Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des eklatanten Mangels an altersgerechtem Wohnraum fordern der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) die sofortige Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des KfW-Förderprogramms 455-B „Barrierereduzierung“.
Die Lage ist alarmierend: Einer von der KfW beauftragten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge werden in Deutschland bis 2035 mehr als zwei Millionen barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnungen zusätzlich benötigt.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen rapide an – derzeit sind es rund 5,6 Millionen Menschen, bis 2040 wird mit bis zu acht Millionen gerechnet. Der Großteil wird zuhause betreut – doch rund sieben Millionen Bäder in Deutschland sind dafür nicht geeignet: Sie sind sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und nicht pflegegerecht.
„Ein barrierefreies Bad ist keine Frage des Komforts, sondern der Menschenwürde“, sagt Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Es ist Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung im Alter und eine funktionierende häusliche Pflege.
Dass das Programm 455-B in den Haushaltsplanungen für 2025 und 2026 nicht mehr berücksichtigt wird, ist ein schwerwiegender Fehler – gerade in einer älter werdenden Gesellschaft.“
ZVSHK und VDS fordern:
- Förderprogramm 455-B reaktivieren: Mindestens 150 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt einplanen.
- Zuschusshöhe erhöhen: Förderquote auf 10 % bei Investitionen bis 50.000 Euro ausweiten.
- Praxisgerechte Kriterien umsetzen: Keine pauschalen Mindestgrößen für Badezimmer – auch kleine Bestandsbäder müssen förderfähig bleiben, z. B. bei Einbau bodengleicher Duschen.
- Pflege mitdenken: Technische Normen um pflegerelevante Anforderungen ergänzen – und kosteneffiziente Lösungen standardisieren.
- Integrierte Förderstrategie etablieren: Gesundheits- und Bauministerium müssen gemeinsam handeln. KfW-Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen dürfen nicht länger isoliert betrachtet werden.
„Investitionen in barrierefreie Bäder lohnen doppelt – sie stärken die häusliche Pflege und entlasten das Pflegesystem langfristig“, ergänzt VDS-Geschäftsführer Jens Wischmann. „Die Politik muss jetzt handeln – nicht irgendwann. Die Bundeshaushalte 2025 und 2026 müssen hier klare Signale setzen.“
Frank Ebisch


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3 Mio. Haushalte benötigen barrierearmen Wohnraum – Tendenz steigend
Für eine eigenständige und sichere Lebensführung im Alter bzw. bei körperlichen Einschränkungen ist der Abbau von Barrieren in der Wohnung erforderlich. Der demografische Wandel treibt den Bedarf an barrierearmem Wohnraum. Aktuell gibt es ca. 3 Mio. Haushalte mit Mobilitätseinschränkungen, im Jahr 2035 werden es 3,7 Mio. sein.
Doch nur 560.000 Wohnungen sind nach unserer (erstmalig repräsentativen) Schätzung barrierearm. Um die enorme Versorgungslücke trotz Markthemmnissen zu verringern, setzt die KfW mit dem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ Investitionsanreize für die Barriererreduzierung des Wohnungsbestands. In den Jahren 2014–2018 wurden mit Förderkrediten und Investitionszuschüssen insgesamt 190.000 Wohnungen umgebaut.
Dies zeigt eine von KfW Research und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebene Evaluation. Die Förderung wird zudem als effektiv bewertet: Es werden mit Abstand am häufigsten die Maßnahmen durchgeführt, die zentral für Unfallvermeidung und selbstständige Alltagsbewältigung sind – Schwellenabbau und altersgerechte Badezimmer. Zudem wird die zentrale, mobilitätseingeschränkte Zielgruppe sehr gut erreicht – was vß.a. auf die für ältere Haushalte geeignete Zuschussförderung zurückzuführen ist.
Die Bedeutung der Förderung wird künftig zunehmen. Denn von ohnehin zunehmender Altersarmut abgesehen, verursacht die Corona-Pandemie erhebliche Einkommenseinbußen. Gleichzeitig dürfte die erlebte Isolation in der eigenen Wohnung die Bedeutung altersgerechten Wohnraums stärker ins Bewusstsein rücken.
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