In den letzten Jahren hat es in Sachen D & O eigentlich wenig Neues gegeben, abgesehen von der Tatsache, dass aufgrund des anhaltend weichen Marktes gerade in diesem Segment die Prämien immer günstiger wurden bei gleichzeitig immer weiter ausufernden Bedingungswerken. Dies führte dazu, dass von ursprünglich zahlreichen Ausschlusstatbeständen im Wesentlichen nur noch die US-Risiken, der Ausschluss von Geldbußen und -strafen sowie der Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzungen erhalten blieben. Letzteren hat der BGH in einer Entscheidung Ende des vergangenen Jahres einer intensiven Betrachtung unterzogen (BGH Urteil vom 17. Dezember 2014, Az.: IV ZR 90/13).


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D & O, also Organhaftpflichtversicherung: Was gibt es Neues, Herr Senk?
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