Immobilienwirtschaft warnt vor Absenkung und Befristung der Modernisierungsmieterhöhung

Der Koalitionsvertrag sieht unter der Rubrik „bezahlbares Wohnen“ mehrere Veränderungen des Mietrechts vor. Dazu zählt auch, dass nach dem Willen der Großen Koalition die Mieterhöhung nach Modernisierung nur noch zu höchstens zehn Prozent jährlich und längstens bis zur Amortisation der Kosten erfolgen darf.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema