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„WärmepumpenChallenge.MFH” – Wärmepumpensysteme in Mehrfamilienhäusern ausgezeichnet

„WärmepumpenChallenge.MFH” - Systeme ausgezeichnet
Gruppenfoto der Repräsentant:innen der Gewinnerprojekte bei der Preisverleihung am 06.12.2025, Wärmepumpenchallenge Foto: Energie4Climate

Mit dem im August ausgerufenen Wettbewerb „WärmepumpenChallenge.MFH” zeichnet das Land Nordrhein-Westfalen übertragbare, praxistaugliche und effiziente Konzepte für Wärmepumpensysteme in Mehrfamilienhäusern aus. Drei Siegerprojekte hat die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz gemeinsam mit dem NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerium die gekürt.

Die klimafreundliche Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern ist ein wichtiger Beitrag zur Wärmewende – besonders in Nordrhein-Westfalen, wo Mehrfamilienhäuser mehr als die Hälfte des Wohnungsbestands ausmachen. Mit der Auszeichnung der Konzepte der Indicamus GmbH aus Köln, der Vaestro GmbH aus Düsseldorf und der Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH aus Werdohl im Märkischen Kreis will das Land standardisierbare Wärmepumpenlösungen sichtbar machen und so einen Impuls für die Wärmewende im Mehrfamilienbestand setzen.

Dr. Katharina Schubert, Geschäftsführerin von NRW.Energy4Climate: „Wir wollen der Wärmewende in Mehrfamilienhäusern einen Schub geben. Wärmepumpen sind eine äußerst effiziente und zukunftssichere Heizlösung, die in Nordrhein-Westfalen in mehr als jedem zweiten neugebauten Wohngebäude Einsatz findet. Im Mehrfamilienbestand sehen wir dagegen noch zu wenige innovative Wärmepumpenlösungen. Mit den Gewinnerkonzepten der ‘WärmepumpenChallenge.MFH’ wollen wir das ändern und zeigen, wie die Technologie trotz komplexerer Anforderungen auch hier standardisiert werden kann.”

Die Gewinnerkonzepte

Der Umstieg auf Wärmepumpen kann im Mehrfamilienhausbestand technisch anspruchsvoller sein als im Neubau oder in Einfamilienhäusern. Herausforderungen sind zum Beispiel begrenzte Aufstellflächen, enge Technikräume, erhöhte Installationsanforderungen durch dezentrale Bestandsanlagen, teils hohe Vorlauftemperaturen oder Hygieneanforderungen bei der Warmwasserbereitung. Oft sind Umrüstungen daher heute noch individuelle Einzellösungen, die mit erhöhtem Aufwand in Planung und Umsetzung verbunden sind.

Die drei Gewinner bieten nun unterschiedliche Lösungen an, die für Häuser ab sechs Wohneinheiten für die Nachkriegsbaujahre 1949 bis 1977 geeignet sind.

Eine der Auszeichnungen erhält das Bausachverständigenbüro Indicamus GmbH. Das Konzept für das Mehrfamilienhaus Nikolaus-Lenau-Straße in Bergisch Gladbach ersetzt Gasetagenheizungen durch ein zweistufiges Wärmpumpensystem mit zentraler Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe und dezentralen Wasser-Wasser-Mikrowärmepumpen. Ein digitaler Gebäudezwilling ermöglicht eine effiziente Lösung mit minimalem baulichem Aufwand. Das System senkt den Energieverbrauch und ist auch auf ähnliche Bestandsgebäude übertragbar.

Eine weitere Auszeichnung geht an die Vaestro GmbH. Das Gebäude in Bochum aus dem Baujahr 1958 wird mit einer zentralen Wärmepumpe und dezentralen Wohnungsstationen modernisiert. Vaestro investiert mit, betreibt die Anlage und sorgt für flexible Strombeschaffung sowie eine stabile Wärmeversorgung. Zusammen mit staatlichen Fördermitteln soll für die Mieterinnen und Mieter Kostenparität im Vergleich zu einem neuen fossilen Heizsystem erreicht werden. Moderate Sanierungen wie ein Austausch aller Heizkörper ergänzen das Konzept.

Wärmepumpen sind eine äußerst effiziente und zukunftssichere Heizlösung, die in Nordrhein-Westfalen in mehr als jedem zweiten neugebauten Wohngebäude Einsatz findet. Bei der Preisverleihung: v.l. Michael Theben ( Abteilungsleiterim NRW-Wirtschaftministerium), Woge-Chef Ingo Wöste und Jan-Philipp Nicolin (Energy4Climate)

Der dritte Preisträger ist das teilkommunale Wohnungsunternehmen Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH mit dem Konzept zu ihrer Gebäudegruppe Breslauer Straße aus dem Baujahr 1952 in Werdohl-Ütterlingsen. Sie entwickelt standardisierte Lösungen mit Luft-Wärmepumpen, ergänzt um Bausteine wie ein einheitliches Heizungsmonitoring und ein Kommunikationskonzept für Bewohnerinnen und Bewohner. Alle Maßnahmen lassen sich auf die Mehrfamilienhäuser im Gebäudeportfolio übertragen.

Die drei Siegerprojekte erhalten vom Land jeweils ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro. Die Umsetzung der Projekte erfolgt 2026.

Quelle: NRW.Energy4Climate

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Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert verlässliche Entwicklung der Gebäudepolitik

Verschiebung der EPBD-Umsetzung: BWP fordert Verlässlichkeit
Insgesamt liege der Absatz bis Oktober bereits bei rund 255.000 Geräten – ein Plus von 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2026 hebt der BWP seine Prognose deutlich an – allerdings unter der Bedingung, dass die Lage bei Förderung und Ordnungsrecht stabil bleibe. In seinem „Business as Usual“-Szenario rechnet der Verband nun mit 410.000 verkauften Geräten. Quelle: BWP

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. warnt vor einer wachsenden Rechts- und Planungsunsicherheit durch eine mögliche Verschiebung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Diese sei seit anderthalb Jahren geltendes europäisches Recht, auf das sich die Branche bereits eingestellt habe. Für den Fall einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung plädiert der BWP dafür, bis auf weiteres am geltenden Gebäudeenergiegesetz festzuhalten.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat am 4. Dezember beschlossen, dem Bundeskanzler vorzuschlagen, sich bei der EU-Kommission für eine Verschiebung der Umsetzungsfrist der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um zwei Jahre einzusetzen.

