Einstimmiger FRK-Mitgliederbeschluss: TV-Programm BILD wird nicht ins Kabel eingespeist – TKG-Novelle entschleunigt Glasfaserausbau in Mietwohnungen

Der 24. Breitbandkongress des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) verzeichnete einen neuen Besucherrekord. Am 15. und 16. September 2021 trafen sich über 400 Fachbesucher (+19,2%) und 60 Aussteller (+ 13,2%) unter Beachtung der coronabedingten sächsischen Hygienevorschriften in Leipzig zum kommunikativen Austausch. Dabei zeigt sich: dass schon im vergangenen Jahr schlüssige Pandemiekonzept bildet auch in seiner diesjährigen Weiterentwicklung eine beispielhafte Blaupause für ähnliche Branchenveranstaltungen.

„Ralf Berger und das Team unserer Geschäftsstelle haben es mit hohem Aufwand und großem persönlichen Engagement erneut der Branche ermöglicht, sich wieder persönlich zu treffen, Informationen direkt bei den Ausstellern abzuholen und die wichtigen Zukunftsthemen für den Mittelstand zu besprechen. An beiden Tagen konnten wir zudem viele neue Fachbesucher begrüßen, die einfach aus dem Pandemiealltag ausbrechen und sich wieder einmal von Angesicht zu Angesicht sehen und unterhalten wollten“, zog der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte eine erste Bilanz.

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Keine Einspeiseentgelt

Mit ihrem einstimmigen Beschluss, den neuen TV-Sender BILD nicht ins lineare Kabel einzuspeisen bzw. wieder zu entfernen, sorgten die FRK-Mitglieder für viel Aufmerksamkeit in der Branche. Hintergrund ist eine Entscheidung von BILD, den mittelständischen Netzbetreibern kein Einspeiseentgelt zu zahlen. Labonte sprach beim Verhalten der Landesmedienanstalten bei der Einspeisung von BILD ins Netz der Vodafone von einem Skandal. Denn während andere, vor allem kleinere Programmanbieter nicht von Vodafone ins Kabel eingespeist werden, weil keine Kapazitäten bereitstehen, konnte der Axel Springer Verlag das Programm N24 Doku HD gegen BILD einfach austauschen.

Kritik an den deutschen und europäischen Kartellbehörden+

In diesem Zusammenhang kritisierte Labonte insbesondere auch die deutschen und europäischen Kartellbehörden, weil sie trotz eindeutiger Beschwerden des FRK und Hinweise der mittelständischen Sender die Übernahme der Unity Media durch Vodafone ohne diesbezügliche Auflagen durchgewunken hätten. Und auch angesichts erkennbarer Benachteiligung und am Beispiel BILD-TV nachvollziehbarer Wettbewerbsverzerrungen, machten weder Kartellbehörden noch Medienanstalten keine erkennbaren Anstalten diese Missstände wenigsten im Nachhinein zu beseitigen.

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Deshalb fand Labonte einhellige Zustimmung in der Mitgliederversammlung als er frug: „Wäre es nicht auch zur Sicherung der Meinungs- und Programmvielfalt und Gewährleistung des chancengleichen Zugangs für alle Anbieter angemessen gewesen, den N24 Doku HD Sendeplatz im Kabel auszuschreiben?“

Ein weiteres hochaktuelles Thema waren die sogenannten alternativen Verlegemethoden bei der Glasfaser und die Langfristkosten nach Ablauf der Gewährleistung bei Schäden für die Kommunen…

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