Der Hessische Finanzminister hat die Eckpunkte für das Hessische Grundsteuermodell vorgestellt. Hessen will die sogenannte Öffnungsklausel nutzen und vom Bundesmodell zugunsten eines Flächen-Lage-Verfahrens abweichen. Hessen hofft nun auf weitere Unterstützer bei den Ländern.
Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Wir begrüßen, dass endlich wieder Bewegung in die Grundsteuerreform kommt. Die Zeit drängt. Mit Hessen beabsichtigt nun ein weiteres Bundesland, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. Das heißt, vom ertragsorientierten Bundesmodell abzuweichen und stattdessen auf ein Verfahren auf der Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen – ergänzt um einen Lagefaktor – zu setzen.
Die Wohnungswirtschaft unterstützt ein solches Flächenverfahren. Durch die ergänzende Einbeziehung eines lageabhängigen Faktors kann die bislang geäußerte Kritik an einem reinen Flächenverfahren ausgeräumt werden. Das Bundesmodell auf Basis der Bodenrichtwerte und Durchschnittsmieten stößt dagegen auf massive Kritik in der Wohnungswirtschaft.
Es ist ein bürokratisches Monster und belastet durch die Zugrundlegung einer Durchschnittsmiete für die Kommune die Wohnungsbestände, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Ein Nachweis tatsächlich niedrigerer Mieten, um damit eine Absenkung der grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu erwirken, ist nicht möglich.
Damit sind die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder – die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland – in jedem Fall benachteiligt. Nun sind auch die anderen Länder gefordert, sich möglichst zügig auf ein einheitliches, einfaches und unbürokratisches Flächenverfahren zu verständigen.“
Andreas Schichel
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Auch wenn wir grundsätzlich für ein reines Flächenmodell plädieren, so zeigt der Ansatz Hessens, dass länderspezifische Regelungen sinnvoll und im Interesse der Menschen vor Ort sein können. Die Einbeziehung eines lageabhängigen Faktors kann die bislang geäußerte Kritik an einem reinen Flächenverfahren ausräumen. Das aber sollten die Landesregierungen entscheiden.
Schleswig-Holstein will plump und ohne eigenen Ehrgeiz, das Bundesmodell übernehmen und wird damit eine Chance vertun, durch eine eigene, den regionalen Besonderheiten angepasste Lösung bei der Reform der Grundsteuer für Gerechtigkeit zu sorgen. Verlierer werden die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mit mittleren und geringen Einkommen sein.
Für sie wird es künftig schwerer, sich eine Wohnung in einem besonders nachgefragten Wohnquartier leisten zu können. Die hessische Landesregierung hat eine für die Menschen ihres Bundeslandes passende Lösung gefunden. Schleswig-Holstein verweigert sich und setzt voll auf eine Bundeslösung, statt landesspezifische Interessenlagen zu berücksichtigen…