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Digitale Transformation im Freiraum: Außenanlagen auf Klick steuern

Digitale Transformation im Freiraum: Außenanlagen steuern
Wer seine Außenanlagen digital im Griff hat, senkt nicht nur die Lebenszykluskosten, sondern sichert auch die notwendige Qualität und Haftungssicherheit rechtssicher ab, warnte Ralf Semmler (Institut für Stadtgrün / Datenbankgesellschaft). Foto: wohnungswirtschaft-heute.de

Auf dem 15. Mainzer Immobilientag machte Ralf Semmler (Institut für Stadtgrün / Datenbankgesellschaft) deutlich, dass das Management von Außenanlagen vor einem radikalen Umbruch steht. Unter dem Titel „Digitale Bewirtschaftung blauer, grauer und grüner Infrastrukturen – auf Klick“ zeigte er auf, wie die Branche den Sprung von der Zettelwirtschaft zur kognitiven Betriebssteuerung vollziehen kann.

Warum das wichtig ist

Während in der Immobilienwirtschaft die Digitalisierung des Hochbaus längst Standard ist, führen die Außenanlagen oft noch ein Schattendasein als „vergessene Infrastruktur“. Dabei machen Freiflächen – die sogenannte grüne, blaue und graue Infrastruktur – einen erheblichen Teil des Portfoliowerts und der Mieterzufriedenheit aus.

In Zeiten des Klimawandels (Stichwort: Schwammstadt) und steigender Kostensensibilität wird ein professionelles Freiraummanagement unverzichtbar. Der Vortrag von Ralf Semmler verdeutlicht, dass die Pflege dieser Flächen kein „chaotisches Wetter-Business“ bleiben darf, sondern durch digitale Prozesse steuerbar werden muss.

Für die Branche bedeutet dies: Wer seine Außenanlagen digital im Griff hat, senkt nicht nur die Lebenszykluskosten, sondern sichert auch die notwendige Qualität und Haftungssicherheit rechtssicher ab.

Das Datenfundament: Drohnen und Regelwerke

Der erste Schritt zu einem professionellen Management ist die Kenntnis des Bestands. Semmler erläuterte, dass heute Drohnenbefliegungen oder Flugzeugaufnahmen mit einer Bodenauflösung von 6 cm die Basis bilden. Aus diesen Daten werden digitale Karten abgeleitet, die in Geoportalen für jeden sichtbar und messbar sind.

Die Grundlage für die Klassifizierung bildet die FLL-Richtlinie Freiraummanagement, die auf der DIN 276 (insbesondere der 500er Klasse für Außenanlagen) basiert. Semmler betonte, wie wichtig eine tiefe Erfassung ist: Es macht für die Kosten einen massiven Unterschied, ob eine Hecke unter oder über einem Meter hoch ist, da dies den Zeitaufwand der Mitarbeiter direkt beeinflusst. Ein standardisierter Objektartenkatalog sorgt dabei für eine einheitliche Nomenklatur, die beispielsweise in Hamburg und München gleichermaßen verstanden wird.

Lebenszykluskosten: Warum „billiges“ Bauen teuer wird

Ein zentraler Punkt von Semmlers Argumentation war die Lebenszyklusbetrachtung. Während in Deutschland oft ohne Blick auf die Folgekosten gebaut wird, ermöglicht sein Modell die Berechnung sämtlicher Kosten über 20, 30 oder 40 Jahre.

Besonders anschaulich wurde dies am Vergleich von Wegebelägen: Eine wassergebundene Wegedecke ist in der Errichtung sehr günstig, erweist sich aber oft bereits nach acht Jahren durch den hohen Instandsetzungsaufwand als das teuerste Material.

Im Gegensatz dazu ist Natursteinpflaster in den Baukosten am höchsten, aber im Lebenszyklus durch seine Beständigkeit oft die wirtschaftlichste Wahl. Das System erlaubt es, für jedes Material – vom Spielgerät bis zur Rasenfläche – Wartung, Pflege und Instandsetzung präzise vorherzusagen.

Foto: wohnungswirtschaft-heute.de

Der „Kulturclash“ der digitalen Transformation

Die eigentliche Herausforderung ist laut Semmler jedoch nicht die Software, sondern die digitale Transformation der Organisation. Viele Bauhöfe und Grünflächenämter arbeiten noch mit morgendlichen Besprechungen und Rapportzetteln. Dieser Prozess ist fehleranfällig und intransparent.

Die Umstellung auf digitale Prozesse bedeutet oft eine strukturelle Anpassung der Organisation:

  1. Beseitigung von Medienbrüchen: Telefonate und E-Mails werden durch einen durchgängigen digitalen Datenfluss ersetzt.
  2. Etablierung einer Disposition: In der Verwaltung ist das Konzept der Logistik oft unbekannt. Es bedarf jedoch eines Disponenten, der Einsätze auf Basis von Service Level Agreements (SLAs), Wetterdaten und verfügbaren Ressourcen plant.
  3. Akzeptanz bei den Mitarbeitern: Semmler berichtete von der Schwierigkeit, Gärtner, die ihren Beruf bewusst wegen der Arbeit im Freien gewählt haben, von der Nutzung mobiler Endgeräte zu überzeugen.

Von der Jahresplanung zur kognitiven Steuerung

Ein modernes System geht weit über eine einfache Aufgabenliste hinaus. Durch die Verknüpfung von Pflegehandbüchern (die Nutzungen, Denkmalschutz und Naturschutz berücksichtigen) mit Pflegezeitenkalendern entstehen dynamische Einsatzpläne.

Das System lernt dabei mit: Durch die Rückmeldung der Mitarbeiter von mobilen Geräten über die tatsächlich benötigte Zeit für bestimmte Flächen können Datenbanken nach einigen Jahren kognitive Vorschläge machen. Der Disponent sieht auf einem Dashboard in Echtzeit, welche Teams welche Leistungen erbracht haben und wo Qualitätssicherungen oder Reklamationen notwendig sind.

Sogar externe Faktoren wie aktuelle Wetterlagen oder Wasserressourcen fließen über Open-Source-Datenbanken in das Disponenten-Dashboard ein.

Fazit für die Praxis

Das Ziel des digitalen Freiraummanagements ist die Vereinigung aller Informationen in einem System. Dies liefert nicht nur aktuelle Bestandsinformationen und Planungssicherheit für die Kosten, sondern sichert auch die Qualität der erbrachten Leistungen gegenüber Mietern und Bürgern ab.

Für die Wohnungswirtschaft bietet dies die Chance, die Außenanlagen von einem unkalkulierbaren Kostenfaktor zu einem steuerbaren Asset zu entwickeln.

Kernaussagen zum Mitnehmen

  • Vom Bauen zum Pflegen: In Deutschland wird oft gebaut und dann die Pflege vernachlässigt; Semmler plädiert für das Schweizer Modell, bei dem die Pflegekosten über 30 Jahre bereits bei der Planung feststehen.
  • Datenbasis per Drohne: Hochauflösende Luftbilder (6 cm Bodenauflösung) bilden heute die Grundlage für präzise Bestandsdatenerfassung und digitale Karten.
  • Lebenszykluskosten (LCC) im Freiraum: Sämtliche Materialien im Außenbereich – vom Gebrauchsrasen bis zum Natursteinpflaster – können heute auf 20 bis 40 Jahre genau kalkuliert werden.
  • Beseitigung von Medienbrüchen: Die größte Hürde ist die digitale Transformation der Organisation; Papierlisten und Telefonketten müssen durch durchgängige digitale Workflows ersetzt werden.
  • Rolle des Disponenten: Professionelles Freiraummanagement benötigt eine logistische Steuerung (Einsatzplanung), die Personalressourcen und Service Level (SLAs) effizient matcht.
  • Kollaborationsplattformen: Moderne Systeme vernetzen Auftraggeber, interne Regiebetriebe und externe Dienstleister in Echtzeit auf einer gemeinsamen Datenbasis.

Kristof Warda


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BIM als Überlebensstrategie: Warum Daten im Bestand über das Kapital entscheiden

Wer den Bestand nicht digital im Griff hat, riskiert heute nicht nur explodierende Kosten bei Sanierungen, sondern verliert schlicht den Zugang zu Kapitalmärkten und günstigen Baufinanzierungen. Foto: Geisselbrecht-MIT 2025 https://geisselbrecht.biz

Dr. Till Kemper, Partner bei HFK Rechtsanwälte, startete seinen Vortrag mit einer ernüchternden Feststellung aus der Praxis: Obwohl seit über zehn Jahren intensiv über Building Information Modeling (BIM) debattiert wird, liegt die Quote derer, die es aktiv in der Planung einsetzen, schätzungsweise erst bei 5 %. Doch der Druck auf die Immobilienwirtschaft wächst rasant – nicht primär durch technologische Begeisterung, sondern durch den Gesetzgeber und den Finanzsektor.

Warum das wichtig ist

Die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwelt wird oft als rein technisches Thema missverstanden, doch der Vortrag von Dr. Till Kemper (HFK Rechtsanwälte) auf dem 15. Mainzer Immobilientag macht eines unmissverständlich deutlich: Valide Gebäudedaten sind das neue Fundament für Finanzierungssicherheit und Haftungsschutz.

In einer Branche, die sich gezwungenermaßen von der reinen Errichtung hin zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung wandelt, wird Building Information Modeling (BIM) zum unverzichtbaren Werkzeug für das unternehmerische Risikomanagement.

