Mehr Transparenz durch unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) – Die Umsetzung erklären Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode

Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll die Bewohner*innen zum bewussteren Umgang mit den Ressourcen Wärme und Warmwasser bewegen. Aktuell wirft die UVI allerdings noch Fragen auf, die Lena Fritschle im Gespräch mit Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode klären möchten. Kristin Gerstenkorn ist Produktmanagerin bei KALO und insbesondere für die Umsetzung der UVI zuständig. Thomas Kode ist Abteilungsleiter Digitale Lösungen.

Kristin, bitte erläutere doch einmal zum Einstieg, was die UVI genau ist und was sie laut der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an Informationen enthalten muss?

Eigentlich sagt der Name schon sehr viel aus. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist die Übersicht über Verbräuche, die unterjährig – seit dem 1. Januar 2022 monatlich – von den Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen denjenigen Bewohnerinnen zur Verfügung gestellt werden muss, die in einer Liegenschaft mit fernauslesbarer Messtechnik leben.

In der UVI enthalten sein müssen die Verbräuche des letzten Monats, des Vormonats, des gleichen Monats im Vorjahr sowie ein Vergleichswert ähnlicher Wohnungen. Die Verbräuche müssen dabei alle in Kilowattstunden (kWh) angegeben werden.

Kristin Gerstenkorn
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Wie sehr verändert die unterjährige Verbrauchsinformation die bisherigen Abläufe?

Mit der UVI ändert sich ein seit Jahrzehnten gewohntes und gelebtes Paradigma. Statt einmal pro Jahr Daten für die Heizkostenabrechnung zu sammeln und diese inklusive des Jahresverbrauchs an die Bewohnerinnen zu senden, ist nun monatlich Bewegung drin. Die Bewohnerinnen müssen jeden Monat ihre Verbräuche mitgeteilt bekommen. Damit die Verbräuche dort tatsächlichen ankommen, müssen die Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieter*innen die stattgefundenen Nutzerwechsel in der Regel immer „sofort“ an KALO übermitteln.

Das ist ein komplett anderer Ansatz als bisher, und letztendlich auch nur mit digitalen Lösungen überhaupt sinnvoll umsetzbar. Die UVI beschleunigt damit die Digitalisierung der Branche. Der UVI geht voraus, dass bis spätestens Ende 2026 alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sein müssen.

Kristin Gerstenkorn

Wie ist deine Einschätzung: Werden die Bewohner*innen dank der neuen Transparenz durch die UVI tatsächlich sparsamer im Verbrauch werden?

Es gibt bereits einige Analysen, die zeigen, dass Bewohnerinnen, die regelmäßig Informationen über ihre Energieverbräuche erhalten, ihr Verhalten anpassen und weniger verbrauchen. Und dass diese Einspareffekte über die Folgejahre auch gehalten werden.

Darüber hinaus hat die noventic group, zu der auch KALO gehört, im letzten Jahr zusammen mit der TU Darmstadt auch einmal genauer das Selbstverständnis der Mieterinnen beim wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz untersucht: Die überwiegende Mehrheit der Mieter*innen ist sich ihrer Verantwortung bewusst und bereit, ihren Anteil zum Klimaschutz im Gebäude beizutragen. Dazu wünschen sie sich u.a. aussagekräftige und zeitnahe Verbrauchsinformationen auf digitalen Informationskanälen.

Kristin Gerstenkorn
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Hier geht es zur noventic- Studie: die Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz.

In der novellierten Heizkostenverordnung steht, dass die UVI „mitgeteilt“ werden muss. Was bedeutet das genau?

Dazu würde ich gern die Begründung zitieren, die den Begriff „Mitteilen“ in der HKVO definiert. Dort heißt es: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen.

Informationen können auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen. Andernfalls kann nicht von einem „Mitteilen“ gesprochen werden, sondern nur von einem „Zurverfügungstellen“.“

Kristin Gerstenkorn

Thomas, gelten Liegenschaften die mit „Walk-by-Technologie“ ausgestattet sind auch als „fernauslesbar“? Besteht hier auch eine UVI-Pflicht? …

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