuerbaren Strom zum Heizen, zum Fahren und in der Industrieproduktion nutzen können.“

Jahresbeginn 2025: Hohe Gaspreise bestimmten den Strompreis

Der Börsenstrompreis 2025 lag laut Agora-Analyse mit 8,9 Cent pro Kilowattstunde im Jahresdurchschnitt 1,0 Cent über dem Vorjahreswert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass besonders zu Jahresbeginn häufig hohe Gaspreise den Strompreis bestimmten.

Insgesamt wirkten hohe Erneuerbaren-Anteile jedoch dämpfend auf den Strompreis. Währenddessen ist der Haushaltsstrompreis im Schnitt um 0,6 Cent je Kilowattstunde gesunken auf 39,6 Cent je Kilowattstunde. Hauptgrund hierfür ist das Auslaufen langfristiger, teurer Beschaffungsverträge der Stromlieferanten aus den Jahren der fossilen Energiekrise.

Anstehende Gesetzesreformen können Wachstumsmärkte stärken

Für das neue Jahr hat die Bundesregierung unter anderem Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) angekündigt. Zudem muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert werden. „Bei den 2026 anstehenden Gesetzesreformen in den Bereichen Strom und Wärme kommt es darauf an, die Erfolge der Erneuerbaren in der Energiewirtschaft auszubauen und in den Nachfragesektoren an die positiven Entwicklungen des Jahres 2025 anzuknüpfen“, sagt Bläsius.

Dazu gehöre neben der stärker marktlichen Finanzierung von Erneuerbaren-Anlagen weiterhin eine staatliche Absicherung für Betreiber über das EEG. „Im GEG bleibt die Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen zentral, um Haushalten und Herstellern Planungssicherheit zu bieten. Kombiniert mit einer reformierten Gebäudeförderung kann die Bundesregierung so mit den gleichen Mitteln nicht nur mehr CO₂ einsparen, sondern auch Hauseigentümerinnen und -eigentümern mit niedrigen Einkommen den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglichen.“

Industrieemissionen sinken vor allem aufgrund schwacher Produktion

Den größten Emissionseinbruch verzeichnete 2025 die deutsche Industrie: Die US-Zollpolitik, globale Überkapazitäten bei Grundstoffen wie Stahl- oder Chemiegütern und eine schwache Inlandsnachfrage haben die energieintensive Produktion besonders stark getroffen, die von Januar bis November 2025 um 3,2 Prozent zurückgegangen ist. Infolgedessen sank der Treibhausgasausstoß im Industriesektor um 11 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 7,2 Prozent.

„Die Spannungen an den Weltmärkten verschärfen den Handlungsdruck: Die deutsche Industrie braucht dringend Impulse für Investitionen in die klimaneutrale Modernisierung ihrer Produktion“, sagt Bläsius. „Umso wichtiger ist es, dass sich akute Krisenhilfe, wie etwa der Industriestrompreis, auch langfristig auszahlen kann.

Dazu gehört auch die Schaffung grüner Leitmärkte, also einer zuverlässigen Nachfrage nach Grünstahl und emissionsarmem Zement, etwa über Ausgaben des Sondervermögens. Das hilft sowohl der Wettbewerbsfähigkeit als auch dem Klimaschutz.

Mit den 2025 erzielten Minderungen kann Deutschland zwar die im Klimaschutzgesetz festgelegte Jahresemissionsmenge von 662 Millionen Tonnen CO₂ einhalten. Allerdings bleibt beim aktuellen Minderungstempo eine Klimaschutzlücke mit Blick auf 2030: Damit die Bundesregierung das Klimaziel einhalten kann, müssen ab 2026 jährlich durchschnittlich 36 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden – also vier Mal so viel wie 2025. „Mit einem wirksamen Klimaschutzprogramm kann die Bundesregierung wieder Tempo für das 2030-Ziel machen“, betont Agora-Direktorin Bläsius.

