Die meisten Versicherungsnehmer gehen davon aus, alles sinnvollerweise Nötige getan zu haben, wenn Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch noch das Elementarschadenrisiko in den Versicherungsvertrag eingeschlossen haben. Doch auch in diesen Fällen steckt der Teufel im Detail, wie sich aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30. September 2014 entnehmen lässt (Az.: 12 U 63/14).
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Dachziegel und Elementarschäden –Sturm hebt die Dachziegel, Regen dringt ein. Wer trägt den Schaden, was ist zu beachten, Herr Senk?
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