BWP: EPBD ist geltendes Recht

Der BWP weist die Bundesregierung und die Länderregierungen darauf hin, dass die EPBD bereits seit anderthalb Jahren beschlossenes Recht ist, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Verbraucher und Branche haben einen Anspruch auf einen rechtssicheren und stabilen Handlungsrahmen. Daher sollten die europäischen Beschlüsse, an dem die Bundesregierung und deutsche Europaabgeordnete natürlich auch mitgewirkt haben konsequent umgesetzt werden.

Wer nach dem ‚Verbrenner-Aus‘ und dem EU-Emissionshandel für Gebäude jetzt auch noch die Gebäuderichtlinie in Zweifel zieht, der bringt nicht nur in der Sache erneut Unruhe in den Markt. Es wirft auch die Frage auf, wie ernst der europäische Rahmen insgesamt noch zu nehmen ist.“

Umsetzung der EPBD bedeutet Systemumstellung, aber keine Verschärfung

Zugleich betont der BWP, dass mit der Umsetzung der EPBD vor allem eine Umstellung der Systematik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbunden sei. Gerechnet werde künftig über die gesamte Primärenergie, nicht allein fossile Energieträger. Gegenüber dem aktuellen GEG führe dies aber nicht unbedingt zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus.

Ständige GEG-Änderungen schaden Markt und Investitionen

In jedem Fall aber sei unbedingt zu vermeiden, dass im Abstand weniger Jahre immer wieder neue Eingriffe in das GEG stattfinden, so Sabel: „Diese immer neuen Debatten sind schädlich für den deutschen Wärmemarkt. Insofern steht die Frage im Raum, ob bei einer Verschiebung der EPBD-Umsetzung überhaupt die Notwendigkeit einer GEG-Novelle im kommenden Jahr besteht.“

65-Prozent-Vorgabe beruht auf vielen Säulen

„Die aktuell geltenden Heizungsregeln fußen neben der EPBD vor allem auf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED), auf dem Klimaschutzgesetz (KSG) und nicht zuletzt auf deutschem Verfassungsrecht. Dieser rechtliche Kanon steht insgesamt nicht zur Diskussion“, so BWP-Geschäftsführer Sabel. Laut eines im Auftrag des BWP erstellten Rechtsgutachtens dürfte die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz, in neu installierten Heizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien einzusetzen, deshalb ohnehin nicht ersatzlos gestrichen werden.

Daher hätte eine Verschiebung der EPBD auch keine Konsequenz für diesen Teil des GEG.

GEG wirksamstes Klimainstrument

Der BWP verweist darauf, dass der Expertenrat für Klimafragen das GEG in seiner jetzigen Form als wirksamstes Instrument zur Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor erachtet. Industrie, Handwerk, und Energiewirtschaft hätten sich auf die geltenden Vorgaben im GEG eingestellt und einen entsprechenden Hochlauf der Produktions- und Schulungskapazitäten und neue Geschäftsmodelle organisiert. Dies lasse sich marktlich bereits in deutlichen Steigerungen beim Einbau von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr beobachten.

Positiver Klimabeitrag trotz Marktschwäche bei fossilen Heizungen

Dies führt trotz der insgesamt angespannten Marktsituation durch den sinkenden Absatz von Öl- und Gasheizungen zu einer positiven Entwicklung in Sachen Klimaschutz. Zuletzt hatte auch das Umweltbundesamt (UBA) das geltende Gebäudeenergiegesetz als „das wirkmächtigste Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudesektor“ bezeichnet und dabei besonders die Bedeutung der 65-Prozent-Vorgabe hervorgehoben.

Katja Weinhold / Peter Kuscher


Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.300 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.

Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 70.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Derzeit werden in Deutschland knapp zwei Millionen Wärmepumpen genutzt. Die hier verbauten Anlagen werden zu rund 95 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt. https://www.waermepumpe.de/

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Thema „Kinder-Räume“ – GEWOBA verleiht Alvar Aalto Preis Bremen an Ekaterina Ponamoreva

Thema „Kinder-Räume“ - GEWOBA verleiht Alvar Aalto Preis
GEWOBA, Verleihung des Alvar-Aalto-Preises in der Hochschule Bremen, WOHNEN STATT PARKEN - Konzepte für das Wohnen mit Kindern, Siegerin Ekaterina Ponamoreva, School of Architecture an der Hochschule Bremen, mit dem Modell ihrer Arbeit „Weitblick durch den Altag“ © Joerg Sarbach

Wie können (Wohn-)Räume kindgerecht gestaltet werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des diesjährigen Alvar Aalto Preises Bremen, den die GEWOBA in Zusammenarbeit mit der School of Architecture der Hochschule Bremen zum 12. Mal verleiht. Unter dem Titel „“ suchte das Wohnungsunternehmen kreative Konzeptideen aus den Federn von Architektur-Student*innen, die das Thema „Kinder-Räume“ neu denken.

Für eine Baulücke in einem Bestandsensemble der GEWOBA in Horn-Lehe sollte ein Gebäude entworfen und der Freiraum im Umfeld so gestaltet werden, dass Familien hier gut leben können. Die besten Arbeiten wurden im Rahmen einer Ausstellung am 19. November präsentiert und ausgezeichnet. Der Siegerentwurf stammt von der Architekturstudentin Ekaterina Ponamoreva von der Hochschule Bremen.

Die Räume der Kinder

Erstmals waren die zukünftigen Architektinnen und Architekten im Rahmen des studentischen Wettbewerbs dazu aufgefordert, sich intensiv mit den Wohnbedürfnissen von Kindern in der Stadt auseinanderzusetzen. Deren Lebensraum und -realität ist fortwährend Veränderungen unterworfen – unter anderem durch neue Familienkonstellationen, einem veränderten Freizeitverhalten oder den Wegfall von Frei- und Bewegungsflächen in verdichteten städtischen Räumen.

Wie kindgerechtes Wohnen beispielhaft auf einem Grundstück an der Spittaler Straße in Bremen Horn-Lehe aussehen kann, zeigt die Architekurstudentin Ekatarina Ponamorevan mit ihrem Wettbewerbsbeitrag „Weitblick durch den Alltag“, der die Jury überzeugte.