Die Studie Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2025 fasst die wesentlichen Entwicklungen Energiewende und zum Klimaschutz des vergangenen Jahres zusammen und veröffentlicht die erste qualifizierte Schätzung der Treibhausgasemissionen 2025. Eine Zusammenfassung in zehn Punkten auf Deutsch und Englisch steht ebenso wie die komplette Publikation unter www.agora-energiewende.de zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Janne Görlach


*Zur besseren Lesbarkeit wird auf die exakte Bezeichnung CO₂-Äq verzichtet: Gemeint sind alle Treibhausgasemissionen; inklusive Stoffe wie Methan und Lachgas, die als CO₂-Äquivalente umgerechnet in die Emissionsbilanz eingerechnet werden.

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Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus

Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus
Verbraucherzentrale NRW klärt über Irrtümer rund um Balkonkraftwerke auf © VZ NRW

Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell rund 1,15 Millionen gemeldete Geräte in Betrieb. „Steckersolargeräte ermöglichen es, Sonnenstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW.

„Sie sind besonders für Mieter:innen und Eigentümer:innen interessant, die unkompliziert selbst Strom erzeugen möchten.“ Wer sich informiert und gut plant, kann seine Stromkosten spürbar senken. Doch einige verbreitete Meinungen und Tipps rund um den Einsatz von Steckersolargeräten entpuppen sich häufig als Irrtum oder sind mittlerweile veraltet. Die Verbraucherzentrale NRW deckt dazu fünf Irrtümer auf.

Irrtum1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer:innen

Stimmt nicht! Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist jedoch längst überholt. Steckersolargeräte sind gerade für Mieter:innen attraktiv, weil keine großen baulichen Veränderungen nötig sind. Die Module lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen betreiben und benötigen wenig Platz.

Häufig wird angenommen, dass Vermieter:innen grundsätzlich die Installation verbieten können, doch das stimmt so nicht mehr. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 dürfen Vermieter:innen Steckersolargeräte nicht mehr so einfach ablehnen. Eine Ablehnung beispielsweise nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig.

Für Mieter:innen bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung. Zudem kann das Modul beim Umzug einfach demontiert und mitgenommen werden.

Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert

Nein! Früher war die Anmeldung tatsächlich aufwendiger. Seit 2024 wurde das Verfahren jedoch stark vereinfacht. Meist ist es nur noch ein kurzes Online-Formular beim Netzbetreiber. Für Nutzer:innen entsteht dadurch kaum Aufwand. Das Steckersolargerät kann so in wenigen Minuten angemeldet werden.

Oft wird die Anmeldepflicht noch mit Zulassungen oder Genehmigungen verwechselt. Doch ein Steckersolargerät darf grundsätzlich installiert werden. Die Anmeldung ist lediglich eine erforderliche „Info“ an den Netzbetreiber, keine Erlaubnis.

Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel

Trifft nicht zu! Eine gängige Meinung ist, dass ein Steckersolargerät nur mit einem sogenannten Wieland-Einspeisestecker betrieben werden darf. Das war früher häufig eine Empfehlung, ist heute aber nicht mehr zwingend erforderlich. Inzwischen erlauben die neue technische Produktnorm und viele Netzbetreiber auch den Betrieb über einen handelsüblichen Schuko-Stecker.

Die Schuko-Lösung ist für Verbraucher:innen oft einfacher und kostengünstiger Entscheidend ist, dass das Gerät sicher angeschlossen wird.Der Wechselrichter muss dazu die in der Norm genannten Sicherheitsstandards erfüllen. Dennoch gibt es weiterhin Situationen, in denen ein Wieland-Stecker gefordert ist, etwa wenn eine höhere Solarmodul-Leistung angeschlossen werden soll.

Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet

Fast nie! Viele halten nur Betonbrüstungen für stabil genug. Moderne Montagesysteme ermöglichen jedoch sichere Befestigungen an verschiedenen Materialien. Holzbrüstungen können mit Klemmen oder Bügeln ausgestattet werden, die die Struktur nicht beschädigen. Stahlgeländer eignen sich ebenfalls gut für spezielle Halterungen. Die Voraussetzung ist immer eine stabile Grundkonstruktion.

Wichtig ist, dass das Modul nicht wackelt oder schwingen kann. Der Markt bietet zahlreiche Befestigungslösungen für unterschiedliche Balkontypen an.

Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber Zuhause ist

Nicht korrekt! Dieser Irrtum basiert auf der Annahme, dass man Strom nur spart, wenn man aktiv Geräte nutzt. Tatsächlich haben fast alle Haushalte eine annähernd konstante Grundlast. Dazu gehören Kühlschrank, Gefrierschrank, Router, Smart-Home-Geräte und Standby-Verbraucher.

Diese laufen unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen. Ein Balkonkraftwerk senkt genau diese Grundlast ab. Wenn die Sonne scheint, liefert ein Steckersolargerät tagsüber kontinuierlich Strom, der sofort genutzt wird. Zudem können Geräte wie Waschmaschinen oder Ladegeräte bei Bedarf so programmiert werden, dass sie tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner:innen laufen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715

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Hunderte Euro Verlust drohen: Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Einspeisevergütung

Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Vergütung
PV-Anlage. Foto: Wohnungswirtschaft-Heute / Gerd Warda

Besitzer von neuen Photovoltaikanlagen riskieren den Verlust ihrer Einspeisevergütung, wenn sie ihrem Netzbetreiber nicht ausdrücklich die sogenannte Veräußerungsform mitteilen. Nach einer Analyse von Finanztip könnte dies rund 700.000 Haushalte mit Solaranlagen betreffen, die seit dem Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 ans Netz gegangen sind.

Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen, wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) und einer Anlage mit zehn Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung sowie einem Fünf-kWh-Stromspeicher erhält nach Finanztip-Berechnung rund 580 Euro Einspeisevergütung im Jahr.

„Viele Betreiber wissen nicht, dass sie beim Netzbetreiber explizit die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen müssen“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. Diese Meldung sollte am besten noch vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen, rät Weigl: „Erfolgt die Meldung nicht, verbuchen Netzbetreiber den eingespeisten Strom als unentgeltliche Abnahme. Dann sieht der Betreiber keinen Cent dafür – auch nicht rückwirkend.“

Finanztip liegen mehrere Leser-Berichte vor, nach denen Netzbetreiber trotz ordnungsgemäßer Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister keine Einspeisevergütung zahlten. Begründung: Die separate Meldung der Veräußerungsform Einspeisevergütung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2023 fehle. „Viele Netzbetreiber stellen zwar Anmeldeformulare für PV-Anlagen zur Verfügung, doch das für die Einspeisevergütung entscheidende Formular fehlt bei einigen“, kritisiert Weigl. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung besteht für die Netzbetreiber nicht. Alternative Veräußerungsformen zur Einspeisevergütung sind die Direktvermarktung oder der Mieterstromzuschlag.

So melden Verbraucher ihre PV-Anlage richtig an

Bevor eine neue Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen werden darf, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – häufig übernimmt das der Installationsbetrieb. „Um von Beginn an Geld für eingespeisten Strom zu bekommen, sollte dabei gleich auch die Einspeisevergütung als Veräußerungsform gewählt werden“, so Weigl. Falls kein Formular vorliegt, genügt Finanztip zufolge eine formlose Mitteilung etwa per E-Mail.

Außerdem müssen Betreiber ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen. Teilweise übernehmen Installationsbetriebe die Anmeldung, alternativ funktioniert sie online, entweder schon vor der Inbetriebnahme oder bis zu einen Monat danach. Diese Anmeldebestätigung und das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs dienen als Nachweis beim Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt.

So hat Finanztip gerechnet

Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Strombedarf von 3.500 kWh kommt eine beispielhafte 10-kWp-Anlage mit 5-kWh-Speicher laut Finanztip-Berechnungen mithilfe des Solarisators der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin auf eine jährliche Einspeisemenge von rund 7375 kWh. Bei der aktuellen Vergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies rund 580 Euro Einspeisevergütung pro Jahr. Die Anzahl der betroffenen Haushalte basiert auf einer Finanztip-Auswertung des Marktstammdatenregisters. Gezählt wurden PV-Anlagen für Haushalte, die seit Inkrafttreten des Solarpakets am 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden und zwischen zwei und 30 kWp Solarleistung haben.

