Viele Menschen können es kaum erwarten. Wenn sich nach einem langen Winter die ersten Sonnenstrahlen zeigen und die Temperaturen nach oben klettern, dann wollen sie unbedingt möglichst viel Zeit im Freien verbringen. Wer einen Gartenzugang hat – egal, ob als Eigentümer oder Mieter –, der kann sich glücklich schätzen. Er hat Gelegenheit, das Frühjahr und den Sommer auszukosten.


Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
AG Hamburg: Ratenzahlung wegen Mietrückständen vereinbart – Keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Das hat das AG Hamburg mit Urteil vom 22. Januar 2025...
AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig...
Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus
Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell...
Neun turbulente Tage – Gerichtsurteile für die Zeit von Heiligabend bis...
Viele Menschen klinken sich in der Zeit vom 24. Dezember bis...
Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert verlässliche Entwicklung der Gebäudepolitik
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. warnt vor einer wachsenden Rechts- und...
Krank in der Immobilie – Wie sich das für Betroffene rechtlich...
Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch...