Ein kluges Konzept

„Mit ihrem Wettbewerbsbeitrag hat sie ein kluges Konzept ausgearbeitet, das den bisherigen Standort für parkende Autos zu einem Wohnort und einer neuen, vor allem für Kinder nutzbaren Adresse an einem öffentlichkeitswirksamen Ort weiterentwickelt. Damit gewinnt das gesamte Quartier an städtebaulicher Qualität.

Der Entwurf integriert die Aspekte der Nachhaltigkeit, zeigt gut strukturierte Wohnungsgrundrisse und rückt vor allem mit dem Erschließungssystem das Thema ‚Die Räume der Kinder‘ in den Fokus. Eine herausragende Arbeit aus einer insgesamt beeindruckenden Fülle an Wettbewerbsbeiträgen der Studierenden,“ sagt Senatsbaudirektorin Prof. Dr. Iris Reuther, die neben GEWOBA-Vorstand Manfred Corbach zu den Laudatoren gehörte.

Eine kinderfreundliche Stadt ist zugleich eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt

Manfred Corbach betont den Stellenwert der diesjährigen Aufgabe: „Eine kinderfreundliche Stadt ist zugleich eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt. Denn sie schafft die Grundlage für eine gute Lebensqualität – nicht nur für die Kinder von heute, sondern auch für die kommenden Generationen. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die hohe fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Ihre Visionen und Ideen inspirieren uns.“

GEWOBA, Verleihung des Alvar-Aalto-Preises in der Hochschule Bremen, WOHNEN STATT PARKEN – Konzepte für das Wohnen mit Kindern – Geehrte und Jury: v.l.n.r. Valentin Karamustafa, Sarah Demarczyk, Sophie Pantenius, Pail Klemm, Siegerin Ekaterina Ponamoreva, Jury-Vorsitzender Architekt Michael Frenz, Malin Jora, Manfred Corbach, Vorstand GEWOBA, Nick Friedrich Meenen, Prof. Clemens Bonnen, Leiter der School of Architecture, Inga Köstner, Ortsamtsleiterin Horn-Lehe © Joerg Sarbach

40 Beiträge von Studierenden der Hochschulen aus Münster, Wismar und Bremen

Corinna Bühring, die als verantwortliche GEWOBA-Architektin den Wettbewerb durchführt, freut sich über einen neuen Rekord der eingereichten Arbeiten: „Insgesamt wurden 40 Beiträge von Studierenden der Hochschulen aus Münster, Wismar und Bremen eingereicht.“ Prof. Katja-Annika Pahl von der Hochschule Bremen ergänzt: „Der Alvar-Aalto-Preis Bremen ist für Architekturstudierende inzwischen ein etabliertes und überregional nachgefragtes Wettbewerbsformat – darüber freuen wir uns sehr.“

Weitere Anerkennungen erhielten die Beiträge von Sarah Demarczyk, Malin Jora und Nick Friedrich Meenen (alle Hochschule Bremen) sowie für den Gemeinschaftsbeitrag von Valentin Karamustafa und Paul Klemm (Hochschule Münster). Der Wettbewerbsbeitrag von Paula Geisemeyer und Sophie Pantenius (Hochschule Münster) wurde mit einer lobenden Erwähnung gewürdigt.

Der Alvar Aalto Preis Bremen

Alle zwei Jahre vergibt die GEWOBA gemeinsam mit der Hochschule Bremen den Alvar Aalto Preis an Studierende der Fachrichtung Architektur. Insgesamt stellt das Wohnungsunternehmen eine Preissumme von 4.050 Euro zur Verfügung. Die besten Entwurfsarbeiten werden von einer interdisziplinär besetzten Jury ausgewählt und prämiert. Dieses Jahr bestehend aus dem Juryvorsitzenden und freischaffenden Architekten, Michael Frenz, der Senatsbaudirektorin, Prof. Dr. Iris Reuther, dem GEWOBA-Vorstand, Manfred Corbach, dem Leiter der School of Architecture der Hochschule Bremen, Prof. Clemens Bonnen und der Ortsamtsleiterin von Horn-Lehe, Inga Köstner.

Weitere Informationen zur Ausstellung der prämierten Beiträge sowie zur Dokumentation des diesjährigen Alvar-Aalto-Wettbewerbs finden Sie hier per KLICK.

Emilia Naatz

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Wartung schafft stabiles Wachstum: Service Friends trotzen herausfordernder Marktlage

Wartung schafft Wachstum: Service Friends trotzean Marktlage
Die neue Vogelschutzfolie der Service Friends verbindet wirksamen Tierschutz mit hoher gestalterischer Qualität. Am Axel-Springer-Hochhaus in Berlin konnte dadurch die Zahl der Vogelkollisionen minimiert werden. Bild: Roto Frank Professional Service GmbH

Die Roto Frank Professional Service GmbH (RPS) verzeichnet auch im Geschäftsjahr 2025 ein stabiles Wachstum. Trotz einer insgesamt gedämpften Marktdynamik mit Investitionszurückhaltung in der freien Wirtschaft und Budgetkürzungen bei öffentlichen Auftraggebern steigert das Unternehmen seinen Umsatz zum vierten Mal in Folge. Für das Jahr 2025 wird RPS diesen um sechs bis acht Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ausbauen. Zugleich wächst das Netzwerk der Service Friends auf insgesamt 37 Standorte in der DACH-Region an.

Wir sehen das Jahr 2025 als Bestätigung unserer strategischen Ausrichtung“, erklärte Dr. Christian Faden, Vorsitzender der Geschäftsführung der Roto Frank Professional Service GmbH, im Rahmen des 20. Internationalen Fachpressetags der Roto Gruppe in Warschau. „Dass wir in einem insgesamt verhaltenen Marktumfeld erneut wachsen konnten, zeigt die Stärke unseres Geschäftsmodells und das Vertrauen der Kunden in die Service Friends. Besonders stolz bin ich auf unser Team, das mit großem Engagement und Fachkompetenz zu diesem Ergebnis beigetragen hat.“

Energetische Sanierung bleibt Wachstumstreiber

Zentraler Erfolgsfaktor für die positive Geschäftsentwicklung bleibt der Bereich der energetischen Sanierung. Steigende Energiekosten und gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Lösungen zur energetischen Ertüchtigung von Fenstern und Türen. „Mit unserer Arbeit leisten wir einen konkreten Beitrag zur CO₂-Reduktion und unterstützen Eigentümer und Betreiber dabei, ihre Gebäude wirtschaftlich, ressourcenschonend und zukunftssicher zu gestalten“, so Dr. Christian Faden.

Wachstum verzeichnet das Unternehmen auch bei der Anzahl der Standorte. Mit nun insgesamt 37 Niederlassungen verfügt RPS über eine flächendeckende Präsenz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Nähe zu den Kunden ermöglicht nicht nur kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten, sondern auch eine persönliche Betreuung mit hoher Beratungsqualität.

Dr. Christian Faden, Vorsitzender der Geschäftsführung der Roto Frank Professional Service GmbH, zieht für 2025 eine positive Bilanz in einem herausfordernden Markt: Erneut steigert die jüngste Division der Roto Frank Holding AG ihren Umsatz. Bild: Roto Frank Professional Service GmbH

Durch die direkte Präsenz vor Ort stellen die Service Friends eine verlässliche Kommunikation, termingerechte Umsetzung und erstklassige Montage sicher. Für den konstant erstklassigen Service sorgen hoch qualifizierte, zu 100 Prozent festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Unsere lokale Präsenz ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Sie schafft Vertrauen, Effizienz und spürbaren Mehrwert für unsere Kunden“, betont Dr. Christian Faden.

Fensterfolienlösungen erweitern Angebotsportfolio

Seit Mitte des Jahres bieten die Service Friends im Bereich der Gebäudesicherheit und Bestandsoptimierung ein erweitertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio an. Mit der Aufnahme der Fischer Sicherheitssysteme GmbH konnte das Unternehmen einen der führenden Anbieter für Fensterfolienlösungen in der DACH-Region gewinnen. Neben bewährten Dienstleistungen rund um Wartung, Reparatur und Sanierung von Fenstern, Türen und Dachfenstern bieten die Service Friends fortan auch Nachrüstlösungen für Glasscheiben an – etwa zum Schutz vor Sonneneinstrahlung, Einbruch, Vogelschlag oder zum Sichtschutz.

Dr. Christian Faden: „Die Produktlösungen aus dem Hause Fischer und die Expertise der Service Friends ergänzen sich ideal. Gemeinsam können wir einer noch größeren Zahl von Kunden ein einzigartiges Produktportfolio bieten und dazu einen zukunftswichtigen Service für die Nachrüstung von Fenstern und Fassaden.“

Vogelschutz für das Axel Springer Hochhaus in Berlin

Eine besonders innovative Ergänzung des Produktportfolios ist eine neue Vogelschutzfolie für Fenster, die wirksamen Tierschutz mit hoher gestalterischer Qualität verbindet. Am Axel-Springer-Hochhaus in Berlin sorgen die Service Friends mit speziellen Rasterfolien, die sich nahtlos in das Design des Gebäudes einfügen, für zuverlässigen Schutz vor Vogelschlag. Die Nachrüstlösung verbessert nicht nur den Tierschutz, sondern ermöglicht dem Kunden auch die Einhaltung behördlicher Auflagen.

Die Rasterfolien sind wissenschaftlich geprüft und verhindern Kollisionen effektiv, ohne Lichtdurchlässigkeit oder Ästhetik der Fassade zu beeinträchtigen. Innerhalb von vier Wochen rüsteten die Service Friends die insgesamt 1.500 Quadratmeter große Glasfläche des Axel-Springer-Hochhauses nach, ohne den Geschäftsbetrieb einzuschränken. Unter Einsatz des betriebseigenen Steigers werden die Folien auch in großer Höhe fachgerecht angebracht. Die Sichteinschränkung ist minimal, da die markierten Glasflächen weniger als ein Prozent der Gesamtfläche ausmachen.

Garant für Sicherheit – auch auf weltpolitischer Bühne

Neu im Angebotsportfolio der RPS sind seit diesem Jahr auch ganzheitliche Sicherheitskonzepte für vulnerable Objekte und Personen. Die Service Friends setzen dafür bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen um, die auf die jeweilige Gefährdungslage abgestimmt sind. Die eingesetzten sicherheitsrelevanten Komponenten stammen aus dem Hause Fischer.

Hierzu zählen beschusshemmende Sicherheitsgläser und sprengwirkungshemmende Spezialfolien, wie sie beispielsweise beim G7-Gipfel 2022 auf Schloss Elmau zum Schutz der Regierungschefs um Joe Biden und Olaf Scholz eingesetzt wurden. Besonders politische Veranstaltungen erfordern heutzutage zunehmend höchste Sicherheitsstandards.

Innovativer Fensterservice für die Fertighausindustrie

Zukunftsweisend ist auch die Zusammenarbeit der Service Friends mit dem Fertighaushersteller Bien Zenker und dem Fensterhersteller Kneer-Südfenster. Die Partner sorgen gemeinsam dafür, dass Schäden an hochwertigen Fenster- und Türelementen von Fertighäusern schnell und fachgerecht behoben werden. Gerade in der Bauphase entstehen durch nachgelagerte Gewerke wie Elektrik, Maler- oder Bodenarbeiten häufig Beschädigungen, die Kunden kurzfristig und unkompliziert beseitigt haben möchten.

Direkt nach der Schadensmeldung durch den Kunden werden die Service Friends eingeschaltet. Sie übernehmen die direkte Kommunikation mit den Kunden, vereinbaren Termine, fahren vor Ort und beheben Schäden schnell und fachgerecht – auch in bereits bewohnten Häusern.

Achim Winckler

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Krank in der Immobilie – Wie sich das für Betroffene rechtlich auswirken kann

Krank in der Immobilie - Wie sich das rechtlich auswirken kann
Wie sich das für Betroffene rechtlich auswirken kann Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch schon genügend Probleme. Aber diese können sich noch verschärfen, wenn sich der Gesundheitszustand auf das Mietverhältnis oder auf gesteigerte Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau auswirken. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit diesem Themenkomplex befassen. Unter anderem geht es um die Frage, wie viele Ruhestörungen die Mitbewohner in einer Wohnanlage hinnehmen müssen und wann eine Kündigung des Mietvertrages angemessen ist.

