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IWS in Baden-Württemberg mahnt Reformen für Bauen und Wohnen an

IWS Baden-Württemberg mahnt Reformen für Bauen & Wohnen an
Die Landeswohnraumförderung müsse deutlich ausgeweitet, vereinfacht und beschleunigt werden, fordert IWS-Vorstandsvorsitzender Axel Ramsperger. Foto: IWS Stuttgart

Mit Blick auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März hat der Branchenverband Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V. (IWS), Branchenverband der Immobilienwirtschaft in der Metropolregion Stuttgart, ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Unter dem Titel „Mehr Raum. Mehr Tempo. Mehr Zukunft.“ formuliert der Verband konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen für die kommende Legislaturperiode. Ziel sei es, Baden-Württemberg wieder zu einem verlässlichen, investitionsfreundlichen und zukunftsfähigen Standort für Wohnen, Wirtschaft und Stadtentwicklung zu machen.

„Mangel an preisgünstigem Wohnraum, explodierende Bau- und Energiekosten, fehlende Entwicklungsflächen und langwierige Verfahren setzen Baden-Württemberg zunehmend unter Druck“, erklärt IWS-Vorstandsvorsitzender Axel Ramsperger. „Die nächste Landesregierung muss dringend die richtigen Weichen stellen: pragmatisch, wirtschaftsnah und mit klarem Fokus auf Umsetzung. Nur so können Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Erfolg erhalten werden.“

Bürokratie abbauen – Bauen ermöglichen

Um das Bauen im Land wieder anzukurbeln, fordert der IWS einen grundlegenden Kurswechsel beim Planen und Genehmigen. Technische Vorgaben und Bau-Standards müssten auf ein minimales Maß reduziert werden, um Kosten spürbar zu senken.

Gleichzeitig fordert der Verband eine konsequente Digitalisierung der Bauverwaltung, schnellere Genehmigungsverfahren, umfassende Genehmigungsfiktionen sowie die Einführung von Typengenehmigungen, um insbesondere serielles und modulares Bauen zu beschleunigen.

Zusammenhalt fördern – Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Angesichts eines landesweiten Wohnungsdefizits von rund 200.000 preisgünstigen Wohnungen sieht der IWS dringenden Handlungsbedarf. Die Landeswohnraumförderung müsse deutlich ausgeweitet, vereinfacht und beschleunigt werden.

Der Verband fordert eine 1:1-Kofinanzierung der Bundesmittel durch das Land, schnellere Förderentscheidungen sowie wirtschaftlich tragfähige Förderbedingungen. Darüber hinaus plädiert der IWS für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent, um Wohneigentum wieder erschwinglich zu machen.

Infrastruktur ausbauen – Neue Nutzungsräume entwickeln

Für eine starke Wirtschaft braucht Baden-Württemberg aus Sicht des IWS zukunftsfähige Flächen und leistungsfähige Infrastruktur. Der Verband fordert eine aktive Ansiedlungspolitik für Industrie, Logistik und Zukunftsbranchen sowie den Ausbau von Energie-, Digital- und Verkehrsinfrastruktur.

Zudem müssten Entscheidungsstrukturen in Politik und Verwaltung stärker an wirtschaftlicher Entwicklung ausgerichtet werden, um Investitionen und Arbeitsplatzsicherung nicht durch langwierige Abstimmungsprozesse zu blockieren.

Gewerbe und Handel stärken – Stadträume beleben

Lebendige Innenstädte und Stadtteilzentren sind ein zentrales Anliegen des Positionspapiers mit dem Titel „Mehr Raum. Mehr Tempo. Mehr Zukunft.“ Der IWS fordert, bei gleichartigen Nutzungen im Bestand auf Genehmigungspflichten zu verzichten, um Leerstände schneller zu aktivieren. Zudem spricht sich der Verband für mehr Flexibilität bei Öffnungszeiten, der Außengastronomie und bei temporären Nutzungen aus.

„Die Immobilienwirtschaft ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – nun braucht es politische Entscheidungen, die Zukunft möglich machen“, so Ramsperger abschließend.

Achim Winckler

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Bauturbo trifft Behördenrealität: Neues Gesetz kann Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau deutlich verkürzen – wenn Kommunen mitziehen

Bauturbo trifft Behörden: Gesetz für Genehmigungsverfahren
Der Bauturbo hat vor allem über Zeitgewinne und eine höhere Flächenausnutzung das Potenzial, den Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Kosten zu senken. Sprechen wir also über Nachverdichtung und Dachaufstockung. Foto: Wohnungswirtschaft heute. / Gerd Warda

Mit dem Ende 2025 eingeführten sogenannten Bauturbo wollte der Gesetzgeber dem stockenden Wohnungsbau in Deutschland neue Dynamik verleihen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ermöglicht weitreichende Abweichungen vom bisherigen Planungsrecht und soll Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. Doch wie groß ist die tatsächliche Wirkung, insbesondere vor dem Hintergrund explodierender Baukosten?

Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Online-Gesprächsrunde von Rueckerconsult, an der Dieter Becken, Geschäftsführender Gesellschafter der Becken Holding, Jens Wadle, Geschäftsführender Gesellschafter von Hohental, Dr. Simon Kempf, Geschäftsführer von Periskop Development, und Jakob Hans Hien, Rechtsanwalt für öffentliches Bau- und Planungsrecht bei KNAUTHE Rechtsanwälte, teilnahmen.

Genehmigungsturbo statt Bauturbo

Aus juristischer Sicht ist der Bauturbo vor allem eines: ein Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungen. „Der Begriff Bauturbo suggeriert etwas, das das Gesetz gar nicht leisten kann“, sagt Jakob Hans Hien. „Eigentlich müsste man von einem Genehmigungsturbo sprechen, denn gebaut wird dadurch nicht schneller, wohl aber früher.“

Jakob Hans Hien. Quelle: Knauthe Rechtsanwälte

Die größte Neuerung liege darin, dass Kommunen künftig auf langwierige Bebauungsplanverfahren verzichten können. „Wir reden hier über Zeitersparnisse von fünf bis sechs Jahren“, sagt Hien. „Selbst Quartierentwicklungen können mit dem Bauturbo innerhalb von rund anderthalb Jahren genehmigungsreif sein – statt erst nach einem Jahrzehnt.“

Zugleich bleibt die Anwendung freiwillig. „Ohne Zustimmung der Gemeinde gibt es keinen Bauturbo“, betont Hien. „Das ist der zentrale Flaschenhals und zugleich die größte Unsicherheit.“

Baukosten verhindern Wirtschaftlichkeit

Aus Sicht der Projektentwickler liegt das Kernproblem jedoch nicht nur im Planungsrecht, sondern auch in der Wirtschaftlichkeit des Bauens. Dieter Becken, Geschäftsführender Gesellschafter der Becken Holding, bringt es auf den Punkt: „Wir sind derzeit schlicht nicht in der Lage, wirtschaftlich Wohnraum zu bauen.“ Hohe Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten sowie Genehmigungsrisiken ließen sich nicht mehr mit bezahlbaren Mieten vereinbaren.

Dieter Becken. Quelle: Herbert Ohge

„Wir müssten Wohnungen zu Mieten von 40 Euro pro Quadratmeter bauen, um rentabel zu sein. Dafür findet sich aber kein Markt“, so Becken. „Das ist sozial und wirtschaftlich nicht darstellbar.“

Zudem kritisiert er die fehlende Verbindlichkeit des neuen Gesetzes: „Solange der Bauturbo nicht verpflichtend ist, wird er vielerorts nicht angewendet.“ In der Praxis erlebe er, dass Kommunen trotz passender Projekte weiterhin auf Bebauungsplänen bestehen. „Dann verlieren wir wieder Jahre – und am Ende wird im schlimmsten Fall gar nicht gebaut.“

Kosten senken statt Mieten erhöhen

Auch Dr. Simon Kempf, Geschäftsführer von Periskop Development, sieht die Wirtschaftlichkeit als entscheidenden Hebel. „Immobilien konkurrieren heute nicht mehr nur untereinander, sondern mit anderen Anlageklassen“, erklärt er. „Warum sollte privates Kapital ein Entwicklungsrisiko eingehen, wenn es sichere Staatsanleihen mit drei Prozent Rendite gibt?“

Dr. Simon Kempf. Quelle: Periskop Development GmbH

Für Kempf ist klar: „Wir können die Mieten politisch kaum weiter erhöhen. Also müssen wir die Gesamtinvestitionskosten radikal senken.“ Dazu gehöre auch, liebgewonnene Standards zu hinterfragen. „Unsere Baustandards sind in den vergangenen zehn bis 15 Jahren immer weiter erhöht und aufgebläht worden. Davon müssen wir runter, wenn wir wieder bezahlbar bauen wollen.“

Der Bauturbo könne dabei helfen – etwa durch höhere Dichten. „Die optimale Ausnutzung von Grundstücken ist ein zentraler Hebel, um Kosten zu senken“, sagt Kempf. „Aber das funktioniert nur, wenn die Kommunen den politischen Willen haben, das Instrument auch einzusetzen.“

Chance für mehr Dichte und Tempo

Ähnlich argumentiert Jens Wadle. Er sieht im Bauturbo unter anderem eine Chance für die Nachverdichtung. „Höhere Dichte ist ein Schlüssel, um Baukosten pro Quadratmeter zu senken“, sagt Wadle. „Genau hier kann der Bauturbo helfen, weil er Abweichungen von bisherigen Maßstäben ermöglicht.“

Jens Wadle. Quelle: Hohental

Gleichzeitig warnt er vor neuen Kostenfallen: „Der Vorteil darf nicht sofort wieder im Grundstückspreis verpuffen.“ Auch Bodenbesitzer müssten ihren Beitrag leisten. „Wir brauchen Projekte, die gebaut werden und nicht Grundstücke, mit denen spekuliert wird.“

Für Wadle ist der Bauturbo ein wichtiges Signal: „Er ist kein Wundermittel, aber ein Impuls für die Planungsbehörden deutschlandweit, der hoffentlich den Druck erhöht, Projekte schneller an den Start zu bekommen.“

Hängt von der Infrastruktur ab

Ein Signal, dass der Bauturbo rasch angewandt werden könnte, kommt aus Berlin. „Als Bezirk werden wir von der optionalen Vereinfachung des Planungsrechts sicher Gebrauch machen“, sagt Martin Schaefer, Bürgermeister von Berlin-Lichtenberg. „Das heißt: Stand heute prüfen wir jedes Projekt, ob eine Anwendung des Bauturbo sinnvoll ist.”

Martin Schaefer Copyright © Bezirksamt Lichtenberg

Die Beantwortung dieser Frage hängt für Schaefer nicht zuletzt von der vor Ort vorhandenen sozialen Infrastruktur ab. „Gibt es genug Schul- und Kitaplätze, eine ausreichende Nahversorgung sowie Freizeit-, Grün- und Sportflächen, werden wir die Planung beschleunigen. Denn Wohnungen werden in Lichtenberg dringend gebraucht.

Macht der potenzielle Zuwachs der Wohnbevölkerung durch größere Projekte die Schaffung zusätzlicher Infrastruktur erforderlich, werden wir allerdings in der Regel auch weiterhin einen B-Plan aufstellen. Denn bei der derzeitigen Wirtschafts- und Etatlage in Berlin können Schulen und Kitas nicht allein von der öffentlichen Hand errichtet werden.“

Fazit: Großer Hebel, aber kein Selbstläufer

Der Bauturbo hat vor allem über Zeitgewinne und eine höhere Flächenausnutzung das Potenzial, den Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Kosten zu senken. Doch ohne verbindlichere Anwendung, sinkende Bau- und Finanzierungskosten sowie politische Verlässlichkeit bleibt seine Wirkung begrenzt.

„Der Bauturbo kann viel bewirken“, fasst Jakob Hans Hien zusammen. „Aber nur, wenn wir ihn auch wirklich nutzen – und den Mut haben, alte Verfahren hinter uns zu lassen.“

Christian Döring

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Familienheim Freiburg – Vorstandswechsel: Dank an Anja Dziolloß und Christian Brokate

Familienheim Freiburg Vorstandswechsel: A. Dziolloß & C. Brokate
Die Aufsichtsräte danken Anja Dziolloß für ihr fast 30-jähriges Engagement und ihre exzellenten unternehmerischen Leistungen. Foto: Familienheim Freiburg eG.

Bei der traditionsreichen Baugenossenschaft Familienheim Freiburg bringt das neue Jahr personelle Änderungen in der Führungsebene mit sich: Die langjährige Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Anja Dziolloß, hat sich aus persönlichen Gründen entschieden, das Unternehmen zum 31. Januar 2026 zu verlassen.

„Der Aufsichtsrat bedauert diese Entscheidung sehr, ist aber dem Wunsch der Vorstandsvorsitzenden nachgekommen und hat sie von ihren Aufgaben entbunden“, berichtet die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Anita Stilz.

Die Aufsichtsräte danken Anja Dziolloß für ihr fast 30-jähriges Engagement und ihre exzellenten unternehmerischen Leistungen. Sie betonen, dass die Familienheim Freiburg mit Anja Dziolloß eine weitsichtige Strategin und Führungspersönlichkeit verliert, die ein wirtschaftlich rundum gesundes Unternehmen hinterlässt.

Während ihrer Vorstandschaft hat sich die Bilanzsumme der Genossenschaft verdoppelt, die Eigenkapitalquote stieg um zehn Prozentpunkte auf knapp 50 % und insgesamt wurden 274 Millionen Euro in Instandhaltung und Neubau investiert.

Kaufmännischer Vorstand Christian Brokate bleibt noch bis Ende März 2026 der Baugenossenschaft. Foto: Familienheim Freiburg eG.