Quelle: Finanztip

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Nutzung klimaneutraler Erdwärme in einer skalierbaren Technologie

Nutzung klimaneutraler Erdwärme in einer skalierbaren Technologie
Die Ergebnisse des Projekts dienen der Weiterentwicklung von Heat4Ever™ und ermöglichen damit die Technologie für einen großflächigen Einsatz mit kommerzieller Nutzung im Bereich der Wärmeversorgung mit Geothermie zu positionieren. Das Projekt untersucht außerdem die direkte Nutzung von Geothermie für die Fernwärmeversorgung und demonstriert damit ihr Potenzial für eine nachhaltige städtische Energieversorgung. Foto: Green Therma

An einem ruhigen Forschungsstandort nördlich von Berlin steht etwas Bemerkenswertes bevor. In den Wäldern der Brandenburger Schorfheide, wo Wissenschaftler die Nutzung geothermischer Wärme erforschen, werden Green Therma und das Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ Potsdam) eine neue Technologie testen. Die Art und Weise auf geothermische Wärme aus tiefen Quellen zuzugreifen, eine der mächtigsten – aber noch zu wenig genutzten – erneuerbaren Energien, kann sich grundlegend verändern.

Im Jahr 2026 wird an diesem Standort die weltweit erste Installation des DualVac™-Vakuumrohr-Verfahrens von Green Therma erfolgen. Diese neuartige Tiefengeothermie-Technologie ist darauf ausgelegt, Wärme aus mehr als drei Kilometern Tiefe mit minimalen Wärmeverlusten zu transportieren.

Erstmals wird eine kontinuierliche Vakuumisolierung – die in modernsten industriellen Anwendungen zum Einsatz kommt – in einem koaxialen Geothermiesystem mit nur einem Bohrloch verwendet. Sollte sich die Technologie wie erwartet bewähren, könnte sie die Effizienz von Tiefengeothermie-Anlagen deutlich steigern und erneuerbare Wärmequellen an Standorten erschließen, die bisher als zu schwierig oder zu kostspielig galten.

Ein neues Kapitel in der Geothermie-Innovation

Für Green Therma ist diese Demonstrationsanlage ein Resultat jahrelanger Vorbereitungen. Die patentierte Heat4Ever™-Lösung des Unternehmens, deren Kernstück DualVac™ bildet, basiert auf einer einfachen Idee:

Tiefe geothermische Wärme ist überall vorhanden – wir benötigen lediglich bessere Werkzeuge, um sie effizient zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit dem GFZ Potsdam – Deutschlands renommiertem nationalen Forschungszentrum der Geowissenschaften – setzt diese Idee nun unter realen geothermischen Bedingungen in die Praxis um.

„Dieses Projekt stellt einen Meilenstein in der Technologie zur Gewinnung geothermischer Energie dar“, sagt Jørgen Peter Rasmussen, Gründer und CEO von Green Therma. „Durch die Demonstration der Leistungsfähigkeit der DualVac™-Isolierung an der Geothermieforschungsplattform des GFZ Potsdam in Groß Schönebeck machen wir einen essentiellen Schritt hin zu einer globalen, effizienten und skalierbaren Nutzung tiefer geothermischer Wärme.“

Die Anlage wird Tiefen von über drei Kilometern erreichen, wo die Temperaturen bei über 100 Grad Celsius liegen. Im Laufe eines einjährigen Tests wird das System vermessen, überwacht und auf Herz und Nieren geprüft – die dabei gewonnenen Daten können den Einsatz von Tiefengeothermie als lokale, zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle beschleunigen.

Wo Wissenschaft und Industrie aufeinandertreffen

Für das GFZ Potsdam ist das Projekt ein weiteres Beispiel dafür, wie Forschungsinfrastrukturen die Energiewende in der Praxis vorantreiben können.

Prof. Dr. Ingo Sass, Leiter der Sektion Geoenergie am GFZ Potsdam, ergänzt: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Industrie und Forschung ist unerlässlich für die Entwicklung geothermischer Lösungen der nächsten Generation. Sie liefert uns zudem neue Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Forschungsstandortes. Partnerschaften wie diese sind entscheidend für den Fortschritt der Geothermie“, so Sass.