Wer den Bestand nicht digital im Griff hat, riskiert heute nicht nur explodierende Kosten bei Sanierungen, sondern verliert schlicht den Zugang zu Kapitalmärkten und günstigen Baufinanzierungen. Für Wohnungsunternehmen und innovative Architekten ist BIM daher kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine betriebswirtschaftliche Überlebensstrategie, um den steigenden Anforderungen von ESG-Regulierung und Transaktionsrecht gerecht zu werden.

Informationsmanagement statt „fancy“ 3D-Bilder

Kemper räumte entschieden mit dem Vorurteil auf, dass BIM lediglich dazu diene, visuell ansprechende Modelle für die Vermarktung zu erstellen. In Wahrheit gehe es um ein tiefgreifendes Informationsmanagement innerhalb der Immobilienprozesse. „BIM ist ein Must-have für das Bauen im Bestand“, so Kemper, da die Komplexität von Sanierungen ohne eine saubere Datenstruktur kaum noch beherrschbar sei.

Er verwies auf das EU-geförderte Projekt Construct X, das daran arbeitet, großflächige Datenräume für die Immobilienwirtschaft nutzbar zu machen, um beispielsweise die kommunale Wärmeplanung oder das Quartiersmanagement auf eine solide, informationelle Basis zu stellen.

Der entscheidende Treiber: „Weil es sonst kein Geld gibt“

Warum sollte ein Bestandshalter aus der Wohnungswirtschaft jetzt massiv in BIM investieren? Kempers Antwort ist so einfach wie provokant: „Weil wir sonst kein Geld bekommen“. Die Baufinanzierung wird durch Regulierungen wie die EU-Taxonomie oder CSRD zunehmend an digitale Transparenz gekoppelt.

Banken fordern im Rahmen von Basel III klare Nachweise darüber, wie „grün“ oder nachhaltig ein Gebäude im Lebenszyklus tatsächlich ist. Ohne ein digitales Modell, das Informationen zu Bauteilen, Qualitäten und Revisionsbedarfen verknüpft, wird ein rechtssicheres ESG-Reporting zur unlösbaren Aufgabe.

Quelle: HFK Rechtsanwälte

Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Messlatte für Immobilientransaktionen höher gelegt. Es reicht laut Kemper nicht mehr aus, dem Käufer einen ungeordneten Datenraum „rüber zu schludern“. Verkäufer müssen heute geordnet und vollumfänglich über Instandsetzungs- und Wartungsbedarfe informieren. Ein gut gepflegtes BIM-Modell wird hier zur wertsteigernden Versicherung gegen spätere Haftungsansprüche und Rückabwicklungen.

Risikominimierung beim Bauen im Bestand

Ein zentrales Problem bei Bestandssanierungen ist die mangelnde Kenntnis der tatsächlichen Substanz. Kemper zitierte das warnende Beispiel des Konzerthauses in Würzburg, bei dem die Bauzeit um Jahre überschritten wurde und die Kosten explodierten, weil der Bestand im Vorfeld schlicht nicht ausreichend untersucht worden war.

Digitale Werkzeuge bieten hier effiziente Lösungen:

  • 3D-Scanning und Punktwolken: Statt mühsamer manueller Vermessung können Bestände präzise digital erfasst werden, was die Planungssicherheit massiv erhöht.
  • KI-gestützte Bestandserkennung: Neue KI-Modelle können bereits aus statistischen Werten und Scans vermutete Baumaterialien ableiten und belastbare Plangrundlagen schaffen.
  • Visualisierung für Behörden: 3D-Modelle helfen, Denkmalschutzbehörden oder Nachbarn komplexe Bauvorhaben (wie modulare Aufstockungen) verständlich zu machen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.

Die neue „Digitale Betreiberverantwortung“

Mit der Digitalisierung wandelt sich auch die juristische Verantwortung des Eigentümers. Kemper prägte den Begriff der „Digitalen Betreiberverantwortung“. Wenn ein Eigentümer (Owner) der „Herr des BIM-Modells“ ist, trägt er auch die Verantwortung für die Richtigkeit und Konsistenz dieser Daten.

Dies erfordert neue Vertragswerke, die Nutzungsrechte, Haftung für Datenfehler und die lückenlose Übergabe von Informationen zwischen Planern, Bauunternehmern und dem Facility Management regeln.

Kritisch merkte Kemper an, dass Planung und Betrieb in Deutschland oft noch in „getrennten Fachschuhen“ agieren. Architekten beenden ihre Arbeit oft mit der Abnahme, während die für den Werterhalt entscheidenden Themen dann erst beginnen. BIM zwingt die Akteure dazu, den Betrieb bereits in der ersten Skizze mitzudenken.

Wer diese Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn aus mangelhafter Instandsetzung Gefahren für Leib und Leben entstehen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Till Kemper riet den anwesenden Branchenvertretern, beim Thema Digitalisierung „klein zu starten und dann immer größer zu werden“. Statt das gesamte System auf einmal umstellen zu wollen, sollten konkrete „Use Cases“ definiert werden – beispielsweise die digitale Erfassung von Revisionszyklen oder das Monitoring von Wasserleitungen zur Vermeidung von Legionellenbefall.

Letztlich wird sich BIM zu einem „Building Sustainability Modeling“ weiterentwickeln. In einer künftigen Kreislaufwirtschaft, in der Bauteile nach dem Abriss wiederverwendet werden sollen (Reuse), sind digitale „Gebäudepässe“ die einzige Möglichkeit, den Wert und die Beschaffenheit der verbauten Ressourcen nach Jahrzehnten noch nachweisen zu können.

Kernaussagen zum Mitnehmen

  • BIM als Informationsmanagement: BIM ist weit mehr als ein optisches 3D-Modell; es ist das Management von Prozessketten und Informationen über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie.
  • Hebel Finanzierung: Banken fordern für die Baufinanzierung (Basel III) zunehmend valide Daten zur Nachhaltigkeit und zu den Lebenszykluskosten – ohne digitale Datenbasis drohen schlechtere Konditionen oder Ablehnungen.
  • Rechtsprechung des BGH: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft die Informationspflichten beim Verkauf; ungeordnete Datenräume reichen nicht mehr aus, um über Instandsetzungsbedarfe rechtswirksam aufzuklären.
  • Bauen im Bestand: Digitale Methoden wie 3D-Scanning und Punktwolken sind essenziell, um kostspielige Überraschungen bei der Bausubstanz und Bauzeitverzögerungen zu vermeiden.
  • Digitale Betreiberverantwortung: Eigentümer (Owner) sind zunehmend dafür verantwortlich, die Konsistenz und Richtigkeit der digitalen Gebäudedaten sicherzustellen, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.
  • Nachhaltigkeit durch Daten: BIM entwickelt sich zum „Building Sustainability Modeling“, da echte Kreislaufwirtschaft und Bauteil-Wiederverwendung (Reuse) ohne detaillierte digitale Gebäudepässe nicht umsetzbar sind.

Kristof Warda


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Denkmalschutz vs. Wirtschaftlichkeit: Das „Ochsen“-Dilemma in Schifferstadt

Denkmalschutz vs. Wirtschaftlichkeit: Das „Ochsen“-Dilemma

Auf dem 15. Mainzer Immobilientag präsentierten das Team Daniela Hartenbach, Tobias von Pastau (beide mz³) und Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter ein bemerkenswertes Fallbeispiel aus der Praxis: das Projekt „Zum Ochsen“ in Schifferstadt.

Der Vortrag illustrierte eindrucksvoll, warum die Digitalisierung und das Lebenszyklusmanagement gerade bei komplexen Bestandsimmobilien über den wirtschaftlichen Erfolg entscheiden.

Warum das wichtig ist

Die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gilt in der Wohnungswirtschaft oft als finanzielle Unwägbarkeit. Der gemeinsame Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter (Hochschule Mainz/IFBOR), Daniela Hartenbach und Tobias von Pastau (beide mz³) am 15. Mainzer Immobilientag verdeutlicht jedoch, dass die wirtschaftliche Bewertung solcher Projekte weit über die bloßen Baukosten hinausgehen muss.

Für die Branche ist dies deshalb so relevant, weil öffentliche Fördergelder – etwa nach der Richtlinie Bau (RL-Bau) in Rheinland-Pfalz – zunehmend zwingend eine monetäre Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis von Lebenszykluskosten fordern.

Wer hier nicht präzise nachweisen kann, wie sich Investitionen und Baunutzungskosten über Jahrzehnte verhalten, riskiert den Verlust essentieller Zuschüsse. Das vorgestellte Projekt zeigt exemplarisch, wie man den Spagat zwischen strengen Denkmalschutzauflagen, explodierenden Technikkosten und langfristiger Betriebsfähigkeit meistert.

Architektur zwischen Tradition und Mensabetrieb

Das Projekt im kleinteiligen Ortskern von Schifferstadt kombiniert einen denkmalgeschützten Tanzsaal aus den 1920er Jahren mit einem modernen Neubau an der Stelle einer baufälligen Gaststätte. Die Herausforderung für das Architekturbüro mz³ bestand darin, das geforderte Raumprogramm – inklusive einer Mensa für angrenzende Schulen und Bürgerräumen – in der historischen Struktur unterzubringen.

Tobias von Pastau, Daniela Hartenbach und Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter erklären im Vortrag, warum die Digitalisierung und das Lebenszyklusmanagement gerade bei komplexen Bestandsimmobilien über den wirtschaftlichen Erfolg entscheiden. Foto: wohnungswirtschaft-heute.de

Um den städtebaulichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Volumen des Neubaus in ein „Dreigiebelhaus“ aufgelöst, das sich maßstäblich in die Umgebung der Dreiseithöfe einfügt. Durch eine „Glasfuge“ zwischen Alt- und Neubau gelang es, die historische Giebelfassade erlebbar zu machen und gleichzeitig eine klare Trennung zwischen den Zeitepochen zu schaffen.

