Zu den häufigsten Ärgernissen unter Nachbarn gehört die Ruhestörung. Wohnungseigentümer und Mieter empfinden es regelmäßig als schier unerträglich, wenn sie innerhalb ihrer eigenen vier Wände mit Lärm von außerhalb belästigt werden. Sie schöpfen dann alle Rechtsmittel aus, bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof und bis zur Verfassungsbeschwerde. Mit wechselndem Erfolg. Am Beispiel von acht Fällen zeigt der Infodienst Recht und Steuern der LBS, wo die Grenzen des Zumutbaren liegen. Wo also die Lärmquelle umgehend ausgeschaltet werden muss, wenn das möglich ist, oder wo zumindest eine Mietminderung debattiert werden muss. Die Spanne reicht vom unerlaubten Bolzen Jugendlicher in der Nachbarschaft bis hin zum “Klassiker” aller Ruhestörungs-Klagen, nämlich zu den vermeintlich zu lauten Kirchenglocken.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Betriebskosten – BGH zu Wirtschaftlichkeitsgebot
Wurde ein die Betriebskosten auslösender Dienstleistungsvertrag bereits vor Abschluss des Wohnraummietvertrags...
LG Krefeld: Betriebskosten und Nebenpflichten
In einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht im...
AG Hamburg: Unwirksame Betriebskostenabrechnung
Die Abrechnung einer Position „Hausmeister/Garten/Treppe“ ist formell unwirksam, da es sich...
Sind Parkplätze ein „rechtsfreier“ Raum? Wolf-Rüdiger Senk klärt auf
Es besteht häufig Unklarheit über die Regeln des Befahrens von öffentlichen...
Viele Städte in Deutschland setzen auf das Erbbaurecht
Einerseits die Grundstücke behalten, andererseits den Wohnungsbau vorantreiben: Viele Städte in...
Schlüssel und Schloss sorgen immer für Streit – die wichtigsten Urteile
Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu...