Gefrorene Leitungen verhindern: Alle Räume konstant heizen

Wer Heizkörper in der kalten Jahreszeit teilweise oder dauerhaft abstellt, kann bei Frost schnell Probleme mit geplatzten Rohren bekommen. Im Durchschnitt verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden jedes Jahr versicherte Schäden von 125 bis 150 Millionen Euro.

„Obwohl Energiesparen wichtig ist: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, auch nicht genutzte Räume konstant zu heizen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  

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Sich nicht in falscher Sicherheit wiegen

Die Frostschutzstellung (das Schneeflockensymbol) am Heizkörperventil schützt nur bedingt vor Schäden. Der sogenannte Frostwächter sorgt einzig und allein dafür, dass der Heizkörper selbst nicht einfriert. Um dieses Risiko auch für entfernt verlegte Leitungen auszuschließen, muss das Ventil höher gedreht werden.

Und um noch mit einem zweiten weitverbreiteten Irrglauben aufzuräumen: Weder ein Gebäude mit Vollwärmedämmung noch ein Passivhaus ist von vornherein gegen Frostschäden gefeit. Dämmungen und Isolierungen verlangsamen das Auskühlen und Gefrieren nur, können es aber nicht verhindern.

Vorsicht ist auch geboten, wenn es an der Installation zu Änderungen kam. Wurde zum Beispiel eine neue Heizung eingebaut, die effizienter arbeitet, schützt sie sich aufgrund geringerer Wärmeverluste möglicherweise nicht mehr selbst vor Frostschäden. Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden.

Unbeheizte Räume begünstigen außerdem die Bildung von gesundheitsgefährdendem Schimmel. In selten genutzten Gebäuden wie Ferien- oder Gartenhäusern, in denen ein kontinuierliches Heizen im Winter unwirtschaftlich sei, sollten die Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen entleert und die Zuleitung abgeriegelt werden.  

Bei Abwesenheit die Funktion der Heizung prüfen lassen

Bleibt das Haus während der Frostperiode einige Zeit ungenutzt, sollte die Funktionsfähigkeit der Heizung sowie eine angemessene Erwärmung der Räume regelmäßig überprüft und sichergestellt werden. Wer länger im Urlaub oder auf Dienstreise ist, bittet am besten Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn darum. Die Abstände zwischen den Kontrollen müssen so bemessen sein, dass bei einem Heizungsausfall kein Frostschaden entstehen kann. Im Fall eines durchschnittlich gut gedämmten Gebäudes empfiehlt es sich, bei leichtem Frost alle drei Tage, bei mäßigem Frost alle zwei Tage und bei strengem Frost täglich nachzusehen.

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Erwägen, Frostschutz-Helfer nachzurüsten

Oft helfen schon einfache Mittel, um den Frostschutz von Wasserleitungen zu optimieren. Eine Maßnahme ist, freiliegende Rohre mit wärmedämmendem Isoliermaterial zu versehen. Sind die Leitungen in einem nicht beheizbaren Raum, in Abseiten oder an Außenwänden, empfiehlt sich eine sogenannte Rohrbegleitheizung, die automatisch anspringt, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird.

Gefrorene Leitungen nur langsam auftauen  

Sind Leitungen eingefroren, müssen Rohre langsam aufgetaut werden. Das vereiste Rohr darf dabei nicht zu schnell erhitzen, sondern muss langsam z.B. mit einem Föhn oder Heizkissen erwärmt werden. Hilfreich können auch in heißem Wasser getränkte Lappen oder Handtücher sein. Offene Flammen wie Gasbrenner oder Kerzen dürfen jedoch nicht genutzt werden, da die starke Hitze gefrorene Rohre zerbersten lassen kann.  

RED

Quellen: GDV, Kathrin Jarosch Sprecherin GDV, Versicherungskammer Bayern

Hintergrund

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 für 1,3 Millionen Leitungswasserschäden 4,1 Milliarden Euro. Für Leitungswasserschäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Zuständig für Beschädigungen am Inventar ist die Hausratversicherung.  

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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