Wer ernsthaft krank ist, der hat in der Regel alleine dadurch schon genügend Probleme. Aber diese können sich noch verschärfen, wenn sich der Gesundheitszustand auf das Mietverhältnis oder auf gesteigerte Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau auswirken.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit diesem Themenkomplex befassen. Unter anderem geht es um die Frage, wie viele Ruhestörungen die Mitbewohner in einer Wohnanlage hinnehmen müssen und wann eine Kündigung des Mietvertrages angemessen ist.

Pfefferspray gegen Nachbarin

Eine psychisch kranke Mieterin ging eine Nachbarin auf höchst ungewöhnliche Weise an. Sie drückte diese Frau an die Wand und setzte Pfefferspray ein, um an deren Wohnungsschlüssel zu gelangen. Das erschien dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 316 T 24/21) trotz der gesundheitlichen Probleme der Mieterin dann doch als ein unzumutbares Verhalten. Das Toleranzgebot ende dort, wo ein kranker Mieter die Gesundheit anderer Mieter im Haus ernsthaft gefährde. Die fristlose Kündigung sei deswegen gerechtfertigt gewesen.

Störung des Hausfriedens

Nicht jede Störung des Hausfriedens reicht allerdings bereits aus, um das Mietverhältnis beenden zu können. Vielmehr muss eine unzumutbare Geräuschentfachung eines Nachbarn nachgewiesen werden. In einem vom Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 88/20) entschiedenen Fall war dies dem Kläger nicht möglich. Das Gericht wies darauf hin, bereits durch das Schließen der Fenster sei das Problem zu beheben gewesen.

Mieter im Krankenhaus, Wohnung geräumt

Wenn ein Vermieter eigenmächtig die Räumung einer Wohnung veranlasst, während sich der Mieter im Krankenhaus befindet, dann kann ihn das teuer zu stehen kommen. Das Amtsgericht Berlin-Schönefeld (Aktenzeichen 6 C 276/18) sprach dem Geschädigten Schadenersatz und Schmerzensgeld für diese ungerechtfertigte Aktion und verbotene Selbsthilfe zu.

Grundstückkosten keine außergewöhnliche Belastung

Ein Bauherr wollte die Kosten für den Erwerb eines größeren Grundstücks zur Errichtung eines behindertengerechten eingeschossigen statt des bisherigen zweigeschossigen Bungalows steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 42/13) beschied dies letztinstanzlich abschlägig, denn es fehle im vorliegenden Fall an der erforderlichen Zwangsläufigkeit. Der Kauf eines größeren Grundstücks sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um mit der Behinderung besser umgehen zu können. Vielmehr handle es um eine frei gewählte, großzügigere Wohnungsgröße der Betroffenen. Die Anschaffungskosten für ein Grundstück hätten im Gegensatz zu den konkreten behindertengerechten baulichen Maßnahmen keinen Bezug zur Krankheit.

Wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt

Psychische Erkrankungen führen manchmal dazu, dass Betroffene ihrer Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in gewohntem Umfang nachgehen können. So war es bei einem Freiberufler, den eine schwere Depression daran hinderte, ausreichend Geld zu verdienen, um seine Mietwohnung zu bezahlen. Leistungen des Jobcenters nahm er als Folgeerscheinung seiner Krankheit nicht in Anspruch.

In diesem Fall war nach Ansicht des Amtsgerichts Münster (Aktenzeichen 4 C 3363/19) trotz des Zahlungsverzuges eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht angemessen, da es an einer schuldhaften Pflichtverletzung fehle. Der fehlende Betrag sei inzwischen auch überwiesen worden.

Kündigung nicht akzeptiert

Die Abmahnung eines Mieters wegen Fehlverhaltens ist auch dann erforderlich, wenn der Eigentümer einer Immobilie der Meinung ist, der Mieter sei auf Grund psychischer Probleme ohnehin nicht in der Lage, an seinem Verhalten etwas zu ändern. So dachte es ein Vermieter bei seinem an einer endogenen Psychose leidenden Mieter und verzichtete deswegen auf die Abmahnung. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 205 C 5/16) akzeptierte diese Kündigung nicht.

Maschendraht gegen Holzlattenzaun

Die Eltern eines von Autismus betroffenen Kindes, das gewisse Weglauftendenzen zeigte, tauschten den Maschendrahtzaun ihres Grundstücks teilweise durch einen blickdichten Holzlattenzaun aus. Sie hofften nach eigener Aussage, auf diese Weise das Problem besser in den Griff zu bekommen. Im Anschluss machten sie die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 5 K 1934/11) wies dies zurück, da ein Gartenzaun zu den üblichen Kosten der Lebensführung zähle und ein teilweiser Austausch auch kaum dazu geeignet sei, die Weglauftendenz entscheidend zu verringern.

Eigenbedarfskündigung einen Härteeinwand

Menschen mit stärkeren gesundheitlichen Einschränkungen können gegen eine Eigenbedarfskündigung einen Härteeinwand geltend machen. So dachte es ein Mieter und legte seinen Behindertenausweis, ein allgemeinärztliches Attest und ein Pflegegutachten vor.

Dies schien dem Amtsgericht Flensburg (Aktenzeichen 61 C 55/24) aber zu pauschal. Um erfolgreich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorzugehen, sei es nötig, genauer darzulegen, welche Erkrankung vorliegt und warum diese einen Umzug drastisch erschwert.

Dr. Ivonn Kappel

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Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins

Die Hälfte der Erbbaurechtsgeber gibt Rabatte auf den Erbbauzins
Bildquelle: Deutscher Erbbaurechtsverband / Canva

Für den aktuellen „Erbbaurechtsmonitor“ hat der Deutsche Erbbaurechtsverband Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland befragt. Überwiegend handelte es sich dabei um Kommunen, Kirchen und kirchliche Stiftungen. Die Online-Befragung fand im Frühjahr 2025 statt und beleuchtet verschiedene Aspekte der Vertragsgestaltung und Vergabepraxis im Erbbaurecht.

Im Ergebnis zeigt sich: 50 Prozent der Befragten gewähren gar keine Rabatte auf den Erbbauzins. 30 Prozent erlauben Preisnachlässe für gemeinnützige Organisationen, 19 Prozent für Familien und ebenso viele für andere Zielgruppen. Nur wenige Erbbaurechtsgeber nennen soziale Härtefälle (6 Prozent), langjährige Erbbaurechtsnehmer (5 Prozent) oder Senioren (2 Prozent) als begünstigte Gruppen. Dass Privatpersonen von Rabatten auf den Erbbauzins profitieren, ist demnach eher die Ausnahme als die Regel.

