Neue Pflicht ab 1. Januar: Wo schon fernablesbare Messgeräte installiert sind, müssen Mieter monatlich informiert werden – Wie? Hier ein Leitfaden

Ab dem 01.01.2022 müssen Gebäudeeigentümer alle Mieter*innen, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren. Wie solche Informationen so gestaltet werden können, dass sie rechtssicher und gut verständlich sind und zum Energiesparen motivieren, zeigt ein Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA).

Wichtig ist der Vergleich zum Vormonat

Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 bei allen Mieter*innen fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 01.01.2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten.

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Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten.

Verständlich und motivierend aufbereitet

Der neue Leitfaden zur Gestaltung dieser Verbrauchsinformationen kann Messdienstleistern, die solche Heizkosteninformationen als Dienstleistung anbieten, als Richtschnur für ihre Produkte dienen. Gebäudeeigentümer* innen können die Gestaltungsprinzipien für die Ausschreibung dieser Dienstleistung nutzen. Der Leitfaden zeigt, wie die monatlichen Verbrauchsinformationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden können.

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Verschiedene Darstellungsmöglichkeiten wurden während der Erstellung des Leitfadens von Verbraucher*innen auf ihre Verständlichkeit bewertet, Verbesserungsvorschläge konnten in den Leitfaden einfließen…

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