Fast zeitgleich hat sich auch der kaufmännische Vorstand Christian Brokate aus persönlichen Gründen entschlossen, die Baugenossenschaft zu verlassen. Er wird der Familienheim aber noch bis Ende März 2026 erhalten bleiben, damit in seinem Arbeitsbereich eine geordnete Übergabe sichergestellt werden kann. Der Aufsichtsrat dankt Christian Brokate ebenfalls für die geleistete Arbeit im Dienste der Genossenschaft.

Für den technischen Bereich der Genossenschaft und damit das bisherige Arbeitsfeld von Anja Dziolloß wird zukünftig Markus Scherrle die Verantwortung übernehmen. Er ist Bauingenieur und war zuvor im Immobilien-Management eines großen Industrieunternehmens beschäftigt. Scherrle verfügt über reichhaltige Erfahrung aus der Bauwirtschaft und der Immobilienbranche. Damit bringt er die Voraussetzungen mit, sich rasch in die baulichen Projekte und Aufgaben bei der Familienheim Freiburg einzufinden.

Er ist bereits seit dem 1. November 2025 bei der Baugenossenschaft als Geschäftsführer tätig und hatte somit in den vergangenen Monaten die Möglichkeit, sich mit den spezifischen Anforderungen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus vertraut zu machen. „Ich freue mich sehr, zukünftig meinen Beitrag zu mehr bezahlbarem Wohnraum in Freiburg und Umgebung leisten zu können“, betont Scherrle und fügt hinzu: „Dass die Genossenschaft so gut aufgestellt ist, hat mir den Start natürlich erheblich erleichtert.“ 

Als neuer kaufmännischer Vorstand und damit Nachfolger von Christian Brokate konnte Alexander Ehrlacher gewonnen werden. Er war bereits zwischen 2016 und 2023 im Vorstand der Genossenschaft tätig, bevor er sich einer neuen Herausforderung in der digitalen Dienstleistungsbranche stellte. Um einen möglichst reibungslosen Übergang und Kontinuität in der Genossenschaft zu gewährleisten, hat Ehrlacher seine Stelle bereits zum 1. Januar 2026 angetreten und wird zukünftig auch den Vorsitz des neu formierten Vorstands übernehmen.

„Mir ist bewusst geworden, dass man im baugenossenschaftlichen Umfeld vor Ort viel mehr bewegen kann als in der digitalen Welt.“, so Ehrlacher. „Umso mehr bin ich froh darüber, dass man mir die Chance gegeben hat, wieder zurückzukehren.“

Das neue Führungsteam. V. l. n. r: Alexander Ehrlacher, Markus Scherrle, Georg Selinger. Foto: Familienheim Freiburg eG.

Ergänzt wird der neue hauptamtliche Vorstand durch einen nebenamtlichen Vorstand. Hierfür ist Georg Selinger vom Aufsichtsrat berufen worden. Er war bis zu seiner Pensionierung Vertriebsvorstand einer Sparkasse im Freiburger Umland und bringt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Betrieb der genossenschaftlichen Spareinrichtung geforderten Qualifikationen mit.

„Ich bin sehr froh, dass wir mit den neuen Vorständen eine gute und tragfähige Lösung für die zukünftige Leitung der Genossenschaft gefunden haben und freue mich auf die Zusammenarbeit“, resümiert Dr. Anita Stilz.

Marcus Brian


Familienheim Freiburg wurde am 23. Januar 1930 gegründet, um durch den gemeinnützigen Wohnungsbau die damals herrschende Wohnungsnot einzudämmen. Von Anfang an war und ist die wichtigste Aufgabe der Genossenschaft, die Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Aktuell zählt Familienheim Freiburg rund 8.200 Mitglieder, besitzt 2.756 Wohnungen und führt seit knapp 60 Jahren eine eigene Spareinrichtung. Rund 90 Prozent der Wohnungen der Genossenschaft befinden sich in Freiburg.

Als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen ist Familienheim Freiburg verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Aber auch soziale und ökologische Aspekte prägen das Handeln der Genossenschaft. Deshalb investiert das Unternehmen kontinuierlich in den zeitgemäßen Erhalt seiner Wohnungen, höhere Energiestandards und ein angenehmes Wohnumfeld. So kann auch nachfolgenden Generationen eine gesicherte und attraktive Wohnzukunft geboten werden. Durch Investitionen in Modernisierungen sowie zukunftsfähigen Neubau wird das Vermögen aller Mitglieder erhalten. Weitere Infos unter www.familienheim-freiburg.de.

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Inga Stein-Barthelmes zur Geschäftsführerin der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bestellt

Inga Stein-Barthelmes Geschäftsführerin der HOWOGE bestellt
Inga Stein-Barthelmes wird die technischen Unternehmensbereiche der HOWOGE führen. Quelle: Howoge, Foto: Harry Schnitger

Der Aufsichtsrat der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Allerkamp hat Inga Stein-Barthelmes zum Mitglied der HOWOGE-Geschäftsführung bestellt.

Inga Stein-Barthelmes nimmt ihre Tätigkeit zum 1. April 2026 auf und verantwortet künftig die technischen Unternehmensbereiche der HOWOGE.

Sie folgt auf Ulrich Schiller, der das Unternehmen nach sieben Jahren zum 31. März 2026 auf eigenen Wunsch verlässt. Inga Stein-Barthelmes wird das landeseigene Unternehmen gemeinsam mit Jörg Kotzenbauer führen.

Die Diplom-Volkswirtin wechselt von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, wo sie als Direktorin und Prokuristin den Bereich Bundesbau leitete. In dieser Funktion verantwortete die gebürtige Berlinerin die Steuerung von Großprojekten wie Wohnungsneubau, Kasernenbauten sowie Quartiers- und Stadtentwicklungsprojekte inkl. Schulbauten. Darüber hinaus entwickelte und implementierte sie im Rahmen ihrer Tätigkeit neue Ansätze für klima- und ressourcenschonendes Bauen sowie nachhaltige Gebäudebewirtschaftung.

Zuvor war sie u. a. Geschäftsführerin der planen-bauen 4.0 GmbH. Beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. baute sie den Geschäftsbereich Politik, Kommunikation und Presse auf. Davor war sie in leitenden Funktionen bei der Bundesarchitektenkammer e.V. sowie als Geschäftsführerin der D.A.V.I.D. GmbH tätig.

Inga Stein-Barthelmes wird die technischen Unternehmensbereiche der HOWOGE führen, dazu zählen das Asset- und Portfoliomanagement, der Schulbau, der Neubau, das Technische Management, das Bestandsmanagement sowie weitere Bereiche.

„Mit Inga Stein-Barthelmes haben wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit gewonnen, die eine ausgewiesene Expertise aus dem politischen, wirtschaftlichen und baulichen Kontext mitbringt. Gemeinsam werden wir den erfolgreichen Wachstumskurs der HOWOGE konsequent fortsetzen und weiter stärken“, erklärt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates der HOWOGE.