Erbbaurechte dienen nicht zwingend einem sozialen Zweck

„Viele Erbbaurechtsgeber verfolgen mit den Erbbaurechten einen bestimmten Zweck: Kommunen setzen sie beispielsweise ein, um einen Einfluss auf die Nutzung der Grundstücke zu behalten. Stiftungen brauchen die Einnahmen, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen.

Das bedeutet: Erbbaurechte sind nicht automatisch ein Instrument des sozialen Wohnungsbaus“, sagt Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Häufig sprechen auch satzungs- oder haushaltsrechtliche Vorgaben dagegen, bestimmte Gruppen – in diesem Fall Immobilieneigentümer – zu subventionieren.“


Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

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Vorsicht Betrugsversuch: Energieverträge ohne Zustimmung

Vorsicht Betrugsversuch: Energieverträge ohne Zustimmung
In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Handeln Sie sofort. Kontaktieren ihren aktuellen Energieversorger und stellen klar, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Foto: Wohnungswirtschaft heute. de / Gerd Warda

Unerlaubte Anrufe, erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung: In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor aufdringlichen Anbietern und klärt, wie sich Betroffene schützen können.

„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“

Mehrere Betroffene melden zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden. Erfolgen solche Anrufe unangekündigt, können sie der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und kann Bußgelder verhängen.

Verträge bestreiten, Versorger informieren

Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet, sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen oder Aussagen am Telefon führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss.

„Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, hält der Experte fest. Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.

Verhaltenstipps an Haustür und Telefon

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt zum eigenen Grundstück gewähren. Weigern sich die Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann zur Unterstützung die Polizei gerufen werden. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben. Dieses konsequente Vorgehen hilft, sich vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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KI im Schadenmanagement – INCON treibt die Digitalisierung in Immobilienverwaltungen weiter voran

KI im Schadenmanagement – INCON treibt Digitalisierung voran
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INCON, als digitaler Versicherungspartner treibt die Digitalisierung in Immobilienverwaltungen weiter voran: ab sofort integriert das Unternehmen einen KI-basierten Schadenservice des Assekuradeurs DOMCURA. Damit sorgt für mehr Effizienz, Geschwindigkeit und Servicetiefe bei dem Management von Gebäudeschäden – sowohl intern als auch für das Kundenerlebnis.

KI-gestützte Entlastung im Schadenprozess

INCON managt auf seiner Versicherungsplattform mit persönlichen Experten jährlich über 15.000 Schadenfälle bundesweit. Mit der Integration von KIM werden wiederkehrende Arbeitsschritte vollständig automatisiert, formelle Deckungsprüfungen in Sekunden erstellt und die Schadenmanager nachhaltig entlastet.

„KIM übernimmt Aufgaben wie die Prüfung, Zuordnung und Bearbeitung der Schadenfälle – so können sich unsere Teams auf komplexe Fälle und die persönliche Kommunikation mit Betroffenen fokussieren” erklärt Martin Schellhorn, Geschäftsführer der INCON. „Die Geschwindigkeit und die Präzision sind beeindruckend.”

Mehr Tempo – mehr Service – mehr Vertrauen

Dank der KI-Unterstützung läuft das Schadenmanagement deutlich schneller:

Schadenmeldungen werden nun noch zügiger bewertet, Freigaben zur Reparatur in deutlich kürzerer Zeit erteilt, und die persönliche Erreichbarkeit der Schadenmanagerinnen und -manager verbessert. Immobilienverwaltungen profitieren dadurch von spürbar mehr Servicequalität und kürzeren Reaktionszeiten.

„Früher musste ein Schadenmanager nach Eingang der Meldung den Schadenfall individuell prüfen, anlegen, den Schriftverkehr mit der Verwaltung sowie den Betroffenen führen und fehlende Informationen nachfordern”, ergänzt Martin Schellhorn. „All das entfällt nun. Allein die automatische Prüfung mit Folgeschritten spart pro Fall über 60 Minuten. Zudem arbeitet die KI äußerst zuverlässig – sie berücksichtigt alle relevanten Informationen und reduziert Zwischenschritte auf ein Minimum. Es ist kein Zufall, dass Microsoft KIM als „die aktuell beste Schaden-KI“ bezeichnet.”

„Gerade im Schadenfall entscheidet Tempo über Zufriedenheit und Vertrauen“, so Schellhorn weiter. „Wer schnell und kompetent reagiert, wird als zuverlässiger Partner wahrgenommen – das ist für uns sowie unsere Kunden entscheidend.“

Mensch + Technologie = Zukunft des Schadenmanagements

Die Einführung von KIM ist ein weiterer Schritt von INCONs Strategie, menschliche Expertise mit modernster Technologie zu verbinden.

„Unsere Stärke liegt im hybriden Ansatz: Persönliche Expertise und technologische Power gehen bei uns Hand in Hand“, erklärt Martin Schellhorn. „Mit KIM schaffen wir zusätzliche Kapazitäten – und das bei noch höherer Qualität und Verlässlichkeit.“

Uwe Schumacher, Vorstandsvorsitzender der DOMCURA AG, betont: „KIM ist so konzipiert, dass sie in Unternehmen verschiedenster Größe eingesetzt werden kann – schnell, sicher und DSGVO-konform. Innerhalb weniger Wochen konnten wir KIM erfolgreich bei INCON zum Einsatz bringen – dies zeigt, wie universell unsere täglich lernende KI-Lösung nutzbar ist. Sie schafft einen echten Mehrwert – für Unternehmen und Kunden gleichermaßen.“

Elif Tuç

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Vonovia-Aufsichtsrat ernennt Katja Wünschel zum Chief Development Officer und verlängert Vertrag von Ruth Werhahn vorzeitig

Vonovia-Aufsichtsrat ernennt Katja Wünschel zum CDO
Katja Wünschel. Foto: RWE / André Laaks

Der Aufsichtsrat der Vonovia SE („Vonovia“) hat einstimmig entschieden, Katja Wünschel zum neuen Chief Development Officer (CDO) von Vonovia zu bestellen. Sie tritt am 1. April 2026 in das Unternehmen ein und übernimmt die Vorstandsposition zum 1. Juni 2026. Sie folgt auf Daniel Riedl, der den Vorstand von Vonovia nach der zweimonatigen Einführungsphase von Katja Wünschel zum 31. Mai 2026 im besten gegenseitigen Einvernehmen verlässt.