Die „unsichtbare“ Technik und ihre Folgen

Ein zentraler Diskussionspunkt waren die massiven Kostensteigerungen durch technische Anforderungen. Da der Denkmalschutz im Inneren des Saals keine sichtbaren technischen Anlagen duldete, mussten Lüftungs-, Kühl- und Wärmegeräte unter großem Aufwand im Dachboden des Bestandsgebäudes untergebracht werden. Dies erforderte ein zusätzliches Sekundärtragwerk, um die Bestandsstatik nicht zu belasten.

Daniela Hartenbach verdeutlichte die finanziellen Dimensionen: Ein historisch rekonstruierter Lüftungsauslass in der Decke kostet im Vergleich zu einem Standardbauteil ungleich mehr. Insgesamt landete das Projekt bei 13,2 Millionen Euro, wobei das Verhältnis von Technik- zu Bauwerkskosten fast 50:50 erreichte – eine Quote, die im Rahmen konventioneller Wirtschaftlichkeitsberechnungen kaum noch plausibel erklärbar ist.

Die methodische Herausforderung der RL-Bau

Prof. Dr. Bogenstätter ordnete das Projekt in den Kontext der Förderlandschaft ein. In Rheinland-Pfalz verlangt die RL-Bau für den Erhalt von Fördergeldern eine Lebenszyklus-orientierte Kostenoptimierung von Investitions- und Baunutzungskosten. „Das Blatt kriegt jeder Studierende im dritten Semester“, so Bogenstätter, doch die eigentliche Frage sei das Datenmanagement: Woher kommen die validen Zahlen für die zukünftigen Instandsetzungen?.

Er wies auf ein systemimmanentes Problem hin:

  1. Der Technikanteil in Gebäuden steigt stetig.
  2. Technik hat eine deutlich kürzere Lebensdauer als die Baukonstruktion.
  3. Dadurch steigen die notwendigen Instandsetzungsbudgets massiv an, ohne dass diese in den Haushalten der Kommunen entsprechend abgebildet werden.

Technische Lebensdauer: Ein Feld der Unsicherheit

Ein kritischer Punkt in der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist die Annahme der technischen Lebensdauer. Bogenstätter zeigte auf, dass wissenschaftliche Quellen hier massiv voneinander abweichen – bei Holzelementen reichen die Angaben beispielsweise von 40 bis zu 140 Jahren. Setzt man in der Kalkulation jedoch nur einen Zeitraum von 30 Jahren an, fallen viele notwendige Reinvestitionen schlicht aus der Rechnung heraus.

Er plädierte dafür, von Modellen wie in der Schweiz zu lernen, die oft eine proaktive Wartungsstrategie verfolgen (Austausch bei 70 % der Lebensdauer), um das Risiko unvorhersehbarer Ausfälle zu minimieren. In deutschen Kommunen herrsche hingegen oft die „Ausfallstrategie“ vor: Man wartet, bis etwas kaputt ist, da die Budgets für den Werterhalt fehlen.

Fazit für die Praxis

Das Beispiel Schifferstadt zeigt: Denkmalschutz ist teuer, aber durch eine kluge Kombination aus BIM Light und einer realistischen Lebenszyklus-Argumentation lassen sich auch solche Projekte fördern und steuern. Prof. Bogenstätter mahnte jedoch, dass Technik sinnvoll und wartbar bleiben muss. In Schifferstadt führten allein drei verschiedene Lüftungszentralen in einem Gebäude zu einer Komplexität, die im späteren Betrieb hohe Anforderungen an das Personal stellt.

Für die Wohnungswirtschaft bleibt die Erkenntnis: Wirtschaftlichkeit im Bestand ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer harten Auseinandersetzung mit Daten, Strategien und den Realitäten der Technik.

Kernaussagen zum Mitnehmen

  • Projekt „Zum Ochsen“: Sanierung eines historischen Tanzsaals aus den 1920er Jahren und Neubau eines Gemeindezentrums im Ortskern von Schifferstadt.
  • Massive Technikkosten: Aufgrund von Denkmalschutzauflagen (z. B. unsichtbare Technik im Dachboden) stieg das Verhältnis von Technik- zu Bauwerkskosten auf fast 50:50 bei Gesamtkosten von ca. 13,2 Mio. Euro.
  • Kostentreiber Denkmalschutz: Speziallösungen, wie die Rekonstruktion historischer Lüftungsauslässe, kosten das 10- bis 15-fache im Vergleich zu Standardbauteilen.
  • Methodenzwang durch RL-Bau: Förderrichtlinien verlangen Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach DIN 18960, was eine valide Datenbasis für Instandsetzungszyklen unumgänglich macht.
  • Strategische Instandhaltung: Kommunen neigen oft zu einer „Ausfallstrategie“, während wissenschaftlich fundierte Lebenszyklusmodelle proaktive Wartungsstrategien zur Risikominimierung nahelegen.

Kristof Warda


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Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
Das Jahr 2026 bringt sowohl neue rechtliche Anforderungen als auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Eigentümer, Vermieter und Verwalter, sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland IVD. Foto: IVD

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse.

„Viele der neuen Regelungen wirken sich unmittelbar auf Eigentümer und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien aus“, erklärt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland IVD. „Insbesondere bei Mietverhältnissen und energetischen Maßnahmen sollten Eigentümer die neuen Vorgaben frühzeitig berücksichtigen.“

Der IVD gibt einen Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen:

Mietpreisbremse wird verlängert

Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Die Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse bisher gegolten hat, setzen auch zukünftig auf sie. Im Zuge der sich ändernden Wohnungsmärkte wurden in Teilen die Gebietskulissen angepasst. Für Neuvermietungen in diesen angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete damit im Grundsatz weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Indexmietvertrag und möblierte Vermietung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, Indexmieten künftig zu begrenzen. Begründet wird dies mit der direkten Kopplung an die Verbraucherpreise, die in Phasen hoher Inflation zu deutlichen Mietsteigerungen führen kann. Für Vermieter bedeutet dies, dass Anpassungen aus Indexmietverträgen ab 2026 voraussichtlich einer gesetzlichen Obergrenze unterliegen werden.

Die konkrete Ausgestaltung soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Zudem plant das Bundesjustizministerium weitergehende Änderungen bei Indexmiet- sowie Kurzzeitmietverträgen und beim möblierten Wohnen. Vermieter müssen daher damit rechnen, dass sich der rechtliche Rahmen in diesen Bereichen spürbar verändert. Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag zurück.

Änderungen im Bereich Sozialwohnungen

Für öffentlich geförderten Wohnraum erhöhen sich zum 1. Januar 2026 die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Verwaltung und Instandhaltung. Eigentümer solcher Immobilien können ihre Mieten im Rahmen der regulären Vorgaben entsprechend anpassen. Die Umsetzung höherer Pauschalen erfordert eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung an die Mieter.

Heizung: Anforderungen des GEG treten in Kraft und CO2-Preis steigt

Spätestens ab 1. Juli 2026 greift in Großstädten die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe ist an das Vorliegen der Wärmeplanungen gekoppelt, die derzeit überall in Arbeit sind. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 beschlossen haben.

Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Dort, wo Kommunen bereits früher ihre Wärmeplanung verabschiedet haben, greift die Regelung bereits ab Verabschiedung der Wärmeplanung. Parallel dazu steigen für Heizöl- und Erdgasheizungen die laufenden Kosten, da der nationale CO2-Preis bereits zu Jahresbeginn von 55 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne erhöht wird. Für Vermieter ist weiterhin das gesetzliche Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern anzuwenden, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt.

Bis Ende 2026 müssen außerdem sämtliche Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Nach Installation der Technik besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter. Bei Verstößen drohen Mietminderungsrechte.

CO2-Zertifikatehandel wird auf 2028 verschoben

Der EU-Zertifikatehandel für die Bereiche Wärme und Verkehr tritt nicht wie geplant zum 1. Januar 2027, sondern erst 2028 in Kraft. 2026 gilt noch das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorsieht. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, die regeln soll, dass für 2027 derselbe CO2-Preis gilt wie für 2026.

Förderung für neue Heizungen und Gebäudeeffizienz sinkt, Förderung von PV-Anlagen bleibt

Die Förderung für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen soll grundsätzlich auch 2026 fortgesetzt werden. Aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushaltes ist damit zu rechnen, dass 2026 das Budget für die Förderung neuer Heizungen und Gebäudeeffizienz sinken wird und so für die Förderung höhere Anforderungen zu erfüllen sein oder längere Warte- und Prüfzeiten entstehen könnten.

Die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen bleibt 2026 zunächst bestehen, so dass Eigentümer weiterhin von steuerlichen Erleichterungen beim Betrieb kleinerer PV-Anlagen profitieren können.

Bau und Erwerb von Wohneigentum wird weiterhin gefördert

Im Bundeshaushalt 2026 sind Förderprogramme im Bereich Wohneigentumsbildung finanziell hinterlegt worden. Hierzu zählt das Programm „Jung kauft Alt“, das den Erwerb von Bestandsimmobilien mit der Energieeffizienzklasse F, G und H mit zinsverbilligten Krediten fördert. Voraussetzung ist, dass die erworbene Immobilie innerhalb von viereinhalb Jahren auf Effizienzhausstandard 85 EE gebracht wird. Auch das Neubau-Programm „Wohneigentum für Familien“ wird fortgeführt.

Gefördert wird der Neubau beziehungsweise Ersterwerb von Häusern und Wohnungen, die die Anforderungen eines „klimafreundlichen Wohngebäudes“ erfüllen.

Weitere rechtliche Entwicklungen bis Ende 2026 erwartet

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Expertenkommission eingesetzt, die derzeit an Vorschlägen zur Änderung des Mietrechts im Hinblick aufMietpreisüberhöhung arbeitet. Dazu gehört auch die Frage, ob Verstöße gegen die Mietpreisbremse auch mit einem Bußgeld geahndet werden sollen oder ob zivilrechtliche Folgen ausreichen. Die Ergebnisse werden erst Ende 2026 erwartet. Mit einer Änderung des Gesetzes ist erst 2027 zu rechnen.

Die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Ende Mai 2026 in deutsche Gesetzgebung umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Umsetzung gemeinsam mit der Reform des GEG vorzunehmen. Ziel der EPBD ist, dass der Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestandes bis 2030 um mindestens 16 Prozent sinken muss, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Für Nichtwohngebäude werden Sanierungspflichten ab 2030 eingeführt.

Des Weiteren enthält die EPBD neue Vorgaben zu Solarpflichten, Gebäudeautomation und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Welchen Ansatz die Bundesregierung für die Umsetzung wählen wird, ist derzeit noch nicht bekannt, obwohl für den Gesetzgebungsprozess nicht mehr viel Zeit verbleibt. Zudem plant die EU eine Standardisierung und Weiterentwicklung der Energieausweise. Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Der IVD empfiehlt jedoch, bei Verkauf oder Neuvermietung einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, wenn der vorhandene Ausweis älter als zehn Jahre ist.

Da die Gasnetze wegen der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien mittelfristig teilweise zurückgebaut werden, sollen 2026 Regelungen für einen geordneten Rückbau ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Gasverbrauchern ist anzuraten, 2026 die jeweilige lokale Wärmeplanung genau zu verfolgen und darauf zu achten, ob und wo diese langfristig noch Gasnetze (z.B. für Wasserstoff und Biogas) vorsieht. Wo dies nicht der Fall ist, ist mittelfristig (in den nächsten zehn bis 15 Jahren) ein Rückbau der Gasnetze zu erwarten.

Fazit

Das Jahr 2026 bringt sowohl neue rechtliche Anforderungen als auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Eigentümer, Vermieter und Verwalter. Besonders das Mietrecht, die energetischen Vorgaben und die Förderlandschaft bleiben in Bewegung. Der IVD empfiehlt Eigentümern und Vermietern, bestehende Prozesse und Vertragsunterlagen zu prüfen, Investitionsentscheidungen anzupassen und frühzeitig mit Fachberatern in Austausch zu treten.

Carolin Hegenbarth

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2026 – Zwischen Regulierung, Realismus und digitalen Chancen

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt und doch zeichnet sich bereits klar ab, worauf es in der Wohnungswirtschaft 2026 ankommen wird: Orientierung, Anpassungsfähigkeit und der Mut, neue Wege zu gehen.

Neue Regeln, neue Realität

Die gesetzlichen Neuerungen, auf die Carolin Hegenbarth vom IVD hinweist, sind kein „Nice to know“, sondern Pflichtlektüre für alle, die Verantwortung für Wohn- und Gewerberaum tragen. Mietrecht, energetische Standards, Förderprogramme – alles wird neu justiert. Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft Gefahr, zwischen veralteten Prozessen und neuen Vorschriften aufgerieben zu werden. Frühzeitige Information ist nicht mehr Kür, sondern überlebenswichtig.

Marktbericht 2025: Ernüchterung ohne Überraschung

Der aktuelle Immobilienmarktbericht der Gutachterausschüsse bestätigt, was viele längst spüren: Der Markt der gebrauchten Immobilien bleibt stabil, aber der Neubau steckt weiter in der Krise. Andreas Teuber bringt es auf den Punkt: Der Neubausektor bleibt unerschwinglich – ein Zustand, der nicht nur den Wohnraummangel zementiert, sondern auch politische und wirtschaftliche Risiken birgt. Ohne strukturelle Änderungen in der Finanzierung und Projektentwicklung bleibt die Schere zwischen Bedarf und Angebot geöffnet.

Digitalisierung: Mehr Mut zum 95-Prozent-Schutz

Spannende Impulse kommen aus der Welt der kommunalen Digitalisierung. Jan Bose von Alpha-Omega Technology spricht unbequeme Wahrheiten aus – etwa über das lähmende „100-Prozent-Denken“, das pragmatische Lösungen wie LoRaWAN-basierten Brandschutz blockiert. Der Anspruch auf absolute Sicherheit ist ehrenwert, aber realitätsfern – vor allem, wenn das Budget am Ende gar keinen Schutz mehr erlaubt. Auch bei der Heizungssteuerung in öffentlichen Gebäuden zeigen digitale Lösungen ihr Potenzial: Einsparungen ohne große Investitionen, Effizienz ohne Komfortverlust. Was fehlt, ist nicht die Technik, sondern der Wille zur Umsetzung.

2026 fordert Haltung

Die Branche steht vor einem Jahr, das mehr verlangt als reaktive Anpassung. Gefordert ist eine neue Haltung – offen für Digitalisierung, realistisch im Umgang mit Ressourcen, und vorausschauend im Handeln. Wer 2026 nicht nur überstehen, sondern gestalten will, muss bereit sein, Komfortzonen zu verlassen.

Januar 2026 Wohnungswirtschaft heute., Ausgabe Nummer 208, mit neuen Trends für 2026.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda und das Wohnungswirtschaft heute-Team

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Colliers „Ausblick 2026“: Jahr der Chancen in einem frühzyklischen Umfeld

Colliers Ausblick 2026: Jahr der Chancen in frühzyklischem Umfeld
2026 trifft steigende Wohnraumnachfrage auf ein weiter sinkendes Angebot. Der Neubau bleibt im Tief, der Bau-Turbo greift noch nicht und die Mieten steigen weiter. Grafik entnommen aus dem aktuellen Bericht von Colliers „Immobilienmarkt Deutschland Ausblick 2026“.

2026 steht die deutsche Immobilienwirtschaft vor einem Jahr der Chancen in einem frühzyklischen Umfeld. Die Wirtschaft erholt sich langsam und auch der Immobilienmarkt zeigt erste Zeichen der Stabilisierung. In dieser Marktphase prägen private und internationale Investoren das Transaktionsgeschehen, während institutionelle Anleger selektiv agieren.

Die Spitzenmieten steigen in mehreren Nutzungsarten weiter an, die Neubautätigkeit geht in nahezu allen Bereichen zurück und die Leerstandsquote im Bürosektor erreicht in den Top-7-Städten einen neuen Höchststand. Gleichzeitig gewinnen wachstumsstarke Nutzungsarten wie Wohnen, Industrie- und Logistik, Hotel sowie Spezialsegmente wie Life Sciences und Data Center an Bedeutung. Dies geht aus dem aktuellen Bericht von Colliers „Immobilienmarkt Deutschland Ausblick 2026“ hervor.

„Die deutsche Immobilienwirtschaft befindet sich in einer Phase der Neuordnung – geprägt von geopolitischen Spannungen, höheren Finanzierungskosten und anspruchsvollen regulatorischen Rahmenbedingungen. Zugleich bietet die frühzyklische Marktphase vielfältige Chancen für Investoren, die flexibel agieren und auf Qualität setzen“, sagt Felix von Saucken, CEO bei Colliers in Deutschland.

Investorenverhalten: Privates Kapital dominiert – internationales Interesse steigt

Die Stimmung bei den Investoren ist verhalten optimistisch. Private Investoren und Family Offices bleiben zentrale Akteure und nutzen Preisabschläge im Core- und Core-Plus-Segment. Institutionelle Investoren agieren zurückhaltender, internationale Kapitalströme – insbesondere aus angelsächsischen Ländern, Frankreich, Asien und dem Nahen Osten – ziehen jedoch wieder an. Parallel dazu nehmen alternative Finanzierungsmodelle wie Private Debt weiter zu.

„2026 wird ein Jahr, in dem Investoren nicht nur auf Marktbewegungen reagieren, sondern die Transformation des Immobilienmarkts aktiv mitgestalten müssen. Private Investoren und Family Offices nutzen die frühzyklische Marktphase gezielt, um hochwertige Immobilien zu attraktiven Konditionen zu erwerben. Institutionelle Anleger agieren dagegen weiter selektiv, was das Angebot an Value-Add-Produkten erhöht und gleichzeitig neue Spielräume für professionelle Asset-Management-Strategien eröffnet“, sagt Francesca Boucard, Head of Market Intelligence & Foresight Germany bei Colliers.

Boucard ergänzt: „Konjunktur- und Immobilienzyklus verlaufen zwar nicht synchron, sind jedoch eng miteinander verwoben. Während die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von einer langsamen Erholung geprägt ist, zeigt auch der Immobilienmarkt erste Zeichen der Stabilisierung. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Reaktionsgeschwindigkeit: Die Konjunktur reagiert kurzfristiger auf externe Schocks und politische Maßnahmen, während der Immobilienmarkt aufgrund längerer Planungs- und Investitionszyklen verzögert folgt. Gleichzeitig ist bei beiden eine Transformationsphase erkennbar, in der Resilienz, Effizienz und Zukunftsfähigkeit zu zentralen Leitlinien werden und die Marktdynamik prägen.“

Die makroökonomische Einordnung basiert auf einem prognostizierten moderaten Wirtschaftswachstum von rund 1,1 Prozent für 2026, einer sinkenden Inflation und einer stabilen Beschäftigungslage.

