Modernisierungsmaßnahmen sind nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig. Wohnbaugesellschaften und private Eigentümer stehen vor der Herausforderung, das immer größer werdende Gefälle zwischen umfangreicher, energieeffizienter Modernisierung und einer adäquaten Kostendeckung zu stemmen. Kosten für modernisierte Heizungsanlagen lassen sich laut § 559 BGB jedoch seit Mitte 2013 auf die jährliche Miete umlegen.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Investition rechnet sich: Heizkörper umlagefähig und spart bis zu 11 %
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Zehn Fragen und Antworten für Rechenzentrumsbetreiber zum neuen Energieeffizienzgesetz
Das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) konfrontiert Rechenzentrumsbetreiber...
Wärmepumpen in älteren und größeren Mehrfamilienhäusern – Der Leitfaden
Der Umstieg auf Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern bietet enormes Potenzial, um das...
GdW-Schaufenster „smart Heizen“ gestartet – noventic ist mit smarten Thermostaten dabei
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW startet ein Schaufenster „Gemeinsam gestalten: das...
Joseph-Stiftung setzt bei Heizungsoptimierung auf Künstliche Intelligenz
Die Joseph-Stiftung führt die Implementierung intelligenter Energielösungen weiter, um CO₂ in...
Fuß vom Gaspedal
Die Klimaneutralität verlangt dringend nach Lösungen beim Heizen und Kühlen. Dabei...