Sabine Pentrop


Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Mit einem eigenen Wohnungsbestand von rund 82.150 Wohnungen (Stand: 30.06.2025) gehört das Unternehmen zu den größten Vermietern deutschlandweit. Die HOWOGE will ihr Wohnungsportfolio insbesondere durch Neubau mittel- bis langfristig auf rund 100.000 Wohnungen erweitern. Als Teil der Berliner Schulbauoffensive übernimmt die HOWOGE zudem für das Land Berlin Neubau und Großsanierungen von Schulen.

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Warum sich jetzt der Wechsel des Stromanbieters lohnt

Tipp zum Wechsel des Stromlieferanten. Verbraucher:innen sollten sich nicht allein auf die Bewertungen in Vergleichsportalen verlassen. © VZ NRW/adpic

Seit Jahresbeginn müssen fast alle Stromlieferanten weniger für den Stromtransport zahlen. Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung 2026 die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst und damit in sehr vielen Regionen die Stromnetzentgelte gesunken sind. Während einige Anbieter ihre Preise senken oder schon gesenkt haben, lassen andere Anbieter ihre Preise allerdings unverändert.

„Wenn Verbraucher:innen bisher keine Mitteilung über sinkende Preise erhalten haben, oder ihnen sogar eine Preiserhöhung vorliegt, lohnt sich in der Regel ein Stromanbieter-Wechsel,“ sagt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

„Besonders Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise, hier lohnt sich ein Anbieterwechsel in den meisten Fällen.“ Die Verbraucherzentrale NRW hat vier Tipps zusammengestellt, worauf beim Wechsel des Stromanbieters zu achten ist.

Unterschiede zwischen Neukunden und Bestandskunden beachten

Erfreulicherweise liegen die Strompreise für Neukunden aktuell in vielen Regionen bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings müssen Bestandskunden oftmals erst aktiv werden, um von den gesunkenen Preisen zu profitieren – denn viele Anbieter halten ihre Preise für Bestandskunden konstant.

Bei der Prüfung eines bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und Kündigungsfrist festzustellen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel zu finden.

Wechsel aus dem Grundversorgungstarif

Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise. Der Grundversorgungstarif in NRW kostet im Durchschnitt 36 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 1.2.2026). Hinzu kommt ein Grundpreis, der durchschnittlich bei etwa 210 Euro pro Jahr liegt.

Manche Grundversorger berechnen auch extrem hohe Grundpreise um die 300 Euro jährlich, was insbesondere kleinere Haushalte belastet. Ein Vorteil an der Grundversorgung: Haushalte können jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist den Anbieter oder Tarif wechseln.

Verbraucher:innen, die in der Grundversorgung sind und einen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden haben, können durchschnittlich 330 Euro durch den Anbieterwechsel sparen, mögliche Wechselboni kommen noch hinzu. Haushalte, die im Sondertarif des Grundversorgers sind und ebenfalls 3.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sparen durchschnittlich 170 Euro durch den Anbieterwechsel.

Vergleichsportale richtig nutzen

Am einfachsten ist der Tarifvergleich über Online-Vergleichsportale. Vor dem Vergleich ist es wichtig, die Filtereinstellungen anzupassen. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein.

Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein. Weitere empfehlenswerte Filtereinstellungen für Vergleichsportale finden sich in der Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/vergleichportal.

Neuen Anbieter kritisch prüfen

Wichtig vor einem Vertragsabschluss: Den potentiell neuen Energieversorger mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen, um festzustellen, ob der Anbieter durch sein Handeln in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Verbraucher:innen sollten sich nicht allein auf die Bewertungen in Vergleichsportalen verlassen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Mehr zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436

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BGH: Mieter darf Wohnraum nicht gewinnbringenden untervermieten

Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen. Foto von Joe Miletzki

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 – VIII ZR 228/23 entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung des Wohnraums nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt. 

Sachverhalt:

Der Beklagte ist seit dem Jahr 2009 Mieter einer in Berlin gelegenen Zweizimmerwohnung der Klägerin. Die Nettokaltmiete belief sich auf monatlich 460 €. Aufgrund eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts vermietete der Beklagte die Wohnung ohne Untervermietungserlaubnis ab Anfang des Jahres 2020 für monatlich 962 € (nettokalt) zuzüglich einer Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung (insgesamt monatlich 1.100 €) an zwei Untermieter. Nachdem die Klägerin den Beklagten wegen unerlaubter Untervermietung vergeblich abgemahnt hatte, erklärte sie im Februar 2022 die fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Amtsgericht hat die Räumungsklage der Klägerin abgewiesen, das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt der Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Das Räumungsurteil ist damit rechtskräftig.

Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Klägerin ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der von dem Beklagten angemieteten Wohnung zusteht. Die Kündigung der Klägerin ist wirksam, denn der Beklagte hat seine Pflichten aus dem Mietverhältnis durch die ohne Erlaubnis vorgenommene Untervermietung der Wohnung schuldhaft nicht unerheblich verletzt (§ 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB). Ihm stand ein Anspruch nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Erteilung der Erlaubnis einer – gewinnbringenden – Untervermietung nicht zu. 

Der Mieter kann die Erteilung einer Untervermietungserlaubnis verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB hat. Ob das Interesse des Mieters, die Wohnung gewinnbringend unterzuvermieten, als berechtigt in diesem Sinne anzusehen ist, ist durch Auslegung der Vorschrift des § 553 BGB zu ermitteln. Danach ist – unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung sowie der Erwägungen des Gesetzgebers – die Untervermietung von der Überlegung getragen, dem Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse zu erhalten. Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen.

Das vorgenannte Verständnis des berechtigten Interesses des Mieters entspricht den in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringenden grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen des Vermieters und des Mieters. Die Rechtsposition des Mieters reicht nicht so weit, dass ihm im Rahmen der Vorschrift des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Recht auf gewinnbringende Untervermietung der Wohnung zuzubilligen wäre.

Dieses Verständnis liegt auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach der Wunsch des Mieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen als ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB anzuerkennen ist. Die Erzielung von Einnahmen, die über die Deckung der wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehen, ist hiervon indes nicht umfasst. Diese rechtliche Beurteilung berücksichtigt auch die Interessen der Untermieter in angemessenem Maß, indem diese hierdurch im Grundsatz vor überhöhten Untermieten geschützt werden.

Nach diesen Maßstäben ist im vorliegenden Fall ein berechtigtes Interesse des Beklagten an der von ihm vorgenommenen Untervermietung bereits deshalb nicht gegeben, weil er durch diese nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts einen – die eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen übersteigenden – Gewinn erzielt hat. 

Darüber, ob im Einzelfall über die Untervermietung des Wohnraums hinausgehende Leistungen des Mieters, wie etwa die Überlassung von Mobiliar, bei der Frage zu berücksichtigen sind, ob der Mieter durch die Untervermietung einen Gewinn erzielt, hatte der Senat nicht zu entscheiden, weil das Berufungsgericht – ohne Rechtsfehler – Leistungen des Beklagten in einer die Differenz zwischen der Höhe der Untermiete und den eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen des Beklagten ausgleichenden Höhe nicht festgestellt hat.

