Glasfaser in die Fläche anstatt Flickenteppich durch Doppelausbau – Verbände fordern Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes

BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG) ein. Denn in seiner aktuellen Fassung behindert das Gesetz vielfach den Glasfaserausbau in Deutschland, obwohl es den Ausbau eigentlich beschleunigen soll – und verhindert in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte.

Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können. Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.

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Aktuelles Beispiel hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018 (BK11-17-020), die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt. Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Mittel“ durch die BNetzA werden Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung, die bislang wesentliche Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, erheblich verunsichert. Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

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