Wohnen: Nachfrage steigt weiter – Mieten wachsen um mindestens fünf Prozent

Der Wohnungsmarkt bleibt 2026 von einem anhaltenden Angebotsdefizit geprägt. Trotz politischer Maßnahmen wie der Bereitstellung von 4 Mrd. Euro an Bundesfinanzmitteln für den sozialen Wohnungsbau sowie des angekündigten „Bau-Turbos“ geht die Bautätigkeit weiter zurück. Die prognostizierten 175.000 Fertigstellungen liegen deutlich unter dem Bedarf. Gleichzeitig wächst die Zahl der Haushalte in Deutschland signifikant, was die strukturelle Wohnraumlücke weiter vergrößert. Entsprechend steigen die Mieten in den Metropolen voraussichtlich um mindestens fünf Prozent.

Felix von Saucken sagt: „2026 trifft steigende Wohnraumnachfrage auf ein weiter sinkendes Angebot. Der Neubau bleibt im Tief, der Bau-Turbo greift noch nicht und die Mieten steigen weiter. Nur der Investmentmarkt zeigt bereits wieder eine spürbare Belebung. Bei hoher Nachfrage und wachsendem Fokus auf Objekte jüngeren Baualters zeichnet sich in ersten Teilmärkten eine leichte Renditekompression ab.“

Büro: Leerstand erreicht 2026 den Höhepunkt – Wettbewerb um ESG-konforme Flächen verschärft sich

Im Bürosegment stabilisiert sich die Nachfrage, insbesondere durch Großnutzer. Gleichzeitig sinkt die Neubautätigkeit ab 2026 spürbar. Der Büromarkt zeigt eine klare Zweiteilung: In zentralen Innenstadtlagen steigen die Spitzenmieten weiter an. Hochwertige, ESG-konforme Flächen bleiben stark nachgefragt und treiben die Preisentwicklung. In peripheren Lagen entwickeln sich die Durchschnittsmieten dagegen überwiegend seitwärts, was die Mietspreizung weiter vergrößert und den Spielraum für Aufwertungsmaßnahmen einschränkt.

Am Investmentmarkt zeichnet sich eine vorsichtig optimistische Entwicklung ab. Die Bruttoanfangsrenditen in den Top 7 bewegen sich 2026 voraussichtlich in einer Spanne von 4,25 bis 5,00 Prozent. Investoren fokussieren sich verstärkt auf zentrale Lagen und ESG-konforme, zukunftsfähige Bestandsobjekte.

Francesca Boucard kommentiert: „Der Investmentmarkt findet unter realistischeren Bedingungen neue Impulse und hat damit das Potenzial, den Beginn eines neuen Zyklus zu markieren. Im Jahr 2026 steht das Ende des Leerstandsanstiegs auf der Vermietungsseite – es ist das letzte Jahr mit einer hohen Projektentwicklungspipeline. Der Wettbewerb im Neubausegment wird sich dadurch nochmals verschärfen, bevor die Verfügbarkeit ab 2027 deutlich sinkt.“

Einzelhandel und Logistik: Konsolidierung trifft auf neue Nachfrageimpulse

Der Einzelhandel bleibt 2026 von Konsolidierung und verändertem Konsumverhalten geprägt. Gewinner sind Fachmärkte, Lebensmittelhändler und Non-Food-Discounter – besonders jene mit innovativen und zukunftsfähigen Konzepten. Innenstädte setzen zunehmend auf Mixed-Use-Konzepte, Services und digitale Formate. Investoren konzentrieren sich zunehmend auf lebensmittelgeankerte Konzepte und revitalisierungsfähige Shoppingcenter.

Parallel steht der Logistikmarkt vor einem Wendepunkt. Der E-Commerce-Sektor mit einem erwarteten Flächenbedarf von über 650.000 Quadratmetern und Defence treiben die Nachfrage, während Konsolidierung in Industrie- und Kontraktlogistik eine differenzierte Flächenstrategie erfordert. Strategische Lagen, komplexe, teils spezialisierte Logistikimmobilien und flexible Bestandsobjekte gewinnen entsprechend an Bedeutung.

Hotel und Spezialsegmente: Wachstum durch Konversionen und Zukunftsnutzungen

Der Hotelmarkt profitiert von steigender Inlands- und Auslandsnachfrage und einem wachsenden Fokus auf Office-to-Hotel-Konversionen, da klassische Neubauten selten realisiert werden. Internationale Marken und Serviced-Apartment-Anbieter treiben die Marktaktivität weiter voran, was zu einem prognostizierten Transaktionsvolumen von 1,9 bis 2,2 Mrd. Euro in Deutschland führt.

Diese Transaktionen schaffen wichtige Vergleichswerte, um den Markt wieder anzukurbeln. Gleichzeitig entwickeln sich Spezialsegmente besonders dynamisch: Life Sciences verzeichnen steigenden Bedarf an Labor- und Forschungsflächen, insbesondere in Clusterregionen wie München, Berlin und Rhein-Neckar. Data Center profitieren vom hohen Rechenleistungs- und Infrastrukturbedarf digitaler Anwendungen sowie politischem Rückenwind und zählen 2026 zu den zentralen Wachstumstreibern.

Ausblick 2026

Der Immobilienmarkt befindet sich im Wandel: 2026 wird ein Jahr, in dem sich Märkte neu ordnen und Nachfrageprofile verändern. Zugleich eröffnen sich Chancen für Investoren und Marktteilnehmer, die flexibel agieren und frühzeitig auf Wachstumssegmente setzen. In diesem Umfeld werden Resilienz, Effizienz und Zukunftsfähigkeit zu entscheidenden Faktoren für nachhaltigen Erfolg auf dem deutschen Immobilienmarkt“, so Felix von Saucken, CEO bei Colliers in Deutschland, abschließend. Der Bericht steht hier zum Download bereit.

Quelle: Colliers

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IoT-Trends 2026 in Kommunen – so kann Steuergeld gespart werden

IoT-Trends 2026 in Kommunen – so Steuergeld sparen
Ein effizientes Gebäudemanagement mithilfe eines IoT-Netzwerks in öffentlichen Gebäuden wie dieser Kita kann unter anderem dabei helfen, Heizkosten einzusparen (Foto: Robert Bogs, Alpha-Omega Technology).

In der intelligenten Vernetzung, Steuerung und Optimierung der Infrastruktur steckt viel Potenzial für Kommunen. Mithilfe eines eigenen IoT-Netzwerks stehen Behörden, Unternehmen und Bürgern vielfältige Anwendungsmöglichkeiten offen: von der Bodenfeuchtemessung zum Schutz von Jungbäumen, über datenschutzkonformes kamerabasiertes Verkehrsmanagement und die Prävention von Wasser- und Feuerschäden in Gebäuden bis zu weitläufigen Netzen für eine skalierbare Steuerung ganzer Bundesländer.

So lassen sich Kosten reduzieren, Ressourcen sparen, die Sicherheit, Resilienz und Transparenz erhöhen – und Klimaschutz auch in Zeiten klammer Kassen umsetzen.

Die Experten des IoT-Unternehmens Alpha-Omega Technology sehen vor diesem Hintergrund für 2026 drei Schwerpunkte:

1. Datenbasierte Kommunalpflege für eine resiliente Infrastruktur und Umwelt
2. Intelligente Entwicklung der urbanen Infrastruktur
3. Effizientes Gebäudemanagement zur Schadensvermeidung und für mehr Sicherheit

Als Querschnittstrend zeigt sich die zunehmende Nutzung sensorbasierter Messwerte als Frühwarnsystem sowohl im Innen- wie im Außenbereich.

Trend 1: Datenbasierte Kommunalpflege für eine resiliente Infrastruktur und Umwelt

Bei Grünflächen- und Tiefbauämtern, Stadtwerken und kommunalen Betrieben liegen IoT-Anwendungen für Effizienz, Schutz und Kostenreduzierung im Trend. Sie unterstützen die Kommunen operativ dabei, ihre Ressourcen und ihre Infrastruktur intelligent zu managen. Ein Beispiel ist die Messung der Bodenfeuchte mithilfe von LoRaWAN-Sensoren. Sie wird bereits vielerorts eingesetzt, etwa zum Schutz von Grünflächen und Investitionen wie die in Jungbäume.

Das vom Berliner Abgeordnetenhaus im November 2025 verabschiedete „Bäume-Plus-Gesetz“ ist das erste Klimaanpassungsgesetz Deutschlands. Berlin soll damit resistenter gegen Hitze und Starkregen werden und wird hohe Investitionen im Bereich Baumanpflanzung tätigen. Jan Bose, Geschäftsführer bei Alpha-Omega Technology, berichtet von einer spürbaren Nachfrage in diesem Bereich:

„Die Überwachung der Bodenfeuchte hat einen monetären Hintergrund. Vertrocknet zum Beispiel ein frisch gepflanzter Baum, so können bis zu 6.000 € Kosten für einen neuen Jungbaum entstehen. Viele Städte sind beim Monitoring der Bodenfeuchte bereits sehr aktiv, wie etwa Heidelberg oder Pforzheim.“

Trend 1: Der Schutz der Infrastruktur gewinnt in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse an Bedeutung. Immer mehr Kommunen nutzen entsprechende IoT-Lösungen, um zum Beispiel den Zustand der Straßen zu überwachen (Grafik: Alpha-Omega Technology).

Für den Schutz der Infrastruktur gewinnt in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse das Monitoring der Straßentemperatur an Bedeutung. Droht im Sommer eine Erhitzung des Asphalts auf über 50 Grad, kann die Kommune rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen und teure Sommerhitzeschäden verhindern.

