Die Ruh´ ist hin… wenn vor Gericht um Lärmbelästigung gestritten wird. Acht Beispiele!

Zu den häufigsten Ärgernissen unter Nachbarn gehört die Ruhestörung. Wohnungseigentümer und Mieter empfinden es regelmäßig als schier unerträglich, wenn sie innerhalb ihrer eigenen vier Wände mit Lärm von außerhalb belästigt werden. Sie schöpfen dann alle Rechtsmittel aus, bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof und bis zur Verfassungsbeschwerde. Mit wechselndem Erfolg. Am Beispiel von acht Fällen zeigt der Infodienst Recht und Steuern der LBS, wo die Grenzen des Zumutbaren liegen. Wo also die Lärmquelle umgehend ausgeschaltet werden muss, wenn das möglich ist, oder wo zumindest eine Mietminderung debattiert werden muss. Die Spanne reicht vom unerlaubten Bolzen Jugendlicher in der Nachbarschaft bis hin zum “Klassiker” aller Ruhestörungs-Klagen, nämlich zu den vermeintlich zu lauten Kirchenglocken.

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