Die meisten Versicherungsnehmer gehen davon aus, alles sinnvollerweise Nötige getan zu haben, wenn Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch noch das Elementarschadenrisiko in den Versicherungsvertrag eingeschlossen haben. Doch auch in diesen Fällen steckt der Teufel im Detail, wie sich aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30. September 2014 entnehmen lässt (Az.: 12 U 63/14).


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Dachziegel und Elementarschäden –Sturm hebt die Dachziegel, Regen dringt ein. Wer trägt den Schaden, was ist zu beachten, Herr Senk?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Previous article
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
BGH: Heizungsumstellung von Öfen auf Wärmelieferung – Was zahlt der Mieter?
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Keine Pflicht zur Zahlung: Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse unzulässig
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den...
AG Hamburg-Bergedorf: Umlage neuer Betriebskosten
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat mit Urteil vom 21. Juli 2022, Az.:...
Mietrechtsstreitigkeiten steigen – Betriebskosten auf Platz 3
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor...
Quartierspeicher: Technik ist einsatzbereit, aber rechtliche Hürden bremsen die Umsetzung
Strom dort nutzen, wo er erzeugt wird: Im Rahmen eines Forschungsprojekts...
Acht Urteile zum Themenkreis Terrasse, Loggia und Balkon
Allmählich beginnen die Menschen wieder damit, ihre Gartenmöbel aus dem Winterschlaf...

