Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Erlass vom 28. Oktober 2009 die einkommen-/lohnsteuerrechtliche Behandlung von Unfallversicherungen für Arbeitnehmer neu geregelt. Ob und inwieweit diese Neuerung Auswirkungen auf die betriebliche Praxis hat, hängt folglich davon ab, ob der Arbeitnehmer die Leistung unmittelbar bei dem Unfallversicherer geltend machen kann, ob also ein Direktanspruch des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart ist, oder aber die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag ausschließlich dem Arbeitgeber vorbehalten bleibt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk Klärt auf.
![Unfallversicherung Unfallversicherung](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2013/02/284abb2acff9fb10e3d31009f15c8be7.jpg)
![Unfallversicherung Unfallversicherung](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2013/02/284abb2acff9fb10e3d31009f15c8be7.jpg)
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Änderungen zur betrieblichen Unfallversicherung. Was ist zu tun?
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024: Das Team gewinnt – Moderne Zusammenarbeit als...
Wie arbeiten Teams in Zukunft erfolgreich zusammen? Zu dieser Frage haben...
Erfahrungen über den VdS-Lehrgang „Verhütung von Leitungswasserschäden“
Seit 2007 wird von der VdS Schadenverhütung GmbH jährlich ein zweitägiges...
IT-Sicherheitskennzeichen des BSI nun auch für Videokonferenzdienste
Das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebene IT-Sicherheitskennzeichen...
Vorsorge + aktive Gesundheitsförderung – WG „Lipsia“ eG positioniert sich als...
Als eines der größten und leistungsstärksten Wohnungsunternehmen in Leipzig richtet die...
So versichern Sie Ihre PV-Anlagen
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist für immer mehr Wohnungsunternehmen interessant. Aber...
Mobiles Arbeiten erhöht die Gefahr von Cyberangriffen in Unternehmen
Homeoffice und mobiles Arbeiten führt in vielen Unternehmen zu Problemen mit...