Da für Passivhaustüren ein Mindestdämmwert (UD) von 0,8 W/(m²K) gefordert ist, erreichten herkömmliche metallverstärkte und stark gedämmte Türflügel mit den für Fluchtwegen notwendigen Öffnungsbreiten oft Gewichte von bis zu 170 kg. Der Einsatz solcher Konstruktionen wäre z. B. für Altenwohnungen undenkbar, denn wer könnte einen solchen Koloss im Brandfall schon „jederzeit leicht“ öffnen?
Genau diesen Punkt muss eine Fluchttür jedoch erfüllen. Diese Türeigenschaft, auch als „Fähigkeit zur Freigabe“ bezeichnet, müssen Hersteller nach der europäischen Produktnorm EN 14351-1:2006 + A1:2010 zusammen mit den eingesetzten Beschlägen nachweisen. Handelt es sich dabei um eine sog. „Notausgangstür“, die dann zum Einsatz kommt, wenn sich der Flüchtende in den Räumlichkeiten auskennt, reicht der Einsatz eines Drückers nach DIN EN 179. Hier darf die maximale Öffnungskraft 7 kg betragen.
Im Gegensatz dazu werden sog. „Paniktürverschlüsse“ mit Beschlägen nach DIN EN 1125 in allen öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr eingesetzt. Hier darf die Öffnungskraft maximal 8 kg betragen. Die mit horizontalen Griff- und Druckstangen ausgestatteten Türen können ein- und zweiflügelig ausgeführt werden.