Jeder, der Einnahmen und Ausgaben von einem anderen verwalten lässt, kann von ihm Rechenschaft darüber verlangen und muss nicht darauf vertrauen, dass schon alles seine Ordnung hat. Mieter haben daher das Recht nach §259 BGB, die Abrechnungsunterlagen für die Betriebskosten beim Verwalter nachzuprüfen. Mehr noch: Hat ein Mieter Einwände gegen die Abrechnung, kann er sie in der Regel nur geltend machen, wenn er zuvor von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, die Abrechnungsunterlagen einzusehen.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Neues Datenschutzgesetz – Abrechnungsunterlagen: Welche Rechte haben Eigentümer und Mieter bei der Einsicht, Frau Dr. Schumacher?
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf...
Knapp 900 Euro für den Smart-Meter-Einbau: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen unangemessene...
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom)...
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...
Die Tücken des Baurechts – Einige Urteile zu einem überaus heiklen...
Das Baurecht hat es mit vielen Fallkonstellationen zu tun. Das Spektrum...
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...
BGH: keine Höhenbegrenzung für Bambushecke
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V...