Der Koalitionsvertrag sieht unter der Rubrik „bezahlbares Wohnen“ mehrere Veränderungen des Mietrechts vor. Dazu zählt auch, dass nach dem Willen der Großen Koalition die Mieterhöhung nach Modernisierung nur noch zu höchstens zehn Prozent jährlich und längstens bis zur Amortisation der Kosten erfolgen darf.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Volksentscheid – Hamburg bis 2040 klimaneutral – aber zu welchem Preis?
Politischer Paukenschlag durch den Zukunftsentscheid - Hamburg will beim Klimaschutz einen...
Denkmalschutz und Nachhaltigkeit im Fokus – Neues ESG-Paper von Colliers
Colliers stellt die erste Ausgabe des neuen Formats „ESG Dialog“ vor,...
Investitionsoffensive muss Realität werden – ohne Planungssicherheit keine heimische Rohstoffgewinnung, Beschäftigungssicherung...
Deutschland steckt im größten Sanierungsstau seiner Geschichte: marode Brücken, veraltete Schienennetze,...
Glasfaser mit Zwang droht – Deshalb jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen, Planungs-...
Von Dietmar Schickel
Aktuell hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen...
Allein der politische Wille baut nicht die dringend benötigten Wohnungen
„Nach den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres müssen wir eine...
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau
Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der...