Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die Funktion des Bodens sichern bzw. wiederherstellen. Dafür sind besonders schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und die Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren. Darüber hinaus sind Vorsorgemaßnahmen gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Für die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen besteht für die zuständigen Bodenschutzbehörden ein weiter Handlungsspielraum. Neben Gefahren, auf deren Abwehr es im klassischen Polizeirecht allein ankommt, erfasst das Gesetz bereits erhebliche Nachteile oder Belästigungen. Deshalb kann die Behörde regelmäßig in einem früheren Stadium tätig werden.
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Das Bundesbodenschutzgesetz und die darin enthaltene Haftung der Organe einer juristischen Person. Was ist zu tun, Herr Kalscheuer
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