Clara C. Streit, Vorsitzende des Aufsichtsrats von Vonovia: „Mit Katja Wünschel konnten wir eine unternehmerisch sehr erfahrene Führungspersönlichkeit für unser Development-Geschäft gewinnen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Projektgeschäft und in der Realisierung großer Investitionsprojekte. Ihre umfangreichen Kenntnisse in der Planung und Umsetzung von Bau- und Entwicklungsprojekten werden für die weitere Entwicklung des Neubaus und insbesondere den seriellen Neubau bei Vonovia sehr wertvoll sein. Das Development ist seit 2018 ein zentraler Baustein für das Wachstum von Vonovia. Wir freuen uns als Aufsichtsrat, dass unser Neubaugeschäft auch künftig in verantwortungsvollen Händen liegt. Im Namen des gesamten Aufsichtsrates wünsche ich Katja Wünschel schon jetzt viel Erfolg und gutes Gelingen. Bei Daniel Riedl möchte ich mich nochmals herzlich auch im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanken, dass er sie bei der Übernahme ihrer neuen Verantwortung mit seiner Expertise und Erfahrung unterstützt.“

Katja Wünschel: „Nach über 20 Jahren in der Energiebranche – insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien – freue ich mich sehr auf die neuen Herausforderungen bei Vonovia und danke für das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird. Beide Branchen eint die Anforderung, zahlreiche Projekte parallel umzusetzen und dabei ein hohes Maß an Standardisierung sicherzustellen. Diese Parallelen in der Projektentwicklung und Realisierung sind für mich eine spannende Grundlage, um mit dem seriellen Neubaugeschäft in eine neue Phase des Bauens einzutreten.“

Biografie Katja Wünschel

Katja Wünschel ist seit dem Jahr 2022 CEO der RWE Renewables Europe & Australia GmbH, die Wind Onshore und Solar Parks entwickelt, baut und betreibt. Zuvor war sie seit 2019 Chief Operating Officer (COO) der Vorgängerorganisation RWE Renewables GmbH. Über zwei Jahrzehnte hat sie in führenden Positionen in der Energiewirtschaft im In- und Ausland gewirkt.

Katja Wünschel begann ihre berufliche Karriere 1999 im Bayer-Konzern und wechselte 2002 zum Energieversorger E.ON. Nach zwei Jahren in der Zentrale sowie weiteren drei Jahren für E.ON in der Tschechischen Republik fand sie 2008 ihren Weg zu den erneuerbaren Energien bei E.ON Climate & Renewables GmbH – zuerst als Direktor für Strategy & Business Development, ab 2011 als Direktor für Global Engineering. Als Direktor für Wind Onshore Europe war sie anschließend für die Projektierung, den Bau und Betrieb der Wind Parks verantwortlich. Sie hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth studiert.

Vertrag von CHRO Ruth Werhahn vorzeitig bis 30. September 2029 verlängert

Zudem hat der Aufsichtsrat den Vertrag von CHRO Ruth Werhahn, die seit Oktober 2023 die Verantwortung für das Personalressort, die Handwerkerorganisation (Vonovia Technischer Service), die IT und den Zentralen Service innehat, vorzeitig bis 30. September 2029 verlängert.

Clara C. Streit: „Ruth Werhahn hat in den vergangenen zwei Jahren unsere Arbeitgebermarke und Unternehmenskultur positiv weiterentwickelt und die von ihr verantworteten Unternehmensbereiche unternehmerisch erfolgreich aufgestellt. Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel kommt der Personalfunktion eine zentrale strategische Rolle zu.“

Ruth Werhahn: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird. Heute und auch in Zukunft ist eine attraktive und moderne Unternehmenskultur entscheidend für das Unternehmenswachstum. Wir haben allein in diesem Jahr rund 2.800 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem im handwerklichen Bereich, für uns begeistern können und wachsen weiter. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Und es ist vor allem den Mitarbeitenden von Vonovia zu verdanken, dass das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich ist, und gleichzeitig seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachkommt.“

Quelle: Vonovia

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Intelligente Datenerfassung: vom Funkprotokoll bis zum „grünen Haken“ im Keller

Intelligente Datenerfassung: Funkprotokoll bis zum „grünen Haken“
Das HEIKOM-Panel „Intelligente Datenerfassung“ zeigte die ganze Kette – von der Auswahl des Funkwegs über Gateways und Konnektivität bis zur sauberen Übergabe in Abrechnung und GLT. Der rote Faden: Interoperabilität + Betriebssicherheit + Automatisierung – und zwar so, dass Rollouts bis 2026/27 realistisch bleiben. Spannend auch die Fragen aus dem Publikum, die Moderator Axel Müller gleich an die Akteure auf der Bühne weitergab. Foto: DEUMESS – Frank Schütze / Fotografie Kranert

Das HEIKOM-Panel „Intelligente Datenerfassung“ zeigte die ganze Kette von der Auswahl des Funkwegs über Gateways und Konnektivität bis zur sauberen Übergabe in Abrechnung und GLT.

Acht Aussteller deckten unterschiedliche Lücken ab: Webdyn, Sonexa, Elvaco, Qundis, Relay, Pironex, Solvimus, Engelmann. Der rote Faden: Interoperabilität + Betriebssicherheit + Automatisierung, und zwar so, dass Rollouts bis 2026/27 realistisch bleiben.

Die zentralen Herausforderungen

  • Technologiemix statt EIN Standard: wM-Bus/OMS, LoRaWAN, LTE-M, (S)MGP/SMGW – jedes Haus/Quartier hat andere Randbedingungen. Entscheidungen müssen rückwärtskompatibel und skalierbar sein.
  • Zeit am Objekt ist knapp: Wiederholfahrten, Testauslesungen und Repeater-Tuning fressen Kapazität. „Green-Check“ bei der Erstmontage wird zum Engpasslöser.
  • Silos in der Datenweitergabe: Abrechnung will CSV/FTP, die GLT spricht BACnet/Modbus, IT/Cloud will HTTP/JSON/MQTT – ein Format genügt selten.
  • Betrieb ohne Sicht: Unklare Batteriestände, Funklöcher, fehlende Alarme → Datenlücken → Abrechnungsstress.
  • Security & Governance: E2E-Verschlüsselung, Schlüsselmanagement, ISO-konformes Betriebsmodell – ohne Vendor-Lock-in.