Ebenso hatte der Senat, da ein berechtigtes Interesse des Beklagten im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Gestattung der Untervermietung in der hier vereinbarten Art und Weise bereits wegen der damit verbundenen Gewinnerzielung nicht besteht, nicht darüber zu entscheiden, ob ein solches Interesse etwa auch aufgrund eines – vom Berufungsgericht angenommenen – Verstoßes der Untermiethöhe gegen die Bestimmungen der §§ 556d ff. BGB über die sogenannte Mietpreisbremse in wie hier  angespannten Wohnungsmärkten zu verneinen wäre.

Vorinstanzen:

Amtsgericht Charlottenburg – Urteil vom 20. September 2022 – 225 C 54/22

Landgericht Berlin – Urteil vom 27. September 2023 – 64 S 270/22 (veröffentlicht unter anderem in NZM 2024, 34)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 553 BGB

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. […]

§ 573 BGB

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. […]

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

[…]

Karlsruhe, den 28. Januar 2026

Quelle: Pressestelle Bundesgerichtshof

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blackprint und FUTU-RE schließen sich zusammen: Innovationshub & KI-Plattform bündeln Kompetenzen

blackprint und FUTU-RE schließen sich zusammen: Innovationshub
Eine neue Struktur bei Blackprint mit Sarah Schlesinger, Orla Nolan, Annika Wagner und, Alexander Steigerwald,. Foto: Blackprint

Der nationale Innovations-Hub der Bau- und Immobilienwirtschaft blackprint geht den nächsten konsequenten Schritt seiner strategischen Entwicklung: Mit dem Merger von blackprint und dem KI-Startup FUTU-RE durch Gründung der neuen Holding blackprint Hub GmbH sowie der Ausgründung des blackprint Innovationinstituts stellt sich das Unternehmen strukturell noch stärker auf.

Ziel ist es, Innovationsprozesse in der Bau- und Immobilienwirtschaft noch systematischer, datengetriebener und wirksamer voranzutreiben – von der Vernetzung relevanter Akteure aus etablierten Branchenunternehmen, PropTech, Wagniskapital sowie Institutionen wie Verbänden und Hochschulen über intelligentes Matchmaking bis hin zu belastbaren Markt-, Lösungs- und Unternehmensanalysen.

Neue Struktur für ein klares Ziel: Innovation skalieren

Mit der neuen Holding blackprint Hub GmbH werden künftig die Plattform-, IP- und Produktlogiken von blackprint und FUTU-RE gebündelt. Insbesondere das daten- und KI-basierte Matchmaking wird damit gezielt professionalisiert und weiterentwickelt – vor dem Hintergrund einer Branche, die sich zunehmend mit Agentic AI, neuen Entscheidungslogiken und wachsender Komplexität konfrontiert sieht.

Parallel dazu wird das blackprint Innovationinstitut als eigenständige Einheit ausgegründet. Es fokussiert sich auf:

  • Markt-, Lösungs- und Unternehmensanalysen,
  • Datenbasierte bzw. empirische Forschungs- und Studienarbeit,
  • sowie Innovations-, Transformations- und Wachstumscoaching für Unternehmen.

Damit stärkt blackprint gezielt die zweite strategische Säule seines Leistungsportfolios – neben der seit Jahren etablierten Netzwerk- und Ökosystemarbeit.

Alexander Steigerwald, verantwortlich für Plattform, Daten und KI: „Gerade im Zeitalter von Agentic AI geht es nicht mehr um Tools, sondern um intelligente Entscheidungslogiken. Genau daran arbeiten wir: Matchmaking, das Kontext versteht, lernt und skaliert.“

Klare Rollen der vier Gründer:innen

Die neue Struktur wird von vier erfahrenen Unternehmer:innen und Branchenexpert:innen getragen:

Sarah Schlesinger, geschäftsführende Gesellschafterin von blackprint seit 2021, verantwortet als strategische Vordenkerin die Gesamtentwicklung, Positionierung und Skalierung der Gruppe mit besonderem Fokus auf Innovationscoachings und -Forschung.

Orla Nolan, geschäftsführende Gesellschafterin seit 2023, steuert jetzt erweitert für die gesamte Gruppe das operative Geschäft, führt insbesondere Marketing und Sales. Im Schwerpunkt führt sie die Netzwerksäule von blackprint.

Alexander Steigerwald, Mitgründer von FUTU-RE, verantwortet als CTO ab sofort die Weiterentwicklung der Plattform-, Daten- und KI-Logiken zur Skalierung der digitalen Produkte von blackprint sowie die techbasierten F&E Projekte im Institut

Annika Wagner, ebenfalls Mitgründerin von FUTU-RE, wird als geschäftsführende Gesellschafterin ihre bisherige öffentlich repräsentierende Rolle weiter ausbauen mit besonderem Fokus auf Positionierung, Marktforschung und den Wissenstransfer in Richtung Markt und Unternehmen.

Leif Hase als vormaliger Mitgründer der FUTU-RE ist im Rahmen der Mergers aus dem Gesellschafterkreis ausgeschieden und wird die blackprint Gruppe ab sofort als strategischer Berater, insbesondere in der Post Merger Phase begleiten.

blackprint: Von Anfang an als Innovations- und Vernetzungsplattform gedacht

Mit dem Booster startete das ursprünglich von den Unternehmern Paul Feldhoff und Alexander Ubach-Utermöhl gegründete Unternehmen blackprint als erster kontinentaleuropäischer PropTech Accelerator, um Innovationen in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu identifizieren, transparent zu machen und Lösungsanbieter gezielt zu vernetzen.

Gemeinsam mit den Initiierungspartnern Aareal Bank bzw. Aareon, Commerz Real, Vonovia, Goldbeck, Techem, Deutsche Reihenhaus oder NAI apollo standen dabei von Anfang an bis heute die Vernetzung von etablierten Branchenentscheider:innen, Tech-Gründer:innen und Wagniskapitalgebern sowie datenbasierte positive Lobbyarbeit und Impulsgebung zum Vorantreiben von Innovation im Bau- & Immobiliensektor im Zentrum.

Seit der Loslösung von der Feldhoff Gruppe und unter der strategischen Führung von Sarah Schlesinger hat blackprint diese Rolle als nationaler Innovations-Hub des Bau- & Immobiliensektors seit 2023 nochmals deutlich geschärft. In einer ersten strategischen Phase wurde insbesondere die Netzwerk- und Ökosystemarbeit massiv ausgebaut.

Dazu zählen u. a.:

  • die enge Unterstützung der ZIA PropTech Plattform und das gemeinsame Vorantreiben des Matchmakings an der Seite des Spitzenverbandes
  • die enge strategische Kooperation mit der Deutschen Messe zur Real Estate Arena inklusive der REAL Pitches und der großen Zukunftskonferenz,
  • die Mitbegründung von EUBIN (European Building Innovation Network),
  • die Initiative „Road to Green“ mit dem PropTech Powerhouse zur Transformation des Immobilienbestands,
  • sowie Engagements in weiteren Initiativen und Netzwerken wie CoalitionX, dem MAT Netzwerk oder jüngst REAL GAIN.

Orla Nolan, zuständig für Netzwerk, Markt und Wachstum: „blackprint steht für Zugang, Sichtbarkeit und Relevanz. In der neuen Struktur können wir sowohl unsere Netzwerksäule skalieren wie auch Partnerschaften gezielt in messbare Markt- und Wachstumseffekte übersetzen.“

Phase 2: Daten, Analysen und intelligentes Matchmaking

Mit dem aktuellen Merger und der Ausgründung des Instituts startet jetzt offiziell Phase 2 der strategischen Entwicklung: Neben den Netzwerkaktivitäten rücken Daten, belastbare Analysen, Markt- und Lösungsverständnis sowie professionelles Innovationscoaching noch stärker in den Fokus.

Bereits in den letzten beiden Jahren sind die Institutsaktivitäten mit den halbjährlichen PropTech Reports, der jährlichen PropTech Germany Studie, der Disruptionsstudie Road to Disruption mit KPMG, der Game Changer Forschung oder in verschiedenen Wertschöpungs- bzw- Nutzungsklassen bezogenen Marktreports vorangetrieben worden. Parallel zur Vorbereitung des Mergers sind zwischen blackprint und Futu-RE bereits zwei gemeinsame Entwicklungsprojekte gestartet, wozu einerseits die KI-Techlayer-Entwicklung zählt, aus der im Laufe des Jahres ein professionalisiertes Matchmaking-Angebot hervorgehen wird.

Andererseits zählt dazu die Vorbereitung des Launchs zur Future Real Estate Initiative (FREI) in den Folgewochen, die als Netzwerk- und Forschungsprojekt bis Ende 2027 positive Zukunftsbilder und Rahmenbedingungen im Zeitalter von KI und neuer Wirtschaftlichkeit ermitteln wird.

„Die Branche braucht Orientierung statt Buzzwords. Das Institut liefert genau das: belastbare Analysen, klare Einordnung, konkret wirksame Forschung und einen direkten Wissenstransfer in Richtung Markt und Unternehmen.“ sagt dazu Annika Wagner.

Mehrwert für Branche und Ökosystem

Mit der neuen Struktur schafft blackprint ein Setup, das:

  • Orientierung in einem zunehmend komplexen Markt bietet,
  • Innovationen schneller, passgenauer und wirksamer mit dem Bedarf zusammenbringt,
  • die Bau- und Immobilienwirtschaft bei ihrer strategisch zukunftsfähigen Ausrichtung mit Informationen, Impulsen und Inspiration.

Sarah Schlesinger, die seit 2019 blackprint führt, ordnet ein: „Unser Anspruch war immer, Innovation als Hebel für Zukunftsfähigkeit systematisch in die Bau- und Immobilienwirtschaft zu bringen. Nach dem Ausbau unserer Netzwerk- und Ökosystemarbeit gehen wir jetzt den nächsten Schritt: Wir bündeln Plattform, Daten, Forschung und Coaching so, dass Innovation messbar, skalierbar und wirksam wird – gerade in Zeiten von Agentic AI und steigender Entscheidungs­komplexität.“

Quelle: www.blackprint.de

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Gebäude brauchen bis Jahresende 2026 digitale Zähler. Jetzt nachrüsten!

Gebäude brauchen bis Ende 26 digitale Zähler: Jetzt Nachrüsten!
Wenn schon neue Messgeräte, dann mit Fernablesbarkeit. Das hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen. Foto Deumess

Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Paragraf 5 der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein.

Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, spricht sich darum für ausreichend Tempo bei der Nachrüstung aus und erinnert gleichzeitig daran, dass die moderne Technik nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz ist.

Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen

Fernablesbare Geräte bilden die Voraussetzung für das Zurverfügungstellen einer monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter, die seit der Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend ist. Sie erlaubt eine deutlich bessere Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs.

Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer, sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis für die Optimierung und den effizienteren Betrieb von Heizungsanlagen.

Nur mit Fernablesung,in Verbindung mit Datensammlern im Gebäude, sogar direkt aus dem Erfassungsgerät in die Analysesoftware, können solche Maßnahmen effizient umgesetzt werden. Ein gerade für Wohnungsnutzer positiver Nebeneffekt der fernablesbaren Geräte ist zudem, dass für die Ablesung kein Vor-Ort-Termin mehr anfällt.

Frühzeitige Planung gemeinsam mit dem Messdienstleister

Die Zeit drängt, denn in etlichen Bestandsbauten sind noch immer viele veraltete Heizkostenverteiler, Wärmemengen- oder Warmwasserzähler ohne Funkmodul im Einsatz. Sie lassen sich nicht fernablesen und müssen darum bis Ende 2026 ersetzt werden.

Deumess empfiehlt Immobilienverantwortlichen darum eine frühzeitige Planung gemeinsam mit ihrem Messdienstleister, auch um Engpässe bei Geräten und Fachkräften oder terminliche Herausforderungen mit den Wohnungsnutzern zu vermeiden.

Denn auch Vermieter oder WEG-Verwalter profitieren von dem ungestörten und regelmäßigen Datenfluss: Er bildet die Grundlage für einen genauen Überblick über die energetische Situation des Gebäudes, ermöglicht eine bessere Steuerung von energetischen Investitionen und außerdem eine automatisierte Abrechnung und effizienteren Service durch den Messdienstleister.

Bis Ende 2026 müssen veraltete Messgeräte ersetzt werden, deswegen ist eine rechtzeitige Planung angeraten. Foto: Deumess

Wichtiger Impuls für modernen Gebäudebestand

Die Pflicht zur Nachrüstung ist mehr als eine regulatorische Vorgabe: Sie ist ein Impuls für die digitale Transformation im Gebäudesektor„, so Deumess-Vorstand Hartmut Michels. „Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen dabei mit Know-how, Technik und Kundennähe. Gerade die mittelständischen Anbieter können durch ihre regionale Verankerung besonders flexibel auf die Bedarfe der Wohnungswirtschaft reagieren.“

Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen, die spätestens ab 2032 gelten, weist Deumess außerdem darauf hin, dass alle neuen Erfassungsgeräte interoperabel und mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Daten später auch für weitere digitale Anwendungen im Gebäude genutzt werden können.

Robert Woggon

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2026 ist kein digitales Versprechen mehr – sondern eine Bewährungsprobe

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Die Wohnungswirtschaft diskutiert Digitalisierung seit Jahren. 2026 zeigt sich nun, wer sie strategisch verstanden hat – und wer sie nur administrativ abgearbeitet hat. Fernablesbare Messgeräte, regulierte Rechenzentren und digitale Gremienarbeit wirken auf den ersten Blick wie getrennte Themen. Tatsächlich eint sie eine Kernfrage: Sind wir in der Lage, mit Daten, Regulierung und Komplexität professionell umzugehen – oder nur, auf Vorgaben zu reagieren?

