Die örtlichen kommunalen Wasserversorger und Zweckverbände legen, reparieren oder verändern Hauswasseranschlüsse – dafür gezahlte Umsatzsteuer kann jetzt teilweise zurückgefordert werden, auch für die Vergangenheit. Dipl.-Kfm. Steuerberater Florian Fiedler beschreibt worauf Sie achten müssen.


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