Wie die Aussteller die Lücken schließen

Webdyn – Funkwege wählen, nicht glauben.
Einordnet, wann wM-Bus/OMS (dichte, „vertikale“ Gebäude) punktet, wann LoRaWAN (Areal/Reichweite) Sinn ergibt, und was OMS 5 (Burst/Splitting, bidirektional, synchron) künftig ermöglicht. Edge-fähige Gateways machen Regelungs-/Downlink-Szenarien anschlussfähig – heute OMS-5-ready planen, schrittweise migrieren.

Sonexa – API-first statt Portalslalom.
Metering-Plattform als Integrations-Layer: Masterdaten-Sync (Project-API), Key-Exchange-API, Measurement-API (gezielte Werte), Parametrization-API (Remote-Konfig, z. B. LoRaWAN), plus Message Queue für hohe Gerätedichten. Ergebnis: weniger Medienbrüche, skalierbare Prozesse.

Elvaco – Datentransport „aus einer Hand“.
Paket aus Sensorik/Gateway, gemanagter Konnektivität (LTE-M mit Fallback), Cloud-Weiterleitung und offenen Zielkanälen (Webhook/API). Ziel: schneller Rollout trotz Fachkräftemangel und frühe Anschlussfähigkeit für zusätzliche Innenraumsensorik (ZEB).

Qundis – Inbetriebnahme zählt.
Gateway/Repeater plus Installations-App mit Live-Feedback (Pegel, Gerätesicht, Qualität). Der „grüne Haken“ im Keller ersetzt die Testauslesung – Zeit halbieren, Zweitfahrten vermeiden, Rolloutkurve planbar machen.

Relay – Hybrid statt Dogma.
M-Bus-Backbone (robust, diagnosefähig) + Wireless-OMS-Empfänger an sinnvollen Punkten → oft ohne Repeater. Datenhoheit bleibt beim Kunden (E-Mail/FTP/eigene Cloud), optional EVE-Plattform mit KI-Plausibilisierung und HK-Abrechnung.

Pironex – Sicht auf Batterien & Funk.
Gateway-Design mit Langlauf-Elektronik, NFC-Auslesung (auch im ausgeschalteten Zustand), Empfangstests, Telemetrie und Batterie-Prognosen. Device-Management/Alarme + REST-API: De-Risking im Betrieb, weniger Überraschungen in der Abrechnung.

Solvimus – Edge-Drehscheibe ohne Cloud-Pflicht.
Ein Gerät bedient gleichzeitig Abrechnung (CSV/FTP), IT/Cloud (HTTP/JSON), Gebäudeautomation (BACnet/Modbus – auch „Secure“). Plus: Aufnahme von Zählern UND Sensorik (OMS) – ein Edge-Knoten, viele Protokollwelten.

Engelmann – Intelligenz beginnt am Endgerät.
Vendor-agnostisches OMS-Gateway mit LTE-M und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (≥ ~12 Jahre Laufzeit) + Plattform für Monitoring/automatisierten Import in die Abrechnung. Neuer HKV erkennt und meldet die Rückenplattesaubere Stammdaten, weniger Folgekosten.

Was Entscheider:innen jetzt konkret mitnehmen können

  • „Primärfunk“ bewusst wählen: Gebäudedichte → wM-Bus/OMS; Fläche/Quartier → LoRaWAN; OMS 5 für künftige Downlinks einplanen.
  • Erstmontage industrialisieren: Live-Feedback, standardisierte Workflows, klarer „Go/No-Go“ vor Verlassen des Objekts.
  • Edge vor Cloud: Daten formatgerecht parallel verteilen (Abrechnung/GLT/IT) – Cloud als Option, nicht als Zwang.
  • Betrieb messbar machen: Telemetrie, Batterie-Prognosen, Alarmregeln, Ticketing-Hooks – TCO sinkt, Abrechnungssicherheit steigt.
  • API-Pflicht („no copy & paste“): Masterdaten-Sync, Schlüsselverwaltung, Remote-Parametrisierung und Message-Queues gehören ins Pflichtenheft.

Kurz erklärt (Glossar)

  • wM-Bus / OMS: Funkstandard (Open Metering System) fürs Submetering; große Gerätebasis, abrechnungsfest.
  • OMS 5 (Burst/Splitting): Neue OMS-Profile mit robusteren Übertragungen, Synchronität und Perspektive auf Bidirektionalität; rückwärtskompatibel zu C-Mode.
  • LoRaWAN: LPWAN für große Reichweiten/Areale; kleine Telegramme, Duty-Cycle beachten, für Steuerung Downlinks sauber planen.
  • M-Bus (verkabelt): Drahtgebundener Standard im Gebäude; diagnosefähig, reichweitenunabhängig – ideal als Backbone.
  • LTE-M: 4G-IoT-Funk mit guter Gebäudedurchdringung und moderatem Energiebedarf.
  • Edge-Gateway: Vor-Ort-Knoten, der erfasst, konvertiert und verteilt (CSV/FTP, HTTP/JSON, BACnet/Modbus) – ohne Cloud-Pflicht.
  • Message Queue: Ereignis-Warteschlange zur Lastverteilung bei vielen Devices/Datenströmen.
  • E2E-Verschlüsselung: Entschlüsselung erst im Zielsystem – schützt Transportwege/Zwischenstationen.
  • „Green-Check“ (Erstmontage): App-gestützter Live-Nachweis, dass Gerät→Gateway→Backend zuverlässig läuft – vermeidet Testauslesung/Zweitfahrt.
  • NFC-Auslesung: Lokaler Zugriff auf Gerätestatus/Parameter selbst am ausgeschalteten Gateway – hilfreich bei Rollout & Service.

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Autor: Redaktion Wohnungswirtschaft Heute – HEIKOM-Sonderausgabe Startups 2025

Foto: DEUMESS – Frank Schütze / Fotografie Kranert

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