Um die Pflichtteilsergänzungsansprüche enterbter Familienangehöriger toben seit jeher erbitterte Rechtsstreitigkeiten. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen wurden seit einer Entscheidung des damaligen Reichsgerichts aus dem Jahr 1930 bis zum heutigen Tage anhand der Höhe der bis zum Tod des Erblassers gezahlten Prämien ermittelt. Diese Praxis hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 28. April 2010 (AZ IV ZR 73/08) abgeändert und damit für eine unter Umständen beträchtliche Aufwertung der Ansprüche enterbter Angehöriger gesorgt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt.
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Lebensversicherung! Bundesgerichtshof: Rächer der Enterbten
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