Die Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg müssen bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen bürokratischen Kosten rechnen.
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den monatlichen Verbrauch zu informieren. Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro zu. Sollten die Angaben per Post übermittelt werden müssen, liegen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro.
Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte ist nicht möglich. Die Kosten für Bereitstellung, Druck und Versand der Information sind im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig und gehen zu Lasten der Mieter. So handelt es sich bei den nach der novellierten Heizkostenverordnung in den Paragraphen 6a und 7 Abs. 2 festgelegten monatlichen Verbrauchsinformationen um neue gesetzliche Verpflichtungen, die dem Wortlaut des Paragraphen 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung nach auf den Mieter als Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen umlegbar sind.
Höhere Kosten plus mehr Aufwand gleich viel Ärger.
Allein bei den sozialen Vermietern im Norden Deutschlands sind mehrere hunderttausend Haushalte betroffen. Die Änderung der Heizkostenverordnung ist gegen den Rat der Fachleute erfolgt. Jetzt haben wir den Salat. Höhere Kosten plus mehr Aufwand gleich viel Ärger. Selten ist so ein Blödsinn in Deutschland Gesetz und damit verpflichtend geworden.
Abgesehen davon, dass das massenhafte Verschicken von Briefen weder nachhaltig ist noch dem Umweltschutz dient, ist der Verwaltungsaufwand für die sozialen Vermieter enorm. Mieterinnen und Mieter, die keine E-Mailadresse haben oder nicht auf ein Anschreiben des Vermieters reagieren, erhalten die Messdaten per Post. Neben den dafür entstehenden Kosten muss der Aufwand des jeweiligen Messdienstleisters beglichen werden.
Eine digitale Zustellung ist allerdings nicht viel weniger aufwändig. Monat für Monat müssen Mailadressen der Mieter aktualisiert, Zustimmungen zur Datenübermittlung eingeholt und die Zugangsnachweise dokumentiert werden. Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften werben dennoch dafür, dass möglichst viele Mieter den Monatsbericht elektronisch entgegennehmen. Damit lässt sich die unsinnige Umweltbelastung wenigstens ein wenig reduzieren.
Eine mögliche Lösung, der Berichtspflicht Genüge zu tun und zugleich den Verwaltungsaufwand zu senken, besteht darin, die Daten auf einem nur für die Mieterinnen und Mieter zugänglichen Computerportal zur Verfügung zu stellen. Dort könnten die Daten Monat für Monat eingestellt und von den Mieterinnen und Mietern bei Bedarf abgerufen werden. Das würde die Bürokratiekosten auf zehn bis 15 Euro im Jahr begrenzen.
Auf alle Fälle wäre es gut, wenn die sozialen Vermieter und der Mieterbund an einem Strang ziehen und sich für eine Rücknahme der unsinnigen Regelung einsetzen würden.
Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)