DDIV gibt Gutachten zur Harmonisierung von WEG- und Mietrecht in Auftrag

Noch immer kollidieren unterschiedliche Bestimmungen aus WEG- und Mietrecht heftig miteinander. Auf die Probleme dieser uneinheitlichen rechtlichen Strukturen hat der DDIV bereits mehrfach hingewiesen. Wie der aktuelle Kabinettsbeschluss zur Mietrechtsreform zeigt, wird sich das auch momentan nicht ändern, da eine Harmonisierung von Mietrecht und Wohneigentumsrecht in der Novelle nicht beabsichtigt ist. 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Verwalterwirtschaft sieht aber Handlungsbedarf und vergibt ein Gutachten, was diese Thematik aufgreift, zusammenführen und gesetzgeberische Lösungsmöglichkeiten aufzeigen soll.

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Dafür gewonnen werden konnte Prof. Dr. Martin Häublein von der Universität Innsbruck, ein renommierter Experte des deutschen WEG und Mietrechts.

 

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