Digitalisierung des Wohnens mit allen neuen Services braucht ein modernisiertes Nebenkostenrecht, fordert Ingeborg Esser vom GdW

Digitale Anwendungen im Wohngebäude unterstützen nicht nur die Bewohner in ihrem Alltag. Sie tragen auch dazu bei, Mehrfamilienhäuser nachhaltig und wirtschaftlich zu betreiben.

„Digitale Services für Mieter in Kombination mit einer vorausschauenden Wartung bringen einen Mehrwert für alle. Ob es um den digitalen Zugang zum Gebäude für Handwerker und Lieferanten geht oder um eine umweltschonende Heizungsregelung: Smart-Home-Anwendungen auf Basis von künstlicher Intelligenz helfen dabei, Prozesse im und rund um das Gebäude zu verbessern und dabei Kosten zu sparen.

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Mit unserem Projekt ForeSight arbeiten wir branchenübergreifend und vorausschauend an einer Plattform für intelligente Smart-Living-Services – auf dem Weg hin zu noch nachhaltigeren Wohngebäuden“, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich ihrer Teilnahme am Digitalgipfel der Bundesregierung, unter dem Motto „Digital nachhaltiger leben“.

1 Mio. Wohnungen an Glasfasernetze in den nächsten fünf Jahren

„An der Digitalisierung des Wohnens führt kein Weg mehr vorbei. Die Digitalisierung muss dabei der Gesellschaft dienen und für die Bewohner und Betreiber ganz konkrete Vorteile bringen. Nur so lässt sich eine breitere Akzeptanz für die digitale Transformation in der Gesellschaft herstellen“, sagt Esser. Positiv zu bewerten ist dabei die neue Zuschussförderung für die Gebäudeautomatisierung ab dem nächsten Jahr im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Grundvoraussetzung für alles Digitale ist aber auch eine deutlich bessere Versorgung aller Regionen mit schnellem Internet, wofür ein deutlich zügigerer Ausbau der Glasfaseranschlüsse notwendig ist. Die Wohnungswirtschaft bietet an, in den nächsten fünf Jahren mindestens 1 Mio. Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden, braucht dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen. Aktuell wird aber unter anderem das Nebenkostenrecht modernen Wohnangeboten mit inkludierter Glasfaserversorgung oder Mieterstrom überhaupt nicht gerecht.

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Teilinklusivmieten und Flatrate-Modelle

„In einem ersten Schritt muss die optionale Betriebskostenumlage als wichtiger Anreiz für Glasfaserinvestitionen erhalten und die aktuelle Diskussion um deren Abschaffung beendet werden. Das Nebenkostenrecht muss zweitens dringend an das digitale Zeitalter angepasst werden, damit beispielsweise Mieterstromprojekte in Wohnquartieren Standard werden und ganze Stadtteile deutlich nachhaltiger machen.

Dazu müssen moderne Ansätze wie Teilinklusivmieten und Flatrate-Modelle in der Praxis überall dort, wo es auch für Mieter wirtschaftlich ist, umsetzbar werden“, erklärt die GdW-Hauptgeschäftsführerin.

Die besondere Herausforderung, an der mit dem Plattformprojekt ForeSight gearbeitet wird: Bisher sind viele technische Lösungen auf Ein- und Zweifamilienhäuser zugeschnitten. „Mit ForeSight rückt erstmals der bisher wenig beachtete und vielfach von Mietern bewohnte Bereich der Mehrfamilienhäuser in den Fokus, der mit 22,2 Millionen Wohnungen mehr als die Hälfte des gesamten Wohnungsbestandes ausmacht.

Damit können in Mehrfamilienhäusern die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für bezahlbare Technik und Services geschaffen werden: Vom sicheren Betrieb der Wohngebäude bis hin zu energiesparenden Lösungen für Gebäudebetreiber und Mieter, alltagsunterstützender Technik und Services für Mieter aller Generationen bis ins hohe Alter“, so Esser.

Zudem geht es beim Thema Digitalisierung immer auch um einen konsequenten Schutz von Daten und Privatsphäre. Die Wohnungswirtschaft engagiert sich sowohl im Projekt ForeSight als auch im Projekt GAIAX, um für unterschiedliche Gesamtprozesse Datenverantwortlichkeiten klar und eindeutig zu regeln und rechtlich abzusichern…

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