OVG-Entscheid beschert einen Rückschlag – Was bedeutet der Stopp intelligenter Messsysteme für die Wohnungswirtschaft? Hier die Antwort.

Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“ und deshalb vorerst ausgesetzt.

Demnach sind Messstellenbetreiber – also insbesondere Stadtwerke – bis auf weiteres nicht mehr verpflichtet, Stromzähler auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das keinen unumstößlichen Rückschlag in Sachen Prozessoptimierung, denn Alternativen sind bereits am Markt verfügbar.

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Smart Meter haben das Zeug, zur „elektronischen Patientenakte“ der deutschen Energiewirtschaft zu werden. Was beide eint: Vieles spricht für ihren Einsatz, um nützliche Daten besser und schneller verfügbar zu machen. Dennoch gibt es gut begründete Vorbehalte, gerade beim Thema Datenschutz. Auch wegen der hohen Komplexität wurde und wird in Deutschland seit zehn Jahren um ihre Einführung gerungen, während sie in anderen Ländern längst zum Alltag gehören.

Zu Beginn des neuen Jahrzehnts fiel für beide Digitalprojekte dann endlich der Startschuss für den schrittweisen Rollout. Wobei der Auftakt der Smart Meter nur eine geringe öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. Hingegen sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil nun für Furore: Denn nach dem äußerst zähen Anlauf und der bislang eher zögerlichen Umsetzung hat die Einführung intelligenter Messsysteme für den Stromverbrauch in privaten Haushalten nun eine veritable Vollbremsung verordnet bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde eines privaten Unternehmens sowie von rund 50 Messstellenbetreibern die Vollziehung der Allgemeinverfügung per 5. März 2021 in einem Eilverfahren ausgesetzt. Daraus folgt, dass vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen.

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Zur Begründung aus der Pressemitteilung des OVG heißt es: „Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und in technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten.“

Was intelligente Messsysteme leisten sollen

Smart Metering mithilfe intelligenter Stromzähler ist zunächst mal eine gute Sache: Es ist die Voraussetzung zur Analyse des individuellen Stromverbrauchs, kann so zum Stromsparen sowie zum Steuern des Verbrauchs und damit positiv zum Klimaschutz beitragen. Perspektivisch fördern intelligente Messsysteme die Möglichkeiten variabler Stromtarife, da sie den Stromverbrauch in Echtzeit messen können. Auch das bietet Potenzial für weitere CO2-Einsparungen…

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