Der Arbeitskreis Geislinger Konvention beschließt zukünftig Treibhausgas-Emissionen zu ermitteln

Am 27. Januar 2020 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Frühjahrssitzung in Lübeck: eingeladen hatte die TRAVE Grundstücksgesellschaft mbH.

Bilanzierung der Treibhausgasemissionen

Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent: „Wie von vielen Wohnungsunternehmen schon lange gefordert, hat der AK Geislinger Konvention einen neuen Teil 4 der Konvention formuliert. Auslöser dafür weiterhin sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29. September 2019 hinsichtlich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der CO2- Bepreisung“. Der GdW wird in die Umsetzung eng eingebunden. Zukünftig heißt der entsprechende Abschnitt „Bilanzierung der Treibhausgasemissionen“.

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Betriebskosten-Benchmarking

Der Arbeitskreis ist das „Normierungsgremium“ für das Betriebskosten-Benchmarking auf Basis der Geislinger Konvention. Die Geislinger Konvention ist eine seit über 20 Jahren bundesweit gültige Vereinbarung zwischen Verbänden, Wohnungsunternehmen, Benchmarking-Dienstleistern und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. In ihr sind die Strukturen für ein externes Benchmarkingverfahren für wohnungswirtschaftliche Betriebskosten festgeschrieben…

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