Im Winter garantiert das Monitoring einen zuverlässigen Winterdienst. Mit einem LoRaWAN-Netzwerk, das Messwerte auch über weite Distanzen überträgt, ist ein solches Monitoring großflächig einsetzbar. Diese Anwendung ist bereits in mehreren Landkreisen im Einsatz. Die Kommunen vermeiden teure Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche infolge von Unfällen, die sich aufgrund von mangelhafter Räumung und Streuung ereignen.

Um Energiekosten zu reduzieren, setzen immer mehr Städte und Gemeinden auf eine intelligente Straßenbeleuchtung. Sie ermitteln und steuern die Helligkeit der Leuchten nach Bedarf auf Basis der Tageszeit oder des Verkehrs. In Zeiten steigender Energiepreise und Anforderungen an den Umweltschutz hat dieser Anwendungsfall viel Potenzial für Einsparungen.

Jan Bose betont: „Der Nutzen ist hier messbar und sofort sichtbar, bei gleichzeitig niedrigen Einstiegshürden. Denn die LoRaWAN-Module, die die Messwerte an die kommunale IoT-Plattform senden, lassen sich mit wenig Aufwand in den vorhandenen Masten installieren.“ Praktisch umsetzen lässt sich das Ganze zum Beispiel mit der von Alpha-Omega Technology selbst entwickelten IoT-Lösung „Ortsbeleuchtung“. Zum Einsatz kommen Aktoren mit einer IoT-Vernetzung auf Basis der Funktechnologie LoRaWAN. Eine mobile App bietet unter anderem Kartenübersichten und Steuerungsmöglichkeiten.

Trend 2: Intelligente Entwicklung der urbanen Infrastruktur

Die Entwicklung geht hin zu einer ganzheitlichen urbanen Intelligenz durch aktive Lenkung, Optimierung und datenbasierte Entscheidungsfindung. Beteiligte Akteure in den Kommunen sind die Verkehrs- und Stadtplanung, politische Entscheider und Mobilitätsämter. Zu den Anwendungen, die sich bereits in der Praxis etablieren, gehören etwa das kamerabasierte Verkehrsmanagement oder das Monitoring der Energie- und Wasserverbräuche in öffentlichen Gebäuden.

Ein intelligentes Verkehrsmanagement lässt sich DSGVO-konform mit Lösungen wie dem Verkehrsmonitoring-System Iotraffic der Iotec GmbH realisieren. Das Messsystem erfasst rund um die Uhr, wie viele Verkehrsteilnehmer einen bestimmten Bereich passieren. Dabei erkennt eine Kamera verschiedene Kategorien, wie etwa Autos oder Fußgänger. Die Daten sendet Iotraffic per LoRaWAN oder NB-IoT in regelmäßigen Abständen an eine zentrale Datenplattform, wo sie ausgewertet und visualisiert werden. Während das Iotraffic Count-System zählt, geht das Iotraffic Flow-System einen Schritt weiter: Es macht Verkehrsflüsse sichtbar, indem es Pkw- und Lkw-Bewegungen anonym erfasst. Solche Systeme liefern Erkenntnisse, woher Pendlerströme kommen, und unterstützen dabei, sie vom lokalen Verkehr zu unterscheiden.

Wie die mit sensorbasierten IoT-Lösungen erfassten Messwerte datenbasierte Entscheidungen ermöglichen und Transparenz gegenüber den Bürgern erhöhen können, zeigt das Beispiel der Stadt Hagen. Hier ist seit Februar 2025 ein Smart-City-Dashboard frei über das Internet zugänglich. Einsehbar sind die aktuellen Echtzeitdaten zu Wetter, Umwelt und Mobilität. Dazu gehören Emissionen, die Auslastung von Straßen und Parkplätzen, Wasserstände und die Energieverbräuche der öffentlichen Gebäude und der Industrie. Die visualisierten Daten sind öffentlich einsehbar. Die Rohdaten stellt die Stadt Hagen zudem über offene Schnittstellen für eigene Anwendungen zur Verfügung.

Trend 2: Visualisierung der durch die Iotraffic-Kamera gesammelten Daten (Grafik: Alpha-Omega Technology).logy).

Eine landesweite, offene digitale Datenplattform gibt es in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat 2024 mit über 420 Gateways eine flächendeckende LoRaWAN-Infrastruktur aufgebaut. Seit Mai 2025 wird den Nutzern mit dem „IoT-Hub SH“ eine eigene Plattform zur Verfügung gestellt, um die Funktechnologie digital unabhängig, sicher und mit offenen Standards nutzen zu können.

Das Projekt wird gemeinsam im Austausch mit den Partnern nodes.sh und Dataport sowie den Stadtwerken Lübeck umgesetzt. Die neue Plattform soll Forschungseinrichtungen, Behörden, Unternehmen und privaten Nutzern ermöglichen, eigene Sensoren einfach zu integrieren, vorhandene Daten zu nutzen und KI-gestützte Anwendungen zu entwickeln.

Trend 3: Effizientes Gebäudemanagement zur Schadensvermeidung und für mehr Sicherheit

IoT-Anwendungen bergen ein enormes Potenzial für Einsparungen und Schadensvermeidung in Gebäuden durch ein intelligentes Risikomanagement. Öffentliche Immobilien wie Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude oder Kulturstätten sind ein großer Kostenblock für Kommunen. Sie verbrauchen nicht nur Energie, Wärme und Wasser, sondern erfordern auch Investitionen in Instandhaltung oder die Reparatur von Schäden. Besonders problematisch ist der aktuelle Zustand: Die meisten dieser Gebäude sind in kritischen Bereichen wie Wasserschadenerkennung, Brandschutz oder Energiemanagement praktisch ungesichert. Dabei ließe sich die Sicherheit durch gezielt eingesetzte IoT-Technologien erheblich steigern – auch wenn eine hundertprozentige Sicherheit naturgemäß nicht zu erreichen ist.

Typische Anwendungsfälle sind das Leckage-Monitoring zur Wasserschadenprävention, IoT-Rauchwarnmelder inklusive Alarmierungsprozessen, Energie-, Wärme- und Wassertransparenz oder die Betriebsoptimierung von Personeneinsätzen. Jan Bose erklärt: „Der Reparaturbedarf wird deutlich zunehmen. Denn die Bausubstanz in Deutschland wird immer älter. Ein Beispiel: In den ostdeutschen Bundesländern werden die in der wendebedingten Renovierungsphase verbauten PE-Rohre aus den 90er Jahren allmählich porös. Große Neubauprojekte der letzten Jahre standen zudem unter großem Kostendruck – oft wurde die preiswertere Lösung umgesetzt, zulasten der Qualität. Das macht sich nun durch Schäden bemerkbar, wie etwa Leckagen.”

IoT-Lösungen zur Messung von Verbrauchsflüssen sind aus diesen Gründen immer stärker gefragt. Denn sie sind eine einfach umzusetzende Möglichkeit, bei der Erfassung etwa des Wasserverbrauchs auch den aktuellen Durchfluss zu erkennen. Zeigen die Messwerte beispielsweise in einem Verwaltungsgebäude nach Büroschluss oder in einer Turnhalle während der Ferienzeit einen ungewöhnlich hohen Durchfluss, tritt sehr wahrscheinlich Wasser aus. Integrierte Alarmsysteme können in diesem Fall per App die zuständige Stelle informieren. So können schnell geeignete Maßnahmen ergriffen und größere Schäden vermieden werden. Neben Wasser verursacht Feuer teure Schäden an Gebäuden. Intelligente Rauchwarnmelder lassen sich mit wenig Aufwand in ein bestehendes LoRaWAN-IoT und dazugehörige Alarmierungssysteme einbinden.

Oft steht einer Entscheidung für einen preisgünstigen Brandschutz über das gebäudeeigene IoT aber noch das typisch deutsche 100-Prozent-Denken im Wege, wie Jan Bose weiß: „Eine Brandschutzanlage kostet zum Beispiel 40.000 bis 50.000 €. Geld, das viele Kommunen nicht haben. Mit LoRaWAN-Rauchwarnmeldern ließe sich eine Brandschutzlösung für etwa 1.000 € umsetzen. Diese Möglichkeit wird häufig vom Tisch gewischt mit dem Argument, dass LoRaWAN nicht zu 100 Prozent zuverlässig sei. LoRaWAN ist keine Brandschutzanlage, die 100 Prozent Sicherheit bietet, das ist richtig. Aber es bietet einen 95-prozentigen Schutz für einen Bruchteil der Kosten. Die Frage ist doch: Hat die Kommune am Ende wegen der engen Finanzlage gar keinen oder für 1.000 € einen 95-prozentigen Schutz? Hier muss sich aus meiner Sicht im Denken der Entscheidungsträger dringend etwas ändern.“

Spürbare Einsparungen in nicht bewohnten öffentlichen Gebäuden, Schulen und Büros können zudem über intelligente Heizkörperthermostate erzielt werden. Denn jede Stunde, in der die Heizung am Wochenende oder über Nacht weiterläuft, wird der Raum unnötig beheizt. Eine datenbasierte Steuerung des Heizbetriebs ist daher ein zentraler Hebel für Kosteneinsparungen – und das ohne umfangreiche, technische Umbauten. Inzwischen bieten die Hersteller auch Heizkörperthermostate, die eine manuelle Einstellung der Heiztemperatur nicht mehr ermöglichen. Diese Geräte sind insbesondere für öffentliche Gebäude sinnvoll. Jan Bose sagt: „Die Investition in die Heizkörperthermostate amortisiert sich bereits innerhalb von ein bis zwei Heizperioden. Das heißt, ab diesem Moment wird nicht nur Energie, sondern auch Geld gespart.“

Quelle: Alpha-Omega Technology

Weitere Informationen

Stadt Pforzheim: Digitales Pilotprojekt von Stadt und Hochschule will Baumbewässerung optimieren
Stadtwerke Heidelberg Netze
Schleswig-Holstein startet eigenen IoT-Hub
Aktuelle Webinare von iot-market.eu
Smarte Lösungen für Dörfer, Regionen und Städte:
Die Smart-Building-Initiative

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Rückgang bei Büros und Baugrundstücken – Gutachterausschüsse legen Immobilienmarktbericht 2025 vor

Immobilienmarktbericht 2025: Rückgang Büros & Baugrundstücken
Immobilienmarktbericht 2025: Rückgang Büros & Baugrundstücken

Während sich der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland spürbar stabilisiert, bleiben Büroimmobilien und Baugrundstücke weiter unter Druck. Das geht aus dem Immobilienmarktbericht Deutschland 2025 hervor, den der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgelegt hat.