Die Zusammenarbeit ist Teil der europäischen TRANSGEO-Initiative, die Partner aus fünf europäischen Ländern zusammenbringt, um zu erforschen, wie bestehende Bohrungen für die Gewinnung und Speicherung geothermischer Wärme genutzt werden können. „Wir entwickeln Strategien um Bohrlöchern ein zweites Leben zu geben. Die hier gewonnenen Erkenntnisse können dazu beitragen, die Geothermie in Regionen auszubauen, die skalierbare, saubere Wärme benötigen“, ergänzt Projektleiter Prof. Dr. Hannes Hofmann.

Ein Schritt hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

In ganz Europa und darüber hinaus zählt die Wärmeversorgung nach wie vor zu den am schwierigsten zu dekarbonisierenden Sektoren. In vielen Regionen fehlt es im Winter an ausreichendem Wind- oder Solarpotenzial, und Infrastrukturmaßnahmen können Jahrzehnte dauern. Tiefengeothermie bietet eine Alternative: stabile, stets verfügbare und wetterunabhängige erneuerbare Energie – Tag und Nacht, zu jeder Jahreszeit.

Green Therma und das GFZ Potsdam starten zukunftsweisendes Geothermie-Demonstrationsprojekt.  Das Projekt integriert die DualVac™-Technologie in die Bohrung und gewährleistet so eine hohe thermische Leistung über die gesamte Tiefe von über 3 km.  Foto: Green Therma
 
 

Sollte sich das DualVac™-System bewähren, könnte es die Hürden für den Einsatz tiefer Geothermie in Städten, Industriegebieten und kalten Klimazonen deutlich senken. Es stellt nicht nur einen technologischen Meilenstein dar, sondern auch eine neue strategische Option für Länder, die eine sichere, fossilfreie Wärmeversorgung umsetzen wollen. Mit dieser Demonstration gehen Green Therma und das GFZ Potsdam einen wichtigen Schritt in Richtung einer Zukunft, in der die Wärme unter unseren Füßen eine skalierbare Lösung für den weltweit wachsenden Energiebedarf darstellt.

Pernille F. Schiander


Green Therma entwickelt innovative Geothermie-Technologien, die Tiefenwärmeressourcen hocheffizient und mit minimalen Umweltauswirkungen erschließen. Die patentierten Systeme Heat4Ever™ und DualVac™ ermöglichen skalierbare, klimaneutrale Wärmelösungen für den globalen Energiemarkt. (www.greentherma.com/de)

Das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geowissenschaften ist Deutschlands nationales Forschungszentrum für Geowissenschaften und leistet Pionierarbeit in den Bereichen Geothermie, Energiewende und nachhaltiges Ressourcenmanagement. Das Projekt TRANSGEO wird vom GFZ koordiniert und von Interreg Central Europe über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert (www.interreg-central.e…s/transgeo).

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Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: Geplante Änderungen fallen weg, trotzdem keine Entwarnung

Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: keine Entwarnung
In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltungen nutzungszeitverlängernde Gebäudeanpassungen genauer prüfen. Schließlich wäre das für die Finanzverwaltung einfach, denn die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen landen auf dem Schreibtisch der Finanzämter, weil sie die Immobilieneigentümer in der Regel steuerlich geltend machen, warnt Steuerberater Ulrich Creydt. Foto: Ypsilon Group

Das Bundeskabinett nimmt nach heftiger Kritik seine Pläne zurück, wonach nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Immobilien-Restwertgutachten anfertigen dürfen. Weiterhin dürfen Sachverständige, die diese IHK-Zulassung nicht haben, aber andere Qualitätsanforderungen erfüllen, die steuerlich relevanten Gebäudeanalysen anfertigen. Wären die Absichten Realität geworden, hätte sich die Zahl der Gutachter um zwei Drittel reduziert: von 4.000 auf knapp über 1.000.

„Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nach anderen Wegen suchen wird, um die Anzahl der Fälle, bei denen Immobilienkäufer mittels Restnutzungsdauer-Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung erzielen, zu begrenzen. Denn das Überprüfen bindet bei den Finanzämtern Ressourcen; Steuereinnahmen verlagern sich in die Zukunft oder gehen ganz verloren”, erläutert Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group. 

Die Regel besagt: Können Immobilieneigentümer mit einem Gutachten belegen, dass die Restnutzungsdauer ihres Gebäudes unterhalb der gesetzlich fingierten Zeit von 50, 40 oder 33 Jahren liegt, können sie kürzere Restnutzungsdauern für die Bemessung der Abschreibung ansetzen: anstatt zwei oder drei Prozent werden dadurch teilweise deutlich höhere Prozentsätze bei der Abschreibung ermöglicht. Hiervon profitieren alle Immobilienbesitzer: von Privatpersonen bis zu institutionellen Investoren.

Steuerberater Creydt empfiehlt Immobilienkäufern, bereits in der Due-Diligence-Phase und in Abstimmung mit ihren Beratern zu prüfen, ob eine höhere AfA realistisch ist und falls ja, zeitnah ein Restwertgutachten zu beauftragen. Dabei sollte das Gutachten Teil des steuerlichen Gesamtkonzepts sein. „Denn nicht immer ist eine höhere Abschreibung gleichbedeutend mit einer größeren Steuerersparnis. Oft werden in der Anfangsphase einer Immobilieninvestition steuerliche Verluste erzielt. Diese durch höhere Abschreibungen zu steigern, ist nicht zwangsläufig sinnvoll“, so Creydt.

AfA-Volumen in späteren Veranlagungsjahren zu nutzen kann sinnvoll sein

Obwohl steuerliche Verluste vorgetragen werden können und damit gegebenenfalls in späteren Veranlagungsjahren genutzt werden können, kann es fallspezifisch angeraten sein, einen niedrigen, gesetzlich vorgeschriebenen AfA-Satz in den Anfangsjahren zu wählen. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, die einem progressiven Einkommenssteuertarif unterliegen. Zudem gewinnt durch die stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes eine saubere AfA-Planung als Teil des steuerlichen Gesamtkonzepts eine größere Bedeutung“, so der Steuerfachmann weiter.

Wenn nicht bereits während der Verkaufsphase ein Gutachten erstellt wird, kann der Immobilieneigentümer zu einem späteren Zeitpunkt ein solches anfertigen lassen, idealerweise vor der nächsten Steuererklärung. Die Kosten für die Erstellung der Restwertgutachten sind steuerlich als Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten abzugsfähig.

Das Bundesfinanzministerium könnte künftig über andere Wege versuchen, die höheren AfA-Sätze zu verhindern, beispielsweise durch eine genauere Überprüfung der Gutachten. Wird zu einem späteren Zeitpunkt erkannt, dass der Grund für eine Sonder- oder erhöhte Abschreibung entfällt, weil das Gebäude doch über den gutachterlich bestimmten Zeitpunkt hinaus nutzbar ist, könnte eine steuerwirksame Zuschreibung auf den Wert erfolgen, der sich bei einer regulären zwei- oder dreiprozentigen Abschreibung ergeben würde. Steuerersparnisse in der Vergangenheit würden so zu Steuerzahlungen in der Gegenwart umgewandelt.

Nutzungszeitverlängernde Maßnahmen könnten künftig genauer geprüft werden

Dabei gilt, dass Immobilieneigentümer das Finanzamt informieren müssen, sofern sie nutzungsverlängernde Arbeiten durchgeführt haben und sich so die ursprüngliche Aussage des Gutachtens ändert. Ob dies alle erkennen und umsetzen, ist fraglich. „Diese Bestimmung sollte ernst genommen werden. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltungen nutzungszeitverlängernde Gebäudeanpassungen genauer prüfen.

Schließlich wäre das für die Finanzverwaltung einfach, denn die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen landen auf dem Schreibtisch der Finanzämter, weil sie die Immobilieneigentümer in der Regel steuerlich geltend machen”, bringt es Steuerexperte Creydt auf den Punkt.

Judith Väthjunker

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