Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren in den deutschen Städten durchschnittlich rund 40 Prozent der Wohnungen zerstört. Die dramatische Wohnungsnot dieser Zeit wurde durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen verstärkt, so dass in den ersten Jahren nach Kriegsende mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung in Notunterkünften lebte. Mit dem Inkrafttreten des Ersten Wohnungsbaugesetzes am 1. April 1950 wurden die Weichen für eine Vielzahl von Neubaumaßnahmen gestellt.
Dabei galten klar definierte Vorgaben: Für die Millionen von Menschen, die ihr Zuhause verloren hatten, musste in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Wohnraum zu erschwinglichen Preisen geschaffen werden. Aus diesem Grund waren die Häuser, die vor sechs Jahrzehnten errichtet wurden, vor allem eins: schlicht und praktisch. Seitdem haben sich nicht nur der Bedarf der Wohnfläche pro Person mehr als verdoppelt und die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt deutlich reduziert, auch weitere Anforderungen an das Wohnen haben sich erheblich verändert.
Dies betrifft die Grundrisse der Wohnungen ebenso wie den energetischen Zustand der Gebäude als auch das Wohnumfeld.