Neues Mieterstrom-Projekt in Lichtenberg: Trotz bürokratischer und rechtlicher Bremsen – Berliner Stadtwerke und Gewobag verwirklichen günstigen Ökostrom vom eigenen Dach

Die Berliner Stadtwerke haben – trotz widriger Bedingungen im rechtlichen Umfeld – gemeinsam mit der Berliner Wohnungsbaugesellschaft Gewobag ein neues Mieterstrom-Projekt verwirklicht. 317 Haushalte in Lichtenberg können damit künftig vom günstigeren Ökostrom vom eigenen Dach profitieren.

Die 100 kWp leistende Anlage ist seit Juli auf dem neuen, achtgeschossigen Karree an der Lichtenberger Rhinstraße 143 installiert worden. Die baulichen Voraussetzungen für dieses Projekt waren ideal, weil die Gewobag die Solaranlage bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt hatte. So konnten Kosten für die nachträgliche Ertüchtigung vermieden werden.

- Anzeige -

„Für uns ist es die erste Anlage, die wir in einen Neubau integrieren, bei dem praktisch alle wichtigen Dinge von der Hausanschlusstechnik bis zur Dachkonfiguration vom Bauherrn bereits mitgeplant worden sind“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführerin Dr.-Ing. Kerstin Busch. Zwar bringe ein solches Vorgehen schnelleres Tempo und schmalere Kosten, der Normalfall für Mieterstrom-Projekte werde angesichts von fast zwei Millionen Bestandswohnungen aber eher eine Ausnahme als eine Regel bleiben.

„Mit den Mieterstrom-Anlagen auf den Dächern des Neubaus an der Rhinstraße haben die MieterInnen eine Möglichkeit, direkt an der Energiewende mitzuwirken“, sagt Karsten Mitzinger, Geschäftsführer der Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH. „Sie können sich bewusst für Photovoltaik- Strom direkt vom Dach entscheiden und so nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt schonen. Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort zu produzieren und zu nutzen, leistet einen großen Beitrag zum Klimaschutz.“

- Anzeige -

Es könnte so einfach sein: Branchenforderungen harren weiter ihrer Umsetzung

Mieterstrom – also Erzeugung und Verbrauch im selben Haus – bietet aufgrund der nicht anfallenden Netzentgelte und -umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben Kostenvorteile, die an die Mieter:innen weitergegeben werden. Dem stehen aber vergleichsweise hohe Aufwände gegenüber, z. B. für Gebäudeertüchtigungen bei Bestandsgebäuden, umfangreiche Messsysteme, komplexe Abrechnung und Vertriebsrisiken.

Auch das Land Berlin könnte mehr tun

Die Förderung von Mieterstrom hat sich auch im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023 nicht signifikant verbessert. Zahlreiche von der Branche gefordert Maßnahmen zur Stärkung des Mieterstroms wurden bislang nicht umgesetzt. Dazu zählen etwa die Anhebung des Mieterstromzuschlags zum Ausgleich gestiegener Material- und Handwerkskosten oder die Aufhebung der räumlichen Grenzen für den lokalen Verbrauch zu gleichen Bedingungen in der Nachbarschaft. Aber auch Berlin kann durch vereinfachte Genehmigungen für PV-Anlagen auf Hochhäusern mehr tun

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema