Der Koalitionsvertrag sieht unter der Rubrik „bezahlbares Wohnen“ mehrere Veränderungen des Mietrechts vor. Dazu zählt auch, dass nach dem Willen der Großen Koalition die Mieterhöhung nach Modernisierung nur noch zu höchstens zehn Prozent jährlich und längstens bis zur Amortisation der Kosten erfolgen darf.


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