1. Fernablesbare Messgeräte: Wer jetzt nur austauscht, verliert morgen

Die Nachrüstung fernablesbarer Messgeräte ist Pflicht. Doch sie ist vor allem ein Lackmustest für die digitale Reife von Wohnungsunternehmen. Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind monatliche Verbrauchsinformationen vorgeschrieben – ohne Funktechnik nicht umsetzbar. Wer das Thema jedoch auf „Geräte tauschen“ reduziert, verpasst den eigentlichen Hebel.

Hartmut Michels, Vorstand von Deumess, bringt es auf den Punkt

„Die Pflicht zur Nachrüstung ist mehr als eine regulatorische Vorgabe: Sie ist ein Impuls für die digitale Transformation im Gebäudesektor.“

Der entscheidende Punkt ist nicht die Ablesung, sondern der kontinuierliche Datenfluss. Erst fernablesbare Geräte – idealerweise in Verbindung mit Datensammlern und direkter Anbindung an Analysesoftware – ermöglichen einen effizienten Betrieb der Heizungsanlagen. Verbrauchsdaten werden zur Grundlage für Optimierung, Investitionsentscheidungen und perspektivisch auch für ESG-Berichte.

Davon profitieren Mieter durch Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Vermieter gewinnen Planbarkeit und ein Instrument gegen steigende Energie- und Regulierungskosten. Gleichzeitig steigt der Druck: In vielen Beständen sind noch nicht funkfähige Geräte verbaut, die bis Ende 2026 ersetzt werden müssen. Engpässe bei Technik und Fachkräften sind absehbar.

Hinzu kommt der strategische Blick nach vorn. Ab 2032 müssen neue Geräte interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel sein. Wer heute nur das Mindestmaß erfüllt, schafft neue Insellösungen – und blockiert künftige digitale Anwendungen im Gebäude. Die Messgerätefrage ist damit keine technische, sondern eine Infrastruktur- und Zukunftsentscheidung.

2. Rechenzentren 2026: Die digitale Basis wird zur energiepolitischen Realität

Während Gebäude zunehmend datengetrieben betrieben werden, rückt die Infrastruktur dahinter selbst ins Zentrum der politischen Debatte. Rechenzentren sind nicht länger neutrale IT-Immobilien – sie sind strategische Assets.

Tobias von der Heydt, Geschäftsführer von Prior1, beschreibt 2026 als Zäsur

Das Jahr markiert das Ende der reaktiven Compliance. Regulierung wird vom Prüfpunkt zum Planungsparameter.

Mit der NIS-2-Richtlinie, der CER-Direktive, dem Cyber Resilience Act, dem Energieeffizienzgesetz und der CSRD entsteht ein engmaschiges Regulierungsnetz. Betreiber müssen sich registrieren, Sicherheitskonzepte nachweisen, Energieeffizienz dokumentieren und Resilienz ganzheitlich denken. Projekte, die diese Anforderungen nicht von Beginn an berücksichtigen, riskieren Verzögerungen, massive Mehrkosten und Wettbewerbsnachteile.

Besonders brisant ist der Energiefaktor. Der KI-getriebene Rechenbedarf trifft auf begrenzte Stromverfügbarkeit, Netzausbauprobleme und politische Priorisierungen. Rechenzentren konkurrieren zunehmend mit Industrie, Kommunen – und indirekt auch mit der Wohnungswirtschaft – um Energie und Infrastruktur.

Damit wird klar: Rechenzentren sind Teil der Energie- und Standortpolitik. Gleichzeitig eröffnen sie Chancen, etwa durch Abwärmenutzung für Quartiere. Doch diese Potenziale lassen sich nur heben, wenn digitale und physische Infrastruktur gemeinsam gedacht werden.

Der Betreiber von 2026 ist kein reiner IT-Spezialist mehr. Er ist Energiemanager, Industriefertiger und Regulierungsexperte zugleich. Wer diese Rollen nicht integriert, scheitert – unabhängig von technologischer Exzellenz.

3. Digitale Gremienarbeit: Governance entscheidet über Zukunftsfähigkeit

Die dritte Ebene ist weniger sichtbar, aber ebenso entscheidend: die Unternehmensführung selbst. Gerade Wohnungsgenossenschaften stehen unter hohem regulatorischem Druck. Das Genossenschaftsgesetz verlangt umfassende Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Prüfungssicherheit. Analoge Prozesse werden hier zunehmend zum Risiko.

Nancy Endert, Unternehmensentwicklung und Strategie bei der BWG Halle-Merseburg, formuliert klar

„Digitale Gremienarbeit ist längst nicht mehr nur eine Option – sie ist zur Voraussetzung für professionelle und zukunftsfähige Organisationen geworden.“

Digitale Gremienplattformen ermöglichen revisionssichere Einladungen, versionierte Unterlagen und eine lückenlose Dokumentation für Prüfungsverbände. Compliance wird nicht nur eingehalten, sondern belegbar. Haftungsrisiken sinken messbar.

Gleichzeitig entstehen wirtschaftliche Effekte: weniger Druck- und Portokosten, schnellere Kommunikation, geringere Fehleranfälligkeit. Entscheidend für den Erfolg ist jedoch die Akzeptanz in den Gremien. Die Praxis zeigt: Wenn digitale Unterlagen so strukturiert sind wie klassische Leitz-Ordner – mit klarer Ordnung, Seitenzahlen und Corporate Design – verlieren auch weniger technikaffine Aufsichtsräte schnell ihre Vorbehalte.

Damit wird Governance selbst zum Produktivfaktor. Entscheidungen werden besser vorbereitet, Wissen bleibt verfügbar, und strategische Kontinuität wird gesichert – ein unterschätzter Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend komplexen Branche.

Schlussfolgerung: 2026 trennt Umsetzer von Gestaltern

Die drei Beispiele zeigen: Digitalisierung ist kein Selbstzweck und kein IT-Projekt. Sie ist eine Überlebensstrategie unter verschärften regulatorischen, energetischen und organisatorischen Bedingungen.

Wer Messgeräte nur tauscht, Rechenzentren nur baut und Gremienarbeit nur digitalisiert, ohne die Zusammenhänge zu verstehen, bleibt reaktiv. Wer hingegen Daten, Infrastruktur und Governance strategisch verzahnt, gewinnt Handlungsspielräume.

2026 ist das Jahr, in dem sich entscheidet, wer in der Wohnungswirtschaft gestaltet – und wer nur noch verwaltet.

Februar 2026, Wohnungswirtschaft digital., Ausgabe Nummer 46 mit neuen Inhalten, auch vertiefende Artikel zum Inhalt meines Editorials.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda

Suchen Sie auch Antworten zu „Alles rund ums Messen, Steuern & Regel“, die finden Sie in unserem neuen Titel GebäudeTranformation .

