Mit einem Betriebsfest wollen Unternehmen Mitarbeitern etwas Besonderes bieten. Hoch im Kurs stehen Betriebsausflüge mit einem vielseitigen Veranstaltungsprogramm, möglicherweise auch mit Übernachtung. Doch zieht der Fiskus für Betriebsveranstaltungen strenge Grenzen. Zweimal jährlich dürfen Firmen pro Mitarbeiter bis zu 110 Euro brutto steuer- und sozialabgabenfrei ausgeben. Dieser Betrag ist bei ausgedehnten Betriebsausflügen schnell ausgeschöpft. Unternehmen können den Betriebsausflug auch mit einer Bildungsmaßnahme kombinieren, sagt die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. So können Firmen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten erweitern.
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Betriebsausflug stärkt den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern. Es kann sich steuerlich lohnen, die Reise mit Fortbildungsprogramm zu verknüpfen.
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