Auch Daueraufträge wollen beachtet sein – Jährlich fließt viel Geld aus Überzahlungen an Schuldner zurück

Dank modernster Technik ist es kein Problem mehr, seine Geldgeschäfte jederzeit und von überall her zu tätigen. Onlinebanking, Geldanlage, Börsen- und/oder Marktbeobachtung … alles machbar. Auch die Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber nicht alles, was möglich ist, wird auch umgesetzt. Als Kunde einer Bank z. B. muss nun niemand mehr ausschließlich auf deren Öffnungszeiten oder Automaten angewiesen sein, aber werden deshalb alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto sorgfältig und regelmäßig überprüft oder würden fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen sofort bemerkt? „Nach unserer Erfahrung ist das leider oft nicht so“, so Bernd Drumanns Kommentar zu diesem Thema.

Drumann ist Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH und weiß in diesem Zusammenhang noch von einem anderen „Phänomen“ zu berichten. „Selbst mit Daueraufträgen, bei denen ja eigenes Geld vom Konto regelmäßig an jemanden abfließt, wird stiefmütterlich umgegangen. Sie werden oft nicht an neue Gegebenheiten angepasst oder es wird gar vergessen, sie zu kündigen. Letzteres geschieht nicht selten besonders dann, wenn alle Raten z. B. für die neue Küche bezahlt sind.“

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Daueraufträge sind nicht „in Stein gemeißelt“

„Ist ein Dauerauftrag erst einmal eingerichtet, scheint ihm oft kein Gedanke mehr zu gelten,“ so Drumanns Erfahrung. „Wird gern schon mal selbst um Centbeträge gestritten, wenn es um das eigene Geld geht, scheinen Daueraufträge da völlig außen vor zu sein. Eingerichtet — abgehakt!

Von 2014 bis 2019 haben wir durchschnittlich pro Jahr rund 28.000 EUR an Schuldner zurückgezahlt, die auf Grund von Überzahlung bei uns eingegangen sind“, so Drumann. „Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Überzahlungen aus Daueraufträgen, die zu wenig auf ihre Aktualität hin kontrolliert wurden. In 2020 waren es trotz Corona sogar 47.063,00 EUR!

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Konnte mit dem Schuldner eines Mandanten eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, wobei die offene Forderung durch Ratenzahlung getilgt werden soll, wird seitens des Schuldners nicht selten ein Dauerauftrag eingerichtet, damit keine Rate vergessen wird und so u. U. weitere Schulden entstehen. Eigentlich sollte man annehmen, dass ein Schuldner froh ist, endlich alle Schulden los zu sein und auf die letzte Ratenzahlung ‚hin fiebert‘, oder aber den Dauerauftrag gleich von Anfang an auf die absehbare Laufzeit der Raten (bis zur Erfüllung der gesamten Forderungssumme) zeitlich begrenzt, aber dem ist oft genug nicht so.

Es wird tatsächlich nicht selten vergessen, den Dauerauftrag zu beenden. Dabei werden die meisten Schuldner von uns sogar darauf hingewiesen, dass die letzte Rate ansteht. Das gilt besonders für den Fall, dass der ausstehende Restbetrag geringer ausfällt als die bisher überwiesenen Raten. Ja, und es kommt sogar auch vor, dass wir mehrmals anfragen müssen, wohin der überzahlte Betrag denn von uns zurücküberwiesen werden soll. Spätestens, wenn einmal Schulden entstanden sind, sollte der Umgang mit eigenem und fremdem Geld doch genauer genommen werden.“

Schulden getilgt – Zahlungen beenden

„Das trifft leider nicht immer zu. Bei oben genannten überzahlten Beträgen handelt es sich wohlgemerkt um Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem ein Schuldner seine Schuld komplett getilgt hat. Das wiederum bedeutet, dass der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung vom Schuldner zu 100% erhalten hat…

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