Die rund 900 deutschen Stromnetzbetreiber sind keinem Wettbewerb ausgesetzt und profitieren von staatlich festgelegten Garantierenditen. Auch deshalb ist das Netzgeschäft für Konzerne, Stadtwerke und Investoren so attraktiv. Die Bundesnetzagentur will die staatlichen Garantierenditen für Netzfirmen – die Eigenkapitalverzinsung – ab 2024 senken. Grund sind dauerhaft niedrige Marktzinsen.
Ein neues Gutachten zeigt, dass der Zinssatz deutlicher als geplant reduziert werden kann, ohne Ausbau und Betrieb der Netze zu gefährden. So könnten Stromkund*innen in den kommenden Jahren um insgesamt zwei Milliarden Euro entlastet werden. Die Analyse hat der Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Thomas Wein von der Universität Lüneburg im Auftrag von LichtBlick und des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) erstellt. LichtBlick hat das Gutachten mit einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
„Stromleitungen sind der Goldesel der Energiebranche. Die Kosten zahlen die Stromkund*innen. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern können und müssen die Traumrenditen der Netz-Monopolisten stärker als geplant senken. Denn auch bei einem niedrigeren Renditeniveau bleiben die nahezu risikofreien Investitionen in Stromleitungen sehr attraktiv“, so Markus Adam, Director Legal bei LichtBlick.
Rund ein Viertel der Stromrechnung eines Haushaltes entfällt auf den Stromtransport. Das sind bei einer dreiköpfigen Familie mit 3.106 Kilowattstunden Verbrauch im Schnitt 233 Euro pro Jahr. Die Netzentgelte summieren sich im Jahr auf über 25 Milliarden Euro. Damit werden Betrieb und Ausbau der Leitungen finanziert…