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BWG Halle-Merseburg – Digitale Gremienarbeit als Zukunftsmodell: Effizienter, sicherer und nachhaltiger entscheiden

BWG Halle-Merseburg - Digitale Gremienarbeit als Zukunftsmodell
Das Beispiel der BWG Halle-Merseburg zeigt eindrucksvoll, dass digitale Plattformen Effizienz und Komfort mit Sicherheit und Nachhaltigkeit verbinden. Foto: BWG

Wohnungsgenossenschaften leben vom Vertrauen ihrer Mitglieder. Die Entscheidungen von Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung beeinflussen oft mehrere Tausend Menschen – von Mietern über Mitarbeitende bis zu Stakeholdern. Umso wichtiger ist, dass Entscheidungsprozesse nachvollziehbar, effizient und sicher ausgestaltet sind.

Wer schon einmal umfangreiche Papierunterlagen vor einer Aufsichtsratssitzung bearbeitet hat, kennt die typischen Probleme: lange Vorlaufzeiten, Papierberge ohne Seitenzahlen und ohne Berücksichtigung der Corporate Identity, unübersichtliche Versionen, Verzögerungen in der Kommunikation.

Die gute Nachricht: Durch digitale Plattformen lässt sich die bisher papierbasierte Gremienarbeit modernisieren – mit deutlichen Vorteilen in Effizienz, Transparenz, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

Aufsichtsratsarbeit: Digitale Plattformen schaffen Mehrwerte

Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten. Moderne Plattformen verwandeln die bisher papierbasierte Gremienarbeit in einen schlanken, transparenten und sicheren Prozess. Sie bündeln Sitzungsmanagement, Dokumentenlenkung und Kommunikation an einem zentralen Ort und sorgen damit nicht nur für Struktur, sondern auch für Revisionssicherheit.

Automatisierte Versionierung, Rollen- und Rechteverwaltung sowie ortsunabhängiger Zugriff erleichtern die Arbeit erheblich. Jede Änderung wird dokumentiert, jeder Zugriff protokolliert – das schafft Vertrauen und Transparenz.

Ein Erfolgsbeispiel liefert die BWG Halle-Merseburg

Nach Jahren klassischer Papierarbeit setzte die Genossenschaft auf die Plattform dp:board der denkende portale gmbh. Statt verschlüsselter E-Mails und unübersichtlicher PDFs werden die Unterlagen heute zentral bereitgestellt. Der Vorbereitungsaufwand für Sitzungen reduzierte sich dadurch um rund 60 Prozent, gleichzeitig erhöhte sich die Transparenz bei Änderungen deutlich.

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat greifen nun auf moderne Endgeräte zurück, können Unterlagen revisionssicher einsehen und haben alle Dokumente stets in aktueller Form vorliegen. Ergänzend sorgen Funktionen wie Wasserzeichen, digitale Signaturen und FaceID für ein hohes Maß an Sicherheit.

Auch aus Nachhaltigkeitsgründen macht diese Vorgehensweise Sinn: Der Papierverbrauch reduziert sich deutlich – ein spürbarer Beitrag für ein ressourcenschonendes Vorgehen, der über Kosteneinsparungen hinausreicht.

Mittels geeigneter Endgeräte können die Entscheider wie mit Papier arbeiten. Dabei haben sie zu jeder Sitzung alle Unterlagen dabei, auch die aus den Vorjahren – inklusive all ihrer Notizen. Foto: BWG

Sicherheit und Kulturwandel gehen Hand in Hand

Mit der Digitalisierung steigen zugleich die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Sitzungsunterlagen, Investitionspläne oder Verträge enthalten sensible Daten, die zuverlässig geschützt sein müssen. Lösungen wie dp:board setzen daher auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselungstechnologien und differenzierte Zugriffsrechte. Technik allein reicht jedoch nicht aus:

Damit die Umstellung gelingt, braucht es einen Kulturwandel. Nur wenn alle Beteiligten die Vorteile erkennen und akzeptieren, kann sich der volle Nutzen entfalten. Schulungen, klare Rollenverteilungen und Pilotprojekte fördern die Akzeptanz. Digitalisierung in Gremien ist letztlich ein Gemeinschaftsprojekt, das nur gelingt, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

Regulatorische Anforderungen im Blick

Wohnungsgenossenschaften unterliegen hohen regulatorischen Anforderungen. Das Genossenschaftsgesetz (GenG) schreibt umfassende Dokumentations- und Prüfpflichten vor, die Prüfungsverbänden regelmäßig kontrollieren. Digitale Plattformen erleichtern es, diese Vorgaben einzuhalten, Sitzungen revisionssicher vorzubereiten und durchzuführen und damit auch Haftungsrisiken zu verringern.

Compliance, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit werden nicht nur gewährleistet, sondern messbar verbessert.  So werden beispielsweise Einladungen und Unterlagen-Update-Hinweise sicher und für spätere Prüfungen dokumentiert aus dem Datenraum heraus per Knopfdruck an alle notwendigen Empfänger gesendet. Reicht die E-Mail-Benachrichtigung nicht aus, kann zusätzlich der SMS-Dienst genutzt werden.

„Digitale Gremienarbeit ist längst nicht mehr nur eine Option – sie ist zur Voraussetzung für professionelle und zukunftsfähige Organisationen geworden“, resümiert Nancy Endert, Unternehmensentwicklung und Strategie, BWG Halle-Merseburg.

Darüber hinaus macht sich die Umstellung auch wirtschaftlich bemerkbar. Neben der Zeitersparnis sinken Druck- und Portokosten, die Kommunikation beschleunigt sich, und Fehlerquellen werden reduziert. Gerade in einer Branche, die stark von Vertrauen und rechtlicher Verbindlichkeit geprägt ist, bietet die digitale Gremienarbeit einen messbaren Return on Investment.

Der konkrete Nutzen für die Aufsichtsräte: Mittels geeigneter Endgeräte können die Entscheider wie mit Papier arbeiten. Dabei haben sie zu jeder Sitzung alle Unterlagen dabei, auch die aus den Vorjahren – inklusive all ihrer Notizen. Die Sitzungsunterlagen selbst sind so strukturiert wie echte Leitz-Ordner mit fortlaufenden Seitenzahlen und im Corporate Identity der Genossenschaft gestaltet. Auch nicht so technisch aufgeschlossene Aufsichtsräte freunden sich so schnell mit dieser Technologie an.

Fazit: Zukunftsfähigkeit beginnt im Gremium

Das Beispiel der BWG Halle-Merseburg zeigt eindrucksvoll, dass digitale Plattformen Effizienz und Komfort mit Sicherheit und Nachhaltigkeit verbinden. Zukunftsfähigkeit beginnt im Gremium: Wer Technik, Organisation und Kultur konsequent zusammenführt, verschafft sich klare Vorteile – von schnelleren Entscheidungen über bessere Nachvollziehbarkeit bis hin zu geringeren Risiken. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Gremien digital arbeiten sollten, sondern wie schnell sie den Wandel hin zur Nutzung moderner und hochsicherer Kommunikationsplattformen gestalten.

Bernd Schilbach, Geschäftsführer bei der denkende portale gmbh

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