Modernisierungsmaßnahmen sind nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig. Wohnbaugesellschaften und private Eigentümer stehen vor der Herausforderung, das immer größer werdende Gefälle zwischen umfangreicher, energieeffizienter Modernisierung und einer adäquaten Kostendeckung zu stemmen. Kosten für modernisierte Heizungsanlagen lassen sich laut § 559 BGB jedoch seit Mitte 2013 auf die jährliche Miete umlegen.
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Investition rechnet sich: Heizkörper umlagefähig und spart bis zu 11 %
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