Nach Leitungswasserschäden werden häufig die Rohrabschnitte, an denen es zu Leckagen gekommen ist, für eine Untersuchung ins IFS geschickt. In vielen Fällen sind sowohl an der Innen- als auch an der Außenwand eines solchen Asservates Korrosionspuren vorhanden. Dann muss der Gutachter zunächst klären, ob Außenkorrosion das Rohr geschädigt hat oder ob sie die Folge von Innenkorrosion ist.
Die Frage lautet also: Erfolgte der Wanddurchbruch von innen oder von außen? Massive äußere Korrosionsschäden mögen zu einem schnellen Urteil verleiten, doch Aufschluss gibt nur eine Vergrößerung der Bruchstelle. Die Bilder oben zeigen Stahlrohre aus einer Heizungsinstallation, an denen es Rohrbrüche gegeben hat. Rechts ist der Korrosionsangriff von außen gut zu erkennen. An der gezeigten Stelle wäre sehr bald ein weiteres Loch entstanden.
Bruch durch Spannungsrisskorrosion
Während bei einem Bruch durch Spannungsrisskorrosion häufig allein durch die Laboruntersuchung festgestellt werden kann, ob zum Beispiel ein Produktmangel oder ein Installationsfehler vorliegt, sind bei Schäden durch Innen- und Außenkorrosion in der Regel mindestens Informationen zur Einbausituation notwendig, um eine Aussage zur Verantwortlichkeit treffen zu können.
Die oben gezeigten Rohrabschnitte hatten auf der Betonsohle im Fußboden eines Bürogebäudes gelegen. Außer dem Asservat erhielt der Gutachter Bilder von der Schadenstelle. Darauf konnte er erkennen, dass die Leitung vor allem in Bereichen korrodiert war, in denen die Betonsohle nicht mit Bitumenbahnen abgeklebt und somit keine Trennung zwischen Rohr und Betonschicht vorhanden war.
Der Planer beziehungsweise der Installateur
Der Hersteller des Leitungssystems wies in seinem technischen Handbuch ausdrücklich darauf hin, dass die Rohre auf Betonböden nur mit einer Umhüllung verlegt werden dürfen und dass die längere Einwirkung von Feuchtigkeit zu Außenkorrosion an den Rohren führen kann. Er verwies auf einen entsprechenden Korrosionsschutz…