Nach deutlichen Einbrüchen im Vorjahr zogen 2024 die Transaktionszahlen und der Geldumsatz bei Wohnimmobilien wieder an. Für Baugrundstücke blieb die Erholung jedoch aus. Bundesweit wurden 46.200 Baugrundstücke für Eigenheime verkauft – sechs Prozent mehr als 2023, aber weniger als die Hälfte der rund 100.000 Verkäufe pro Jahr in den 2010er Jahren.

Deutlich gestiegene Preise bei Baugrundstücken

Während Angebot und Nachfrage im Gebrauchtmarkt wieder zusammenfinden, bremsen hohe Bau- und Entwicklungskosten die Vermarktung neuer Grundstücke. 2014 wechselten noch 93.400 Baugrundstücke für Eigenheime den Besitzer, 2024 waren es nur 46.200. Der Geldumsatz blieb mit 9,1 Milliarden Euro jedoch fast auf dem Niveau von 2014 (9,4 Milliarden Euro). Dem Bericht zufolge haben sich die durchschnittlichen Preise damit nahezu verdoppelt. „Die Kombination aus diesen Rahmenbedingungen und dem starken Bedarf treibt die Grundstückspreise in die Höhe und erschwert kostengünstiges Bauen“, erklärt Matthias Waltersbacher, Leiter der Abteilung Wohnungs- und Bauwesen im BBSR.

Regional zeigen sich starke Unterschiede. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg fielen die Verkäufe auf gut 30 Prozent des Niveaus von 2014. Weniger stark war der Rückgang im Süden: In Bayern lagen die Zahlen ein Drittel unter dem Wert von damals, in Baden-Württemberg sogar nur ein Viertel. Seit 2023 stiegen die Verkäufe in Regionen wie Mittelfranken, Teilen Sachsens, der Metropolregion München, Ostwestfalen und vielen kreisfreien Städten in NRW. Rückgänge verzeichneten dagegen Mecklenburg-Vorpommern, Teile Hessens und das südliche Brandenburg.

Mehrfamilienhausgrundstücke besonders betroffen

Noch stärker als bei Eigenheimen schrumpften die Verkäufe von Mehrfamilienhausgrundstücken. Bundesweit liegt der Rückgang gegenüber 2014 bei 55 Prozent, in Nordrhein-Westfalen sogar bei 80 Prozent. Niedersachsen führt 2024 das Länder-Ranking mit 440 verkauften Grundstücken an – in den 2010er Jahren lag das Land noch im Mittelfeld. „Das verdichtete Bauen ist ein wichtiger Schlüssel zur Deckung des hohen Bedarfs. Dass in einem zum Teil weniger dicht besiedelten Flächenland die meisten Baugrundstücke veräußert werden, zeigt zugleich die Flaute in anderen Regionen“, erläutert Matthias Waltersbacher.

Wirtschaftsimmobilien und Büros mit rückläufigem Umsatz

Auch bei Wirtschaftsimmobilien setzte sich der langfristige Abwärtstrend fort. Die Zahl der Transaktionen sank binnen zehn Jahren von 85.300 auf 58.100 (–32 Prozent). Beim Geldumsatz betrug der Rückgang 26 Prozent. Bei Baugrundstücken für Gewerbeimmobilien fiel der Geldumsatz um mehr als ein Drittel – von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 2,9 Milliarden Euro 2024.

Im wichtigen Teilmarkt Büroimmobilien gab es einen massiven Umsatzrückgang: Der Geldumsatz fiel von 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 9,2 Milliarden Euro 2024. Der Anteil am Gesamtumsatz der Wirtschaftsimmobilien sank damit auf unter 19 Prozent, obwohl die Zahl der Transaktionen im selben Zeitraum nur moderat von 3.800 auf 3.000 abnahm. „Der Durchschnittspreis je Büroimmobilie hat sich binnen zwei Jahren mehr als halbiert, weil häufiger kleinere Objekte und solche in durchschnittlich günstigeren Lagen gehandelt wurden“, erläutert Andreas Teuber, Vorsitzender des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse.

Gesamtmarkt: Umsatzplus von 15 Prozent

Über alle Segmente hinweg legte der Immobilienmarkt 2024 im Vergleich zum Vorjahr zu. Der bundesweite Geldumsatz stieg um 15 Prozent auf 247 Milliarden Euro. Die Zahl der Kaufverträge erhöhte sich um neun Prozent auf 805.000, liegt aber weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.

Wohnimmobilien erholen sich – Preise stabilisieren sich

Wohnimmobilien stellten 73 Prozent aller Transaktionen. Besonders der Markt für Eigenheime hat sich belebt: 253.000 Verkäufe bedeuten ein Plus von 13 Prozent und eine Rückkehr zum Niveau von 2022. Die Preise haben sich weitgehend stabilisiert. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten im mittleren Preissegment 2.400 Euro pro Quadratmeter. Im oberen Segment sanken die Preise um acht Prozent, das untere Segment blieb stabil.

Bei gebrauchten Eigentumswohnungen fiel das obere Preissegment um sechs Prozent, während mittlere und untere Preisbereiche stabil blieben. Großstädte verzeichneten eine zunehmende Marktberuhigung.

„Die Märkte der Gebrauchtimmobilien und des Neubaus differenzieren sich weiter aus“, so das Fazit von Andreas Teuber. „Während der große Markt der gebrauchten Wohnimmobilien kaum Überraschungen birgt, bleibt der Neubaumarkt für viele unerschwinglich und hinkt weiter hinter den Bedarfen zurück. Das gilt auch für das laufende Jahr.“

Hintergrund

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) veröffentlicht bundesweite Analysen zur Entwicklung des Immobilienmarkts. Die Analysen beziehen sich auf Kaufverträge für Wohn-, Wirtschafts-, Agrar- und Forstimmobilien sowie sonstige Immobilien, die den Gutachterausschüssen durch Notare oder sonstige beurkundende Stellen zur Verfügung zu stellen sind.

Aus den Verträgen leiten die Gutachterausschüsse Immobilienmarktdaten ab. Alle zwei Jahre gibt der Arbeitskreis den Immobilienmarktbericht Deutschland heraus, zuletzt ist dieser im Dezember 2023 erschienen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vertritt im Arbeitskreis den Bund.

Quelle: Christian Schlag / BBSR Link zum Immobilienmarktbericht Deutschland 2025

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Deutschland führt – und behauptet seine Rolle als Normungsweltmeister

Deutschland führt und behauptet Rolle als Normungsweltmeister
Die Kenntnis entsprechender Normen, Standards oder Regeln, sowie deren richtiger Einsatz, ist unter den heutigen Marktbedingungen für jedes Unternehmen ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Faktor. Normen schaffen Effizienz bei Produktionsabläufen und sorgen durch eine gleichbleibende sowie vergleichbare Produktqualität für Vertrauen bei den Endverbrauchern. Darüber hinaus stehen Normen unter rechtlichen Aspekten für mehr Sicherheit – Hersteller erreichen bei Anwendung und Einhaltung von Normen ein hohes Maß an rechtlicher Absicherung. Foto: Wohnungswirtschaft heute. Gerd Warda

Normen sind mehr als technische Regeln. Sie sind das Fundament für technologische Souveränität und wirtschaftlichen Erfolg. Normung als strategischer Wettbewerbsfaktor. Wer internationale Standards setzt, prägt Märkte, beschleunigt Innovationen und schafft Vertrauen.

Das Internationale Normungsbarometer 2025 zeigt: Deutschland bleibt global führend und steht gleichzeitig vor neuen Herausforderungen.

Infografik: DIN führt im weltweiten Vergleich mit 17,1 % die meisten ISO-Sekretariate

Deutschland ist Normungsweltmeister: Mit 17,1 % führt DIN den größten Anteil der ISO-Sekretariate © DIN

Einfluss nationaler Normungsorganisationen im Vergleich

Das Internationale Normungsbarometer zeigt die Stärke und den Einfluss nationaler Normungsorganisationen in der internationalen (ISO) und europäischen Normung (CEN). Grundlage sind die von ihnen geführten Sekretariate in den Technical Committees (TC) und Subcommittees (SC) – ein zentraler Indikator für Gestaltungskraft in der Normung.

Die Ergebnisse im Überblick

Deutschland ist Normungsweltmeister

Mit 17,1 % aller ISO-Sekretariate liegt Deutschland weltweit auf Platz 1 – vor den USA und China. Auch auf europäischer Ebene setzt DIN Maßstäbe: Mit 28,7 % aller CEN-Sekretariate führt Deutschland die europäische Normung an.

