BBSR legt aktuelle Analyse vor – Kommunale Wärmeplanung kommt voran

Immer mehr Gemeinden in Deutschland arbeiten an einem Wärmeplan. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Demnach haben bis Anfang Mai 2025 bereits 5.085 Gemeinden – rund 47 Prozent aller Gemeinden bundesweit – mit der Erstellung begonnen. Weitere 488 Gemeinden (4,5 Prozent) haben ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen.

Rund 66 Prozent der Bevölkerung (55,8 Millionen Menschen) leben in Gemeinden mit begonnener Wärmeplanung, weitere 16 Prozent (13 Millionen Menschen) in Gemeinden mit bereits fertigen Plänen. Lediglich 18 Prozent der Bevölkerung (15,6 Millionen Menschen) wohnen in Gemeinden ohne dokumentierten Planungsstart.

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Besonders weit ist der Fortschritt in Baden-Württemberg: Hier liegt in knapp einem Viertel der Gemeinden bereits ein fertiger Wärmeplan vor. In Schleswig-Holstein sind es zwar nur 3,2 Prozent, diese decken jedoch fast 45 Prozent der Landesbevölkerung ab. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo viele große Kommunen mit Frist bis 2026 verpflichtet sind, sind mehr als 80 Prozent der Gemeinden bereits aktiv.

Bevölkerungsdaten: Die Auswertungen basieren auf dem Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Stand 31.12.2023. Die Ergebnisse des Zensus 2022 (veröffentlicht am 25.06.2024) zeigen jedoch, dass die tatsächliche Bevölkerungszahl Deutschlands um 1,4 Mio. Personen niedriger ist. Eine detaillierte Aufbereitung dieser neuen Daten auf Gemeindeebene steht derzeit noch aus. Daher basieren die hier verwendeten Auswertungen auf den vorliegenden Zahlen der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung (siehe auch: BBSR (Hrsg.): Raumordnungsprognose 2045: Bevölkerungsprognose. BBSR-Analysen KOMPAKT 04/2024, Bonn). Quelle: Gemeindeverzeichnis Stand 31.12.2023 (ohne gemeindefreie, unbewohnte Gebiete), Datenstand Recherche 13. Mai 2025, Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) schafft seit dem 1. Januar 2024 erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen. Es verpflichtet die Länder, Wärmepläne für ihr Gebiet sicherzustellen. Die Fristen sind gestaffelt: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028.

Viele Gemeinden haben dennoch schon vor Ablauf ihrer Fristen mit der Arbeit begonnen. Über die Hälfte der derzeit aktiven Gemeinden hat weniger als 100.000 Einwohner. „Das zeigt, dass zahlreiche Kommunen frühzeitig Verantwortung übernehmen und den Weg für die Wärmewende bereiten“, heißt es in der Analyse des BBSR.

BBSR-Expertin Andrea Arnold-Drmic betont: „In den kommenden Jahren wird es nicht nur auf die flächendeckende Erstellung von Wärmeplänen, sondern insbesondere auf ihre Qualität und Nutzbarkeit ankommen. Entscheidend ist, dass die Pläne eine tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen bilden und wirksam zur Umsetzung der Wärmewende beitragen.“

Hintergrund: Wozu dienen kommunale Wärmepläne?

Kommunale Wärmepläne bilden die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Sie zeigen auf, wie der Wärmebedarf einer Kommune künftig klimaneutral gedeckt werden kann, welche Infrastrukturen dafür angepasst oder neu aufgebaut werden müssen und wo sich erneuerbare Energien, Abwärmequellen und effiziente Technologien am besten nutzen lassen. Die Pläne erfassen dabei das gesamte Gemeindegebiet. Ziel ist es, langfristig tragfähige und verlässliche Entscheidungsgrundlagen für Kommunen, Energieversorger, Wirtschaft und private Haushalte zu schaffen.

Christian Schlag, Quelle: BBSR

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