Europäisches Parlament vergibt Chance zur ausgewogenen Regulierung der Netzneutralität.

Das Europäische Parlament hat mit dem verabschiedeten Verordnungsentwurf für einen Digitalen Binnenmarkt die Gelegenheit versäumt, eine praxistaugliche und ausgewogene Regulierung der Netzneutralität zu schaffen. Der Verordnungsentwurf sieht zwar vor, dass es TK-Netzbetreibern freistehen soll, Endkunden qualitätsgesicherte Spezialdienste – etwa für Videokonferenzen oder Gesundheitsdienste – anzubieten.

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Gleichzeitig hat das Europäische Parlament jedoch zahlreiche Restriktionen eingefügt, die das Angebot solcher Dienste in der Praxis erheblich erschweren würden. So ist zum einen unklar, ob TK-Netzbetreiber überhaupt entsprechende Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen. Zum anderen sollen Spezialdienste künftig nur über logisch getrennte Kapazität in den Netzen erbracht werden. Das erfordert wiederum ein Vorhalten von Kapazität, die sonstigen Anwendungen nicht zur Verfügung steht.

Hierzu Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA): „Notwendig ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regeln, um Netzneutralität zu garantieren und gleichzeitig die Entwicklung qualitätsgesicherter Dienste zu ermöglichen. Nur so können die nachhaltige Wertschöpfung in den Netzen gesichert und innovative Dienste gefördert werden.“

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