Richtlinie VDI 2038 hilft Planern, Ingenieuren und Juristen bei Beurteilungsverfahren der Baudynamik. Die Frage der Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken bei dynamischen Einwirkungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Im Industriebau werden beispielsweise konservative statische Lastannahmen häufig zugunsten einer wirtschaftlichen Bemessung abgespeckt.
Gleichzeitig werden immer häufiger Schwingungsanforderungen für die Aufstellung von Produktionsmaschinen oder Inspektionsgeräten definiert. Es entsteht daher die Frage, wie viel „Schwingungsruhe“ ein Bauwerk aufweisen muss oder welche baudynamische Qualität ein Planer eigentlich schuldet, damit das Bauwerk seinen ihm zugedachten Zweck erfüllt, also „gebrauchstauglich“ ist.
Um Planern, Ingenieuren und Juristen hierbei einen Leitfaden zu geben, hat die VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung (GPP) die Richtlinie VDI 2038 erarbeitet.