Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Die Rechtsprechung vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position. Wie betroffene Unternehmen profitieren können.


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Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen. Steuerberaterin Martina Dapper erklärt was zu tun ist.
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