Infografik: Anteile Deutschlands am Welthandel (2016: 8 %, 2025: 6,2 %) und ISO-Sekretariaten (2016: 17,7 %, 2025: 17,1 %)

Trotz Schwächen im Welthandel bleibt die deutsche Normungsbeteiligung stabil © DIN

Top-Bereiche international:

  • Umwelttechnik (Platz 1)
  • Maschinenbau (Platz 1)
  • Spezialtechnologien wie Optik & Lasertechnik (Platz 1)
  • Gesundheit & Medizin (Platz 2)

Fazit: Deutschland gestaltet die globalen Spielregeln der Technik quer durch Industrie, Forschung und Zukunftsfelder.

Sekretariate als Hebel für Einfluss

Ein Sekretariat bei ISO oder CEN ist das Steuerzentrum der internationalen Normung. Wer ein Sekretariat führt, leitet Expertenteams, definiert Schwerpunkte und gestaltet Inhalte – und damit die Standards von morgen.

Für die deutsche Wirtschaft bedeutet das: mehr Gestaltungsspielraum, technologische Führungsrolle und internationalen Marktzugang.

Globaler Wettbewerb zieht an

Während Deutschland bei klassischen Industrien führend bleibt, verschiebt sich der Wettbewerb in digitale Zukunftsfelder. Die USA stehen hier an der Spitze und dominieren bei KI, Cloud Computing und Datenmanagement. Deutschland ist dagegen stark in Themen wie Informationssicherheit, Cybersicherheit sowie Quantencomputing und dem Digitalen Produktpass – Themen, die Europas digitale Zukunft prägen werden.

Bewegung im internationalen Normungsranking

Deutliche Veränderungen zeigt das Internationale Barometer auf den weiteren Plätzen. China hat den Anteil, der durch die nationale Normungsbehörde SAC geführten ISO-Sekretariate seit 2016 nahezu verdoppelt und klettert auf den dritten Platz direkt hinter den USA und Deutschland.

Infografik: China hat seinen Anteil an ISO-Normungssekretariaten seit 2016 von 6,8 % auf 11,1 % fast verdoppelt.

China baut seine Rolle in der internationalen Normung weiter aus © DIN

Deutschland, USA und China im Vergleich

  • Deutschland nutzt Normung zur Sicherung der Technologieführerschaft in seinen industriellen Kernbranchen – etwa Maschinenbau, Chemie und Gesundheit.
  • USA dominieren bei globalen Management- und IT-Standards und setzen über internationale Verträge eigene Standards durch.
  • China verfolgt eine staatlich gesteuerte, strategische Normungspolitik. Ziel ist es, in Rohstoff-, Energie- und Konsumgüterketten Standards zu setzen, die den eigenen Export stützen.
  • Zunehmend engagiert sich das Land aber auch in strategischen Feldern wie KI, 6G und Gesundheit.

Führungsrolle in Europa: Deutschland vorne bei CEN

Auch in Europa prägt DIN die Richtung der Normung: Mit einem Anteil von 28,7 % aller CEN-Sekretariate führt Deutschland vor Frankreich (25,7 %). Gemeinsam verantworten beide Länder über die Hälfte der europäischen Normungsarbeit.

Infografik: Anteil der von Deutschland (28,7 %) und Frankreich (25,8 %) geführten CEN-Sekretariate

Deutschland (28,7 %) und Frankreich (25,8 %) stellen zusammen mehr als die Hälfte der CEN-Sekretariate © DIN

Schwerpunktfelder mit deutscher Führungsrolle bei CEN:

  • Chemische Erzeugnisse: 31,6 % Anteil – 140 Mrd. € Umsatz, 480.000 Beschäftigte
  • Gesundheitswesen, -schutz, Arbeitssicherheit: 51,6 % Anteil – 400 Mrd. € Umsatz, 7 Mio.
  • Maschinenbau: 42,4 % Anteil – 250 Mrd. € Umsatz, 1 Mio. Beschäftigte

Deutschland digital vorn in Europa

Deutschland ist zudem stark in der digitalen Gesellschaft: Mit 25 % aller Sekretariate (gemeinsam mit Italien) prägt es Europas Normen für Digitalisierung, Datenschutz und KI. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die wichtigen IT-Nationen USA, Japan und Korea spielen in der europäischen Normung keine Rolle. Gleichzeitig sorgt die ambitionierte europäische Regulierung dafür, dass sich die deutschen Normungsakteure hier besonders stark engagieren.

Normung als Wirtschaftsfaktor

Über 1,5 Billionen Euro deutscher Exporte beruhen auf DIN-geprägten Standards. Frühe Beteiligung an der Normung verschafft Unternehmen Einblick in technologische Trends und Marktentwicklungen. So wird Normung zum Wettbewerbsvorteil – sie beschleunigt Innovation, reduziert Risiken und stärkt internationale Anschlussfähigkeit.

Blick nach vorn: Deutschlands Zukunftsagenda

Um seine Führungsrolle zu sichern, setzt Deutschland auf drei strategische Hebel:

Digitale Normung ausbauen – insbesondere zu KI, Datenräumen und dem digitalen Produktpass.
Nachhaltigkeit verankern – mit Normen für Kreislaufwirtschaft, Green Deal und Klimaschutz.
Normung strategisch integrieren – als festen Bestandteil von Forschung, Innovation und Politik.
Nur wer Standards setzt, gestaltet Zukunft.

Julian Pinnig https://www.din.de/de

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Neun turbulente Tage – Gerichtsurteile für die Zeit von Heiligabend bis Neujahr

Neun Tage - Gerichtsurteile für die Zeit von Heiligabend bis Neujahr

Viele Menschen klinken sich in der Zeit vom 24. Dezember bis zum Neujahrstag aus ihrem Alltagsleben aus. Sie gehen nicht zur Arbeit und widmen sich stattdessen dem Leben im Kreise der Familie. In der Regel verbringen sie auch mehr Zeit in ihren eigenen vier Wänden.

Manchmal führt das zu Problemen – zum Beispiel, weil der Christbaum Feuer fängt oder die Silvesterrakete nicht wie geplant am Himmel explodiert. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt.

Weihnachtsdeko zerstört

Öffentlich zur Schau gestellte Weihnachtsdekoration ruft auch immer wieder die Zerstörungswut von Menschen auf den Plan. So demolierten Jugendliche die Lichterkette eines im Freien platzierten Christbaumes und wurden dabei erwischt.

Die Strafe durch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1035 Ds 470 Js 111655/18 jug) folgte auf dem Fuße: Sie mussten den Schaden wiedergutmachen und dem Baumbesitzer zehn Euro für eine neue Lichterkette übergaben. Zudem wurden sie verpflichtet, jeweils 25 Stunden an einem Leseprojekt teilzunehmen.

Weihnachtsbäume draußen sturmfest verankern

Ein anderes Problem von Weihnachtsbäumen im Freien ist deren Standfestigkeit. Sie muss stets gegeben sein, sonst liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-22 U 137/21) beharrte in einem Urteil darauf, dass ein im Ständer aufgestellter Baum gewisse Windlasten aushalten müsse. Hier war am 24. Dezember ein sechs Meter hoher Christbaum in der Innenstadt umgekippt und hatte eine Kurierfahrerin schwer verletzt. Die gemessene Windstärke von acht Beaufort hätte die Konstruktion allerdings verkraften müssen, monierte das Gericht und sprach der Verunglückten Schadenersatz zu.

Silvester und Kugelbomben

Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass Menschen an Silvester allzu fahrlässig mit nicht zugelassenen Sprengkörpern umgehen. Selbst wenn die Betroffenen keine bösen Absichten hegen, kann das für sie harte Konsequenzen nach sich ziehen.

So bestätigte der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 5 StR 406/24) eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung, weil ein Mann bei einer privaten Feier Kugelbomben gezündet hatte und dadurch etliche Anwesende verletzt wurden.

Wunderkerzen und etwas trockenen Christbaum…

Selbst beim Abbrennen der deutlich harmloseren Wunderkerzen ist eine gewisse Vorsicht geboten. Jeder sollte wissen, dass deren sprühende Funken leicht entflammbare Gegenstände entzünden können.

Wer es zulässt, dass sich Kleinkinder in der beheizten Wohnung mit einer Wunderkerze einem schon nähern, der haftet nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 2-11 S 283/04) für die Folgen. Hier war das ganze Haus durch einen Brand schwer geschädigt worden.

Kerzen am Weihnachtsbaum

Auf einem schon 18 Tage im Wohnzimmer stehenden Christbaum dürfen durchaus noch Kerzen angezündet werden. Das Landgericht Oldenburg (Aktenzeichen 13 O 3296/10) stellte fest, dabei handle es sich um keine besonders ungewöhnliche Verhaltensweise und auch nicht um grobe Sorglosigkeit. Der Leistungsanspruch der Betroffenen gegenüber der Wohngebäude- und der Hausratversicherung wurde nach einem Feuer und dem vollständigen Abbrennen des Hauses nicht gekürzt.

Es sei zwar ein Fehler gewesen, dass er die Terrassentür öffnete, um den brennenden Christbaum ins Freie zu ziehen, denn durch die Frischluftzufuhr wurde der Brand erst recht entfacht. Aber aus der Ausnahmesituation heraus sei das erklärbar.

Christbaumbeleuchtung am Sonntag kaufen

Kurz vor Weihnachten wird die Zeit für Besorgungen immer etwas knapp. Da mögen es manche als angenehm empfinden, ihre Christbaumbeleuchtung am Sonntageinkaufen zu können.

Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-15 U 105/16) stellte fest, dass derartige Lichterketten unter das Sonntagsverkauf-Verbot fallen. Der Umstand, dass dieses Produkt mit dem erlaubten Verkauf von Blumen und Pflanzen kombiniert worden sei, ändere nichts daran.

Dr. Ivonn Kappel

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