Nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz muss die Eigentümergemeinschaft einen so genannten Ersatzzustellungsvertreter benennen. Geschieht dies nicht, kann es die Eigentümer teuer zu stehen kommen. Darauf macht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Zehn Fragen und Antworten für Rechenzentrumsbetreiber zum neuen Energieeffizienzgesetz
Das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) konfrontiert Rechenzentrumsbetreiber...
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die daraus resultierenden Haftungsgefahren
In den letzten Jahren hat der Schutz von Whistleblowern, also von...
Das „Heizungsgesetz“, was ist betriebskostenrechtlich zu beachten?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 trat die geänderte Fassung des...
Stromverbrauch – Digitale Messtechnik sorgt für Transparenz
Der Erfolg der Energiewende hängt auch davon ab, wie Erzeugungsanlagen, z....
Eigentum und Gemeinnützigkeit: Wie verträgt sich das?
Martina Haas
Es ist von großer Bedeutung, dass die Politik weiterhin sowohl...