Nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz muss die Eigentümergemeinschaft einen so genannten Ersatzzustellungsvertreter benennen. Geschieht dies nicht, kann es die Eigentümer teuer zu stehen kommen. Darauf macht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam.


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