Arbeitgeberseitige Kündigungen führen oft zu Konflikten, weshalb Unternehmen häufig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch für Arbeitnehmer kann sich eine gütliche Lösung lohnen. Gemeinsam lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke besser umgehen.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Augen auf bei Abfindungen, Fallstricke liegen überall!
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert verlässliche Entwicklung der Gebäudepolitik
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. warnt vor einer wachsenden Rechts- und...
Krank in der Immobilie – Wie sich das für Betroffene rechtlich...
Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch...
Digitalisierung trifft Fachkräftemangel – Wie AssetEnergy den Montageprozess im Messdienst digitalisiert
Auf der HEIKOM, der Fachmesse für digitales Energie- und Gebäudemanagement, dreht...
BGH: Heizungstausch und Umlagefähigkeit
Der BGH hat mit Urteil vom 26. März 2025, VIII ZR...
LG Berlin II: Betriebskosten und Minderleistungen
Trägt der Mieter die Betriebskostenlast für Leistungen des Vermieters oder Dritter,...
